Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Einer Sondereinheit der Steuerfahndung ist es gelungen, die Daten von deutschen Airbnb Vermietern zu erhalten. 



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

Lassen Sie sich jetzt vom Mietrechtsexperten beraten!


Dies ergibt sich aus der offiziellen Pressemitteilung vom 03.09.2020 der Finanzbehörde Hamburg, die die Herausgabe der Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken per jahrelangem Rechtsweg erfolgreich einklagte. Im Rahmen eines „internationalen Gruppenersuchens“ musste das Unternehmen nun die steuerlich relevanten Daten an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Es soll sich um Tausende Datensätze handeln. 

Finanzbehörden überprüfen Steuerpflichtige 

Bisher fühlten sich viele Vermieter durch die Anonymität der Vermietungsplattformen geschützt. Das dürfte nun nicht mehr der Fall sein: die Finanzbehörde übermittelt die Daten an die Finanzbehörden sämtlicher Bundesländer. Jede Anbieter einer Ferienwohnung über Airbnb muss demnach damit rechnen,  einer steuerlichen Überprüfung unterzogen werden. Dabei erwartet die Finanzverwaltung eine hohe Anzahl von Steuerpflichtigen, die Einnahmen aus dieser Vermietung bisher verschwiegen haben. Denn gerade die Buchungszahlen im Bereich des "social tra­vel­ling“  in touristisch attraktiven Städten wie Hamburg, Berlin oder München hatte über die letzten Jahre beachtliche Zuwächse zu verzeichnen, so dass ein „wichtiger Durchbruch zur Aufhellung eines Dunkelfeldes“ erwartet wird.

Private (Unter-)Vermietung ist auch steuerpflichtig

Grundsätzlich ist jede Vermietung - auch die kurzfristige Untervermietung der eigenen Wohnung - einkommenssteuerpflichtig. Es handelt sich hierbei um Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG.). Werbungskosten wie z. B. die Gebühren des Internetportals oder die eigene Miete können (anteilig) gegengerechnet werden. Gleiches gilt auch für Möbel (Abschreibung). Lassen Sie sich hierzu unbedingt von Ihrem Steuerberater beraten. Er prüft für Sie auch, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind (ggf. Befreiung nach der Kleinunternehmerregelung).

Nachzahlung über 10 Jahre und Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung 

Die auf die Airbnb Vermietung entfallenden Einnahmen sind nachträglich für die letzten 10 Jahre zu versteuern. Es fallen zudem Zinsen i. H. v. 6 % p.a. an. 

Zusätzlich droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO, das je nach Höhe des hinterzogenen Betrages eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Die strafrechtliche Verjährung richtet sich nach der Höhe des hinterzogenen Betrages (5 bzw. 10 Jahre). 

Selbstanzeige kann Strafverfahren verhindern

Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige kann man ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung verhindern (§ 371 AO). Dazu darf die Tat noch nicht entdeckt worden sein. 

Weiterhin muss der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen der letzten 10 Jahre ordnungsgemäß nachgemeldet haben und der nicht gerechtfertigte Steuervorteil darf einen Betrag von 25.000 Euro je Tat nicht übersteigen. Der Steuerpflichtige muss zudem eine vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen leisten.

Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen, die weder abschließend sind noch eine Rechtsberatung darstellen. Irrtum vorbehalten.

 

Lassen Sie sich in Ihrem konkreten Fall unbedingt von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht beraten.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 11. September 2020.



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