Die Mieterin einer Wohnung in Berlin leidet an einer posttraumatischen Störung. Die Folgen der Erkrankung führten dazu, dass sie ihren Nachbarn und dem weiteren Umfeld das Leben zur Hölle machte. Sie beschimpfte und beleidigte Personen aus ihrem Haus, schrie und lärmte insbesondere in der Nacht, rief Polizei und Feuerwehr grundlos, brach Türen auf und warf Flaschen vom Balkon.
Der Vermieter erteilte ihr mehrere Abmahnungen. Zwischenzeitlich gab es eine längere Ruhepause, in der die Mieterin sich an die Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme hielt. In dieser Zeit befand sie sich in einer Traumatherapie. Doch dann ging alles wieder von vorn los. Sie beschimpfte nachts vom Balkon aus lautstark Passanten auf der Straße und warf ihnen eine Bierflasche nach.
Als Reaktion darauf mahnte sie der Vermieter wegen schwerster Verletzung des Hausfriedens erneut ab und kündigte gleichzeitig für den Fall der Wiederholung die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung an. Als die Mieterin wenige Tage später zwei Mieter des Hauses als "Nazi-Schlampe" und "Scheiß-Araber" beleidigte, kündigte der vermieter ihr schließlich.
Auch für das Amtsgericht Schöneberg war das Maß an Zumutbarkeit überschritten, das von Mietern in anders gelagerten Fällen als Toleranz gegenüber psychisch erkrankten Mietern erwartet werden kann. Die Störungen haben eine Dimension erreicht, die auch bei gebotener Rücksichtnahme auf psychisch erkrankte Menschen nicht mehr hingenommen werden könne.
Die Richter entschieden, dass die der Mieterin zur Last gelegten Störungen des Hausfriedens, nach erfolgter Abmahnung, eine fristlose Kündigung rechtfertigen – auch gegenüber einer Mieterin mit Posttraumatischer Belastungsstörung.
(AG Schöneberg, Urteil vom 17.06.2019 - 5 C 318/18)
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.