Gekonnt kündigen heißt vor allem rechtswirksam kündigen. Greift die Kündigung nicht, hast du Zeit vergeudet und die Kündigungsfrist verschiebt sich nach hinten. Darum informiere dich hier über zulässige Kündigungsgründe für Vermieter:innen, die Bedingungen einer fristlosen Kündigung, formale Aspekte und Kündigungsfristen.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, muss den Kündigungsgrund enthalten und deine Unterschrift.

  • Für die ordentliche Kündigung des:der Vermieter:in gelten nur Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung mit berechtigtem Interesse als rechtswirksame Gründe.

  • Die Kündigungsfrist beträgt je nach Dauer des Mietverhältnisses drei, sechs oder neun Monaten.

  • Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses setzt voraus, dass Mieter:innen ihre Pflichten grob verletzt und trotz Abmahnung weiter nicht beachtet haben.

  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.

Welche Kündigungsgründe gibt es für Vermieter?

Das deutsche Mietrecht ist fast immer auf der Seite von Mieter:innen. Entsprechend gibt es für Vermieter:innen nur wenige Möglichkeiten, ein Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.


Vermieterin sitzt auf dem Boden an die Wand gelehnt an ihrem Laptop, neben ihr liegt ein Mietvertrag, sie lächelt.

In Sonderfällen ist jedoch auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Sobald du erfolgreich gekündigt hast, müssen Mieter:innen zum genannten Termin ausziehen.

Als Vermieter ordentlich kündigen

Die Möglichkeiten für die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB sind folgende:

  • Eigenbedarf
  • Wirtschaftliche Verwertung

Für die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses haben private Vermieter:innen vor allem die Option, den Eigenbedarf anzumelden.

Demnach kannst du kündigen, wenn du deine Immobilie aus nachvollziehbarem Grund  für dich selbst, für nahe Verwandte oder für Mitglieder deines Haushalts wie etwa eine Pflegekraft benötigst. Dabei musst du stets die im Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen einhalten.

Die wirtschaftliche Verwertung ist ein weiterer triftiger Grund für die Kündigung, sofern durch die fortlaufende Vermietung die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie eingeschränkt wird. Mehr dazu erfährst du in Abschnitt drei.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Als Vermieter außerordentlich kündigen

Als Vermieter:in kannst du die Reißleine ziehen, wenn das Mietverhältnis nicht mehr tragbar ist und die Pflichtverletzungen des:der Mieters:Mieterin gravierend ausfallen. Das Mittel der Wahl ist eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt.

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nach §§ 543 und 569 BGB nur möglich, wenn

  • der:die Mieter:in mit der Zahlung der Miete länger als zwei Monate um Verzug ist.
  • Der:die Mieter:in die Hausordnung wiederholt gestört oder die Mietsache vertragswidrig genutzt hat.

Lassen sich alle Mietverträge kündigen?

Nein, es gibt Mietverträge auf Lebenszeit, die auf die Lebensdauer von Mieter:innen festgelegt sind und sich nicht ordentlich kündigen lassen. Außerdem sind Zeitmietverträge normalerweise nicht kündbar, laufen aber nach der gesetzten Befristung automatisch ab. Beide Vertragsformen lassen sich nur außerordentlich kündigen.

hint
Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Der Mietaufhebungsvertrag gibt den Vertragspartner:innen die Gelegenheit den Mietvertrag einvernehmlich zu beenden und dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen zu umgehen.

Eigenbedarf als Kündigungsgrund

Wenn du deinen Mieter:innen das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf kündigen willst, musst du dies im Kündigungsschreiben ausführlich erklären und begründen. Viele Vermieter:innen vernachlässigen diesen Punkt, was dazu führen kann, dass Mieter:innen vor Gericht gehen und dort Recht bekommen.

