Der Senat hat eine Rechtsverordnung beschlossen, die eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich erschwert. Ganz Berlin wird zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt.



Mitte Juni hatte der Bundestag eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen, die den Kommunen deutlich mehr Spielraum bietet, auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen Einfluss zu nehmen. Auf dieser Rechtsgrundlage hat nun der Senat beschlossen, die Umwandlung in Berlin deutlich zu erschweren. 

Bislang konnte nur in Milieuschutzgebieten regulierend eingegriffen werden; ab sofort wird das im gesamten Stadtgebiet möglich sein. Denn eine Umwandlung kann nur noch vollzogen werden, wenn der zuständige Bezirk zuvor zugestimmt hat. Allein im vergangenen Jahr wurden in Berlin 19.310 Wohnungen zu Eigentum umgewandelt. Dieser Trend soll gestoppt werden. 

Ausnahmen weiterhin zulässig

Ein komplettes Umwandlungsverbot bewirken die neuen Beschlüsse nicht.  Es wird nach wie vor Ausnahmen geben. Das betrifft zum Beispiel die mögliche Umwandlung in Eigentum, wenn zwei Drittel der Wohnungen an die bisherigen Mieter verkauft werden. Auch Kleineigentümer sollen weiterhin geschützt werden. Denn die Regelung gilt nicht für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen.




Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 09. August 2021.


Fragen zum Umwandlungsverbot in Berlin

Dürfen in Berlin Mietwohnungen nicht mehr in Eigentumswohnungen umgewandelt werden?

Nein. Aber: Eine Umwandlung kann nur noch vollzogen werden, wenn der zuständige Bezirk zuvor zugestimmt hat. Ein komplettes Umwandlungsverbot bewirken die neuen Beschlüsse nicht.  Es wird nach wie vor Ausnahmen geben. Das betrifft zum Beispiel die mögliche Umwandlung in Eigentum, wenn zwei Drittel der Wohnungen an die bisherigen Mieter verkauft werden. Auch Kleineigentümer sollen weiterhin geschützt werden. Denn die Regelung gilt nicht für Häuser mit bis zu fünf Wohnungen.

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