Der Bundesgerichtshof (BGH) schaffte mehr Klarheit für Vermietende und Mietende. In einem aktuellen Urteil zur Eigenbedarfskündigung stellte er klar: Cousins gehören nicht zur Familie. 

Im zu verhandelnden Fall hatte eine GbR eine Wohnung in Berlin gekauft und Eigenbedarf für einen der Gesellschafter angemeldet. Die GbR forderte die Mietenden auf, die Wohnung zu räumen und berief sich dabei auf eine Ausnahme: Denn die Kündigungsbeschränkung des § 577a Abs.1a BGB gilt nicht, wenn die Gesellschafter zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs derselben Familie angehörten. Zum Gesellschafterkreis gehörten hier zwei Cousins.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte lehnte die Räumungsklage ab; doch dem Landgericht Berlin reichte das Verwandtschaftsverhältnis aus. 

Jetzt sollte der BGH für Klarheit sorgen. Die Karlsruher Richter:innen stellten fest, dass dieselbe Familie im Sinne der Ausnahme in § 577a Abs. 1a S. 2 keine Cousins und Cousinen umfasst. 



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BGH klärt Verwandtschaftsverhältnisse im Mietrecht

Der Begriff der "Familie", so der BGH, sei vielmehr deckungsgleich mit dem der “Familienangehörigen" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dabei handele es sich ausschließlich um diejenigen Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen (gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO) zustehe. Entferntere Verwandte – wie ein Cousin oder eine Cousine – gehören nicht zum privilegierten Personenkreis.

Der BGH beruft sich bei seiner Entscheidung darauf, dass der Gesetzgeber innerhalb enger Verwandtschaft ein typisches Verhältnis von persönlicher Verbundenheit und Solidarität annimmt. Die Annahme basiert auf objektiven Kriterien des Verwandtschaftsgrades, wie sie auch im Zeugnisverweigerungsrecht zu finden sind. Es sei daher sachgerecht, diese Wertung auch auf die Ausnahmeregelungen im Mietrecht anzuwenden.

Damit wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt.

(BGH, Urteil vom 10.7.2024 – VIII ZR 276/23)



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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