Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin der Mietendeckel. Personen, die in Berlin vermieten und mieten, hat das Gesetz bisher mehr verunsichert als entlastet. Nun wurde in erster Instanz das Gesetz vom Amtsgericht Charlottenburg für ungültig erklärt. Nahezu zeitgleich scheiterte ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.



F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.



Der Fall: Ein Vermieter hatte nach dem 18. Juni 2019, der als Stichtag im Gesetz zum Mietendeckel (MietenWoG Berlin) rückwirkend eingeführt wurde, die Miete um 25,37 Euro erhöht. Es folgte darauf ein Rechtstreit am Amtsgericht Charlottenburg. Dieses entschied, dass der Mietspiegel und die geltende Kappungsgrenze als Bundesrecht Vorrang vor einer landesrechtlichen Regelung haben, wenn diese zu verschiedenen Ergebnissen führen. Zudem sei ein generelles Rückwirkungsverbot nicht erlaubt.


Nun geht der Fall vor das Landgericht. Unabhängig von dem Rechtsspruch haben CDU und FDP im Bundestag eine Normenkontrollklage angekündigt. Zusätzlich liefen bereits Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht von Berliner Vermietern.  

Am 10. März 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag mehrerer Berliner Vermieterinnen und Vermieter ab. Diese wollten erreichen, dass die im Mietendeckel vorgesehenen Verbote vorerst nicht als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Mit ihrem Antrag scheiterten die Berliner nun beim Bundesverfassungsgericht.

Achtung: Es laufen weiterhin parallel verschiedene Klagen an unterschiedlichen Berliner Amtsgerichten, bei denen widersprüchliche Entscheidungen erwartet werden. Daher bleibt nur, die finale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Mietendeckels abzuwarten.

Berliner Landgericht hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat am 12.03.20 nun auch beschlossen, das Thema an das Bundesverfassungsgericht zu geben. Nun soll dort geklärt werden, ob der Mietendeckel verfassungswidrig ist. Es bleibt daher spannend.

(Aktenzeichen 213 C 136/19) | Berufungsverfahren 67 S 274/19 | 1 BvQ 15/20

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 17. März 2020



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.