In diesem Jahr werden die Betriebskostenabrechnungen für viele Menschen hohe Nachzahlungen ausweisen. Daher werden Mieter:innen genau hinschauen oder sogar eine Fachkraft einbeziehen. Es empfiehlt sich für Vermieter:innen sorgfältig zu prüfen, ob alles korrekt erfasst wurde.


Das Jahr neigt sich seinem Ende, also ist es an der Zeit für die Betriebskostenabrechnung aus 2022. Der jährlich spannende Moment für Mieter:innen, nachzahlen oder Geld zurückerhalten, dürfte in diesem Jahr nur selten Freude auslösen. Denn die Bezugskosten für Strom, Gas, Öl und Fernwärme sind im Vorjahr erheblich gestiegen.  

Das macht sich in den Betriebskostenabrechnungen bemerkbar; wenngleich es Unterschiede je nach Wohnort, Energieanbieter und -träger gibt. Laut aktuellem Heizspiegel stiegen die Preise für Gas- und Holzpellets um rund 80 Prozent. Fernwärme wurde hingegen nur um fünf Prozent teurer. 


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Mieter:innen lassen Abrechnung verstärkt überprüfen

Die Bundesregierung reagierte mit Preisbremsen und Soforthilfen, die die Belastung für die Haushalte mindern sollen. Energie-Preisbremsen kamen erst ab Januar 2023 zum Tragen und werden sich dann auf die nächste Betriebskostenabrechnung auswirken. Doch auch für die aktuelle Abrechnung gilt es für Vermieter:innen sehr genau zu prüfen, ob alle Anforderungen beachtet wurden. 

In Brandenburg beispielsweise bietet die Verbraucherzentrale seit diesem Sommer eine spezielle Beratung an, in der Mieter:innen ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen können. Bei vielen Hilfesuchenden stellte sich heraus, dass Hausverwaltungen und Abrechnungsfirmen mit den neuen Anforderungen des Gesetzgebers nicht klarkommen. Denn die ohnehin komplexen Systeme haben sich durch neue Rahmenbedingungen infolge der Energiekrise noch einmal verkompliziert.


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Neue Herausforderungen für Vermieter:innen

Nehmen wir beispielsweise die Dezemberhilfe 2022: Für Privathaushalte, die auf Gas und Fernwärme angewiesen sind, gab es eine Einmalzahlung. Der Staat übernahm die Kosten für den Dezember-Abschlag nach folgender Formel: Ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde lag, wurde mit dem Kilowattstundenpreis des Dezembers multipliziert und dann noch ein Zwölftel des Jahresbruttogrundpreises von September hinzuaddiert.

Haushalte, die einen Direktvertrag mit einem Versorger haben, erhielten das Geld oder eine Verrechnung bereits im Dezember 2022. Wird die Heizkosten-Abrechnung über die Verwaltung oder Vermietende gemacht, muss der Betrag bei der nächsten Betriebskostenabrechnung erfolgen, also bis spätestens Dezember 2023. 

Besonders wichtig ist es gerade in diesem Jahr, die Nebenkostenabrechnung pünktlich, also bis zum 31.12.2023 schriftlich an die Mieter:innen zu übergeben. Überschreiten Vermieter:innen diese Frist, verjähren die Nachzahlungsansprüche.

Für die nächste Betriebskostenabrechnung Ende 2024 kommt neben den Energie-Preisbremsen noch eine weitere Herausforderung auf Vermieter:innen zu. Denn ab 2023 sind sie – nach einem Stufenmodell – an den CO2-Kosten ihrer Mieter:innen beteiligt. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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