Als anerkannte Gründe für Eigenbedarf gelten unter anderem:

  • Eine erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges durch den Umzug in die bislang vermietete Wohnung.
  • Die bislang vermietete Wohnung wird als Ersatzwohnung während einer mehrere Jahre andauernden Umbauphase des eigentlichen Wohnhauses benötigt.
  • Die bislang vermietete Wohnung soll dem Kind zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Mietwohnung ist barrierefrei und die:der Vermieter:in oder weitere Familienmitglieder benötigen den Wohnraum aufgrund einer Verletzung oder Behinderung..

Mietrechtsberatung erhalten

Als WohnenPlus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.

Die Eigenbedarfskündigung muss formell richtig sein. Das bedeutet:

  • Dass sie eine ausführliche Begründung des Eigenbedarfs einschließen muss.
  • Die Schriftform ist zwingend erforderlich, eine postalische Versendung als Einschreiben oder persönliche Übergabe Empfangsquittung ist dringend notwendig.
  • Die Kündigung ist an alle Mieter:innen zu adressieren, alle Miteigentümer:innen müssen unterschreiben.
  • Mieter:innen müssen auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.

Weiterführende Informationen erhältst du in unserem Beitrag zur Eigenbedarfskündigung.

hint
Gut zu wissen: Wohnraumumwandlung unterliegt einer Sperrfrist

Willst du eine neu erworbene, vermietete Wohnung selbst nutzen oder als Eigentumswohnung verkaufen, musst du nach § 577a BGB Sperrfristen von in der Regel drei Jahren in Kauf nehmen. In Regionen mit Wohnungsmangel können es bis zu zehn Jahre sein. Nach Ablauf der Sperrfristen sind Regelungen zum Kündigungsschutz zu beachten. Außerdem musst du den aktuellen Mieter:innen das Vorkaufsrecht anbieten.

Wirtschaftliche Verwertung als Kündigungsgrund

Möchtest du ein vermietetes Haus abreißen oder neu bauen, steht dir zur Umsetzung deines Vorhabens in einigen Fällen eine Verwertungskündigung zur Verfügung. In § 573 Abs. 2 Nr. 3 gibt das Bürgerliche Gesetzbuch Eigentümer:innen das Recht, mittels einer sogenannten Verwertungskündigung aus dem Mietvertrag auszusteigen. Sie ist explizit dann gestattet, wenn durch die fortlaufende Vermietung die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie eingeschränkt wird.

Das kann der Fall sein, wenn ein überwiegend leerstehendes Mehrfamilienhaus stark sanierungsbedürftig ist. Damit verursacht das bestehende Mietverhältnis einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil. Eine wirtschaftliche Verwertung wie Verkauf des Grundstücks als Abrissimmobilie oder an einen Investor ist auf diese Grundlage nicht möglich. Unter Umständen hast du als Vermieter:in ein Kündigungsrecht, um dein Recht auf wirtschaftliche Verwertung geltend zu machen.


Ein Vermieter plant den Umbau seiner Immobilie mithilfe seines Laptops und eines Grundrisses. Neben ihm liegen Baulärmkopfhörer.

Aufgrund der nicht eindeutigen Rechtsprechung empfiehlt es sich hier, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nach § 573 Abs. 1 BGB kann nur dann eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn du ein „berechtigtes Interesse“ darlegst. Hier solltest du nicht zu lapidar vorgehen, denn im Nachhinein lässt sich keine Kündigung mehr „verstärken“.

Ebenso wenig kannst du andere Gründe vorbringen, wenn der Mieter bereits einen Widerspruch nach der Sozialklausel (Härtefallgrund) vorgebracht hat. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sich die neuen Gründe auch tatsächlich erst nach der frist- und formgerecht übermittelten Kündigung ergeben.

Unter welchen Bedingungen kann ich meinen Mietern fristlos kündigen?

Die außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn Mieter:innen ihre Pflichten verletzen. Dazu musst du laut § 569 Absatz 4 BGB ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Angabe des genauen Grundes verfassen. Ebenfalls in diesem Paragrafen werden Gründe aufgeführt, die unter „Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ und unter „Abwägung der beiderseitigen Interessen“ ein Fortbestehen des Mietverhältnisses nicht zumutbar machen.

