Wenn eine Wohnungseingangstür in einer Notsituation der Mietenden gewaltsam aufgebrochen werden muss, so haben grundsätzlich die Vermietenden für die Instandsetzung aufzukommen.
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Eine Mieterin in Thüringen befand sich in einer Notsituation. Um zu ihr zu gelangen, mussten die Einsatzkräfte der Feuerwehr ihre Wohnungseingangstür gewaltsam öffnen. Dabei wurde die Tür vollständig zerstört. Der Vermieter weigerte sich, die Eingangstür zu ersetzen.
Daraufhin beauftragte die Mieterin eine Firma. Die sollte dafür zu sorgen, dass ihre Wohnung wieder durch eine Eingangstür ordnungsgemäß verschließbar war. Die Kosten von 3.000 Euro sollte der Vermieter erstatten. Dafür klagte sie vor dem Amtsgericht Hildburghausen.
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Die Amtsrichter:innen hatte die Mieterin auf ihrer Seite. Sie bestätigten ihren Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Instandsetzung der Tür.
Keine Frage, wird eine Wohnungseingangstür im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes beschädigt, habe grundsätzlich der Vermieter für eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Tür zu sorgen. Er sei schließlich verpflichtet, die Mieträume instand zu halten. Selbstverständlich gehöre eine ordnungsgemäß verschließbare Wohnungstür dazu.
Der Vermieter wäre, so das Amtsgericht, nur von dieser Pflicht befreit, wenn die Tür beschädigt oder zerstört worden wäre, weil die Mieterin ihre mietvertraglichen Obhutspflichten verletzt habe. Davon sei aber bei einem plötzlichen gesundheitlichen Notfall nicht auszugehen.
(Amtsgericht Hildburghausen, Urteil vom 22.05.2024 - 21 C 133/23)
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