Als Wohnungseigentümer:in zahlen Sie ein festgelegtes Hausgeld. Hier erfahren Sie, welche Kosten darin enthalten sind und wie Sie die Höhe des Hausgeldes bestimmen können. Zudem sehen Sie eine Hausgeld-Beispielrechnung und erhalten zusätzlich eine hilfreiche Checkliste.
Das Hausgeld setzt sich aus Betriebskosten, Verwaltungskosten und einer Instandhaltungsrücklage zusammen.
Hausgeld wird auch als Wohngeld bezeichnet und stellt die Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer:innen dar.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt das monatlich zu zahlende Hausgeld aller Eigentümer:innen auf Basis des Wirtschaftsplans sowie anhand eines Verteilerschlüssels.
Achten Sie schon beim Kauf einer Immobilie auf das anfallende Hausgeld und lassen Sie sich auch die letzten Jahresabrechnungen zeigen.
Als Hausgeld oder auch Wohngeld werden die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer:innen an den Verwalter der Wohnanlage zu zahlen haben. Es handelt sich sozusagen um eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung.
Für alle veranschlagten Kosten plus Rücklage muss jährlich von der Hausverwaltung ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden, der von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Der Plan enthält diese Angaben:
geplante Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
zu leistende Beiträge für die Instandhaltungsrücklage
Höhe der erwarteten Nebenkosten
Beim Kauf einer Wohnung sollten Sie als künftiger:e Eigentümer:in nicht nur die Höhe des zu zahlenden Hausgelds erfragen, sondern auch einen Blick in die Wirtschaftspläne und Versammlungsprotokolle der Eigentümergemeinschaft der vergangenen Jahre werfen. Erst dann wissen Sie, welche Instandhaltungsarbeiten vorgenommen wurden und was in nächster Zeit zu erwarten ist.
Als Eigentümer:in sollten Sie mit diesen im Hausgeld enthaltenen Kosten rechnen:
- Abfallentsorgung
- Strom
- Wasser und Abwasser
- Wohngebäudeversicherung
- Heizkosten (bei Zentralheizung)
- Reinigung
- Wartung
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungsrücklage
- Ausgaben für den Fahrstuhl
- Hausmeister:in
- Gartenpflege
- Schornsteinfeger:in
Der:Die Hausverwalter:in ist für die Bestimmung der Hausgeldhöhe sowie für die Instandhaltungsrücklage zuständig. Dafür erstellt die Person einen Wirtschaftsplan mit den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, aus dem sich die Höhe des Hausgeldes ergibt. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird je nach baulichem Zustand des Gebäudes und Sanierungsplänen separat berechnet.
Die jährliche Eigentümerversammlung beschließt den Wirtschaftsplan mit einer einfachen Mehrheit. Änderungen der Höhe des Hausgeldes lassen sich auf Antrag mit einer einfachen Mehrheit beschließen. Daraufhin kümmert sich der:die Verwalter:in darum, die Jahresabrechnung für das Hausgeld rechtzeitig zu versenden, damit Wohnungseigentümer:innen zügig sehen, wie hoch der zu zahlende Betrag ausfällt.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass das Hausgeld wesentlich höher ausfällt, als die Nebenkosten bei einer Vermietung. Das hängt damit zusammen, das auf Eigentümer:innen einer Wohnung viele verschiedene Kosten umgelegt werden können.
Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung können durchschnittlich mit Hausgeld in Höhe von 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Es kann also eine recht hohe Summe entstehen, was aber von den verschiedenen Faktoren wie geplante Instandhaltungsarbeiten abhängt. Ist keine große Investition geplant und liegen die weiteren Kosten im normalen Bereich, kann das Hausgeld mit einem wesentlich niedrigeren Betrag einhergehen.
Das Wohneigentumsgesetz (§16 WEG) regelt auch den Verteilungsschlüssel, nach dem die gemeinschaftlichen Kosten auf den:die jeweiligen Miteigentümer:in umzulegen sind. Dafür entscheidend ist der Miteigentumsanteil. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
In der Teilungserklärung können für die verschiedenen Kostenpositionen auch andere Verteilungsschlüssel festgelegt werden. So lässt sich eine ungerechte Verteilung der Lasten vermeiden. Oft ist auch eine exaktere Aufteilung aufgrund individueller Verbrauchserfassung möglich. Eine ungerechte Lastenverteilung kann sich beispielsweise ergeben, wenn der Miteigentumsanteil nicht nach der Wohnfläche festgelegt wurde.
Diese Verteilungsschlüssel werden bei der Berechnung des Hausgeldes pro Miteigentümer:in oft genutzt:
tatsächlicher individueller Verbrauch
Anzahl der Wohnungen für die Verwaltungskosten
Miteigentumsanteil für alle anderen Kosten und die Instandhaltungsrücklage
Als Eigentümer:in sollten Sie die letzten Hausgeldabrechnungen einsehen, um zu erkennen, welche Kostenarten im Hausgeld enthalten sind. Achten Sie dabei auf diese möglichen Betriebskostenarten:
- Fallen laufende öffentliche Lasten des Grundstücks wie Grundsteuern und Anliegerbeiträge an?
- Fallen Kosten der gemeinschaftlichen Wasserversorgung an?
- Fallen Kosten der Entwässerung des Gemeinschaftseigentums an?
- Fallen Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung an?
- Fallen Kosten für den gemeinschaftlichen Aufzug an?
- Fallen Kosten für die Straßenreinigung und die Entleerung der gemeinschaftlich genutzten Mülltonnen an?
- Fallen Kosten für die Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen an?
- Fallen Kosten für die Gartenpflege an?
- Fallen Kosten für die Außenbeleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile an?
- Fallen Kosten für die Schornsteinreinigung an?
- Fallen Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen an?
- Fallen Kosten für den:die Hausmeister:in an?
- Fallen Kosten für den gemeinschaftlichen Fernsehempfang an?
- Fallen Kosten für gemeinschaftlich nutzbare Waschmaschinen und Trockner an?
- Fallen sonstige Betriebskosten, etwa für ein hauseigenes Schwimmbad, Kinderspielplätze oder gemeinschaftliche Feuerlöscher, an?
Darüber hinaus können die folgenden Kosten im Bereich Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung anfallen:
- Fallen Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum an?
- Fahlen Zahlungen zur Instandhaltungsrückstellung an?
- Fallen Kosten für Vorratskäufe an?
- Fallen Verwaltungskosten an?
- Fallen Kosten für die Durchführung von Eigentümerversammlungen an?
- Fallen Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat an?
- Fallen Kosten für die externe Überprüfung der Jahresabrechnung an?
- Fallen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für Prozesse der Eigentümergemeinschaft an?
- Fallen Kosten für eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums an?
Jedes Jahr muss eine Jahresabrechnung erstellt werden. In diese Jahresabrechnung werden die tatsächlich angefallenen Kosten für das Haus mit den Eigentumswohnungen ermittelt. Die tatsächlichen Kosten werden letztendlich mit dem bereits gezahlten Hausgeld verrechnet.
Eigentümer:innen erhalten nach der Jahresabrechnung entweder eine Rückerstattung, da zu viel Hausgeld gezahlt wurde, oder sie müssen eine Nachzahlung leisten, da das Hausgeld zu niedrig ausfiel.
Falls das Hausgeld stark von den tatsächlichen Kosten abwich, wird meistens der Wirtschaftsplan für die nächste Abrechnungsperiode angepasst. Es kann also passieren, dass zukünftig entweder mehr oder weniger gezahlt werden muss.
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