Das Landgericht Berlin stärkt mit seinem Urteil zur unberechtigten Eigenbedarfskündigung die Position von Mietenden. Ihnen wird das Recht auf Offenlegung der Nachmiete zugesprochen. 



F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.



Der Mieter einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg erhielt eine Eigenbedarfskündigung mit der Begründung, die Tochter der Vermietenden solle dort einziehen. Nach einem Räumungsprozess war die Wohnung frei. Die Tochter zog aber gar nicht ein. Vielmehr wurde ein neuer Mietvertrag mit anderen Personen geschlossen.

Das ging dem vertriebenen Mieter nun vollends gegen den Strich. Er klagte unter anderem auf Auskunft über die Höhe der vereinbarten Miete. Das Amtsgericht wies seine Klage ab. Erst vor dem Landgericht Berlin II konnte er punkten. Das Gericht stellte klar, dass Vermietende nach einer offenbar vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung nicht einfach ungestraft neu und vermutlich teurer weitervermieten dürfen.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Mieter hat Anspruch auf Offenlegung der neuen Miethöhe

Der ehemalige Mieter habe Anspruch auf Offenlegung der Miethöhe, um seine Rechte durchzusetzen. Denn nur mit dieser Information könne er seine Ansprüche konkret beziffern und einen Schadensersatz in entsprechender Höhe fordern.

Das Urteil zeigt, Vermietende sollten sich nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus verleiten lassen, Mietende mit vorgeschobenem Eigenbedarf zu verdrängen. Sie können dann zur Verantwortung gezogen werden und müssen alle relevanten Fakten offenlegen.

Das Urteil zeigt auch, Mietende sollten bei offensichtlich ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen nicht kapitulieren, sondern sich stattdessen wehren. Ihre Chancen, zumindest angemessenen abgefunden zu werden, stehen gut.

(Landgericht Berlin II, Urteil vom 28.02.2024 - 66 S 178/22)



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 23.10.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.