Gründe für die außerordentliche Kündigung

Die folgenden Gründe reichen für eine fristlose Kündigung der Mieter:innen durch die:den Vermieter:in:

  • Zahlungsverzug und unpünktliche Mietzahlung: Sobald Mieter:innen mit mehr als zwei Monatsmieten im Zahlungsverzug sind oder innerhalb von zwei Monaten einen Zahlungsverzug von mindestens einer Monatsmiete aufweisen, ist eine fristlose Kündigung erlaubt. Dies gilt auch für regelmäßig unpünktliche Zahlungen.
  • Störung des Hausfriedens: Wenn Mieter:innen durch nächtliche Ruhestörungen, Beleidigungen, Bedrohungen, tätliche Angriffe oder üble Nachrede den Hausfrieden stören, dürfen Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Auch bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen und kriminellen Handlungen ist dies erlaubt.
  • Unerlaubte Untervermietung: Haben Sie wirksam vereinbart, dass eine Überlassung an Dritte (Untervermietung) nicht gestattet ist, dann werden Ihre Rechte hierdurch „in erheblichem Maße“ verletzt, sodass Sie notfalls die Reißleine ziehen können.
  • Unerlaubte gewerbliche Nutzung: Wenn laut Mietvertrag keine gewerbliche Nutzung erlaubt ist, Ihre Mieter:innen aber nachweislich in der Wohnung gewerblich aktiv sind, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
  • Vernachlässigung der Mietsache: Mieter:innen, die eine Brandgefahr darstellen, bei Frostgefahr nicht heizen, unerlaubte Änderungen an der Bausubstanz vornehmen oder diese gefährden, vernachlässigen Ihre Pflicht zur Pflege des Mietobjektes.

digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung: Abmahnung

Es gibt zudem die Möglichkeiten, bestimmtes Verhalten zunächst mit einer Abmahnung zu ahnden. Bei Zahlungsverzögerungen, Verstößen gegen die Hausordnung, Störung des Hausfriedens, unerlaubter Untervermietung sowie unerlaubter Tierhaltung ist dies üblich.  Wenn die Mieter:innen die Abmahnung ignorieren und ihr Verhalten nicht ändern, darf ihnen fristlos gekündigt werden. Mehr zu Abmahnungen von Mieter:innen erfährst du in unserem Beitrag Abmahnung Mieter.

Abwendung der außerordentlichen Kündigung: Schonfristzahlung

Begleichen Mieter:innen ihre Zahlungsrückstände von der Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage, ist das außerordentliche Kündigungsschreiben der Wohnung unwirksam und sie dürfen in der Wohnung bleiben.

Diese sogenannte Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB) gilt jedoch nicht, wenn die Mieter:innen diese in den vergangen zwei Jahren schon einmal in Anspruch genommen haben oder die:der Vermieter:in zusätzlich zum außerordentlichen auch ein ordentliches Kündigungsschreiben der Wohnung eingereicht hat. Die ordentliche Kündigung lässt sich durch eine Schonfristzahlung nicht abwenden.

Beachte auch, dass Vermieter:innen bei einer fristlosen Kündigung häufig eine Schadensersatzforderung von den Mieter:innen oder auch einen rechtlichen Prozess erwarten sollten. Umso wichtiger ist es, dass du die Schriftform bei der Kündigung des Mietvertrags einhältst und eine präzise Begründung mit Beweismitteln vorlegen kannst.

Wenn sich im Konfliktfall herausstellt, dass die außerordentliche Kündigung wirksam ist, darfst du Schadensersatz von den Mieter:innen zurückfordern, um entstandene Kosten durch Mietausfälle, Renovierungsmaßnahmen oder in Anspruch genommenen Rechtsbeistand zu ersetzen. 

Schneller in deine Traumwohnung

Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.

Welchen Inhalt hat eine formale Kündigung?

Eine Kündigung muss schriftlich formuliert und per Brief mit eigenhändiger Unterschrift zugestellt werden. Ein Fax oder eine E-Mail genügen nicht. Darüber hinaus muss das Schreiben gut verständlich und übersichtlich sein. Eine Vorlage für die Kündigung von Mietverträgen hilft dir dabei. 

