Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, bleiben Mietende in Berlin weiterhin zehn Jahre vor einer Kündigung geschützt.



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In Berlin steigt die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen besonders stark. Vielen Mietenden könnte daher eine Eigenbedarfskündigung drohen, wäre da nicht die Kündigungsklausel-Verordnung. Demnach können sich die neuen Eigentümer:innen frühestens drei Jahre nach dem Erwerb auf ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung berufen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Das ergibt sich aus § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB.


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Zehn Jahre Kündigungssperrfrist für ganz Berlin verlängert

Seit 2013 gilt in Berlin bereits eine Verordnung, die die gesetzlich verankerte Sperrfrist von drei Jahren nach einer Umwandlung auf das zulässige Maximum von zehn Jahren verlängert. Ende September läuft die bestehende Verordnung aus. Jetzt hat der Berliner Senat reagiert und für das gesamte Stadtgebiet