Wegen einer undichten Stelle in der Dusche und eines bei deren Beseitigung entstandenen Wandschadens mindern Mieter:innen ihre Miete. Sie werden daraufhin wegen Mietrückstands von der Vermieterin gekündigt, die schließlich auf Räumung der Wohnung klagte. Wer bekam Recht?
Die passenden Mieter:innen finden
...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.
Die Fakten: In der Mietwohnung war die Duschkabine undicht, es traten erhebliche Mengen Wasser aus. Die Mieter:innen zahlten 10 Prozent weniger Miete. Bei der Reparatur der Duschkabine wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4-Seiten beschädigt und so bröckelte Putz von der Wand. Die Mieter:innen minderten die Miete um 5 Prozent.
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Das Amtsgericht Stuttgart bestärkte die Mieter:innen in ihrer Handlungsweise. Wegen der undichten Duschkabine bestand Rutschgefahr und das Bad habe nur eingeschränkt genutzt werden können. Außerdem sei es zu Fäulnis an den Badmöbeln gekommen. Dieser Mangel sei mit einer Minderung von 10 Prozent der Bruttomiete zu bemessen.
Ebenso sind die Schäden an der Schlafzimmerwand als Mangel zu bewerten. 5 Prozent Minderung der Miete wären durchaus angemessen. Die Beschädigung habe zwar nicht zu einer schweren Gebrauchsbeeinträchtigung geführt, bilde aber eine Quelle erheblicher und fortdauernder Verschmutzung durch herausbröselnden Putz. Das wiederum beeinträchtige in einem Schlafraum erheblich das Wohlgefühl der Mieter:innen.
Fazit: Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung steht der Vermieterin nicht zu. Denn die Mieter:innen waren berechtigt, die Miete zu mindern.
(Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020 - 32 C 1562/19)
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 27. November 2020.
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.