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Eine dreizehnköpfige Expertenrunde hat ein Jahr lang diskutiert und beraten. Nun hat sie ihren Abschlussbericht zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen vorgelegt. Die Kommission war noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzt worden, der damit auf den erfolgreichen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" reagierte.

Unstrittig ist, dass das Grundgesetz mit Artikel 15 dem Land Berlin das Recht zuspricht, ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg zu bringen. Auch wenn Artikel 15 seit Inkrafttreten des Grundgesetzes nie eine große Rolle spielte, bleibe er dennoch anwendbar. Darin sind sich die Kommissionsmitglieder einig.

Vergesellschaftungen grundsätzlich machbar

Abschlussbericht eindeutig: Vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission hält die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für juristisch möglich und angemessen. Wie reagiert Schwarz-Rot?

Wäre ein Eingriff ins Privateigentum bei der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen "verhältnismäßig", also angemessen? Immerhin zehn Experten bejahten das, die restlichen drei schlossen eine Vergesellschaftung nicht grundsätzlich aus.

Umstritten ist die Höhe, in der die betroffenen Unternehmen entschädigt werden sollten. Hier heißt es im Grundgesetz: "Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen". Das ist nicht allzu konkret. Dennoch meinen die Kommissionsmitglieder, dass Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts der betreffenden Immobilien machbar sein müssten.

Juristisch zu rechtfertigen – darin ist sich die Kommission einig – sei die von der Volksentscheids-Initiative benannte Grenze für Vergesellschaftung, also Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von 3.000 Wohnungen. In ihrem Abschlussbericht heißt es dazu, eine solche Festsetzung verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot. Gleiches gelte auch für die geforderte Ausnahme von Genossenschaften oder bereits gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungsunternehmen.

Senat plant Vergesellschaftungsgesetz

Den Abschlussbericht überreichte die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler. Wegner äußert sich weiterhin skeptisch zur Vergesellschaftung, er halte sie für den falschen Weg. Die CDU – und in Teilen auch die SPD – lehnen die Vergesellschaftung strikt ab, weil durch sie keine neuen Wohnungen entstünden und sie obendrein teuer seien.

Die beiden Parteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf einen Kompromiss verständigt. Sie wollen auf Basis des Kommissionsberichts und juristisch neu bewertet ein "Vergesellschaftungsrahmengesetz" auf den Weg bringen. Es soll die Vergesellschaftung von Wohnungen möglich machen, aber nicht nur dort.

Die Expertenrunde geht davon aus, dass über die strittigen Fragen letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsse.

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