Um sicherzugehen, dass das Kündigungsschreiben angekommen ist, kannst du die:den Mieter:in um eine Eingangsbestätigung bitten. Auch die Zustellung durch Bot:innen oder die persönliche Zustellung mit Zeug:innen sind sichere Methoden, um selbst bei einem Rechtsstreit nachzuweisen, dass du pünktlich und formal korrekt gekündigt hast. 

Die folgenden formalen Aspekte solltest du für das Kündigungsschreiben beachten: 

  • Schriftliche Form (Brief) 
  • Datum 
  • Adresse aller betroffenen Mieter:innen 
  • Adresse aller Vermieter:innen 
  • Angaben zum Mietobjekt, zur Miete und zum Mietvertrag 
  • Kündigungsgrund 
  • Kündigungsfrist 
  • Widerspruchsrecht und -frist 
  • Lesbare Unterschrift aller Vermieter:innen mit erkennbarem Nachnamen

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Die Kündigungsfristen für den Mietvertrag richten sich danach, wie lange das Mietverhältnis schon besteht.

Laut BGB gelten die folgenden Fristen für die Wohnungskündigung durch Vermieter:innen:

  • Drei Monate Kündigungsfrist, wenn das Mietverhältnis noch nicht länger als fünf Jahre besteht 
  • Sechs Monate Kündigungsfrist, wenn das Mietverhältnis seit mehr als fünf Jahren besteht 
  • Neun Monate Kündigungsfrist, wenn das Mietverhältnis seit acht oder mehr Jahren besteht  

Dabei muss der:die Mieter:in der Wohnung das Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag eines Monats erhalten, damit dieser Monat zur Kündigungsfrist zählt. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dafür den Samstag als Werktag ansehen. Denn wenn deine Kündigung erst am 4. Werktag im Briefkasten der:des Mieter:in liegt, hast du nicht rechtzeitig gekündigt. Dadurch verschiebt sich der Auszugstermin aufgrund der verpassten Kündigungsfrist um einen Monat. 

hint
Kündigungsfrist für Mieter

Die Kündigungsfrist für Mieter:innen beträgt immer nur drei Monate – ganz gleich, wie lange der Mietvertrag schon besteht. Einen Grund für die Kündigung des Mietvertrags müssen Mieter:innen nicht angeben.


digital-contract

Sie wollen keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

* Pflichtangabe

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung Mietvertrag

Ist Mietvertrags-Kündigung per Mail gültig?

Nein, eine Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich, unterschrieben und in Papierform zugestellt werden. Wichtig ist, dass das Schriftstück als Beleg vor Gericht Verwendung finden kann. Ein Fax oder eine E-Mail sind nicht ausreichend.

Was bedeutet ordentliche Kündigung bei Mietvertrag?

Kündigt ein:e Vermieter:in ordentlich, so muss ein triftiger und rechtswirksamer Kündigungsgrund genannt werden. Die Kündigung des Mietvertrags erfolgt dann durch den:die Vermieter:in wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung.

Was ist eine außerordentliche Mietvertrags-Kündigung?

Verletzen Mieter:innen Pflichten, so kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Möglich ist diese Mietvertrags-Kündigung nach einer Abmahnung, wenn die Mietzahlung länger als zwei Monate ausgeblieben ist, die Hausordnung wiederholt missachtet oder die Mietsache vertragswidrig genutzt wurde.

Wie Kündigung des Mietvertrags zustellen?

Damit der Zugang der Mietvertrags-Kündigung notfalls vor Gericht belegt werden kann, sollte die Kündigung nach Möglichkeit persönlich unter Zeugen übergeben werden. Sinnvoll ist auch, sich vom:von der Mieter:in den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.

Welche Kündigungsfristen bestehen für Vermieter?

Die Kündigungsfristen für Vermieter:innen sind folgendermaßen gestaffelt: Bis zu fünf Jahren sind es drei Monate, bei mehr als fünf Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 19.07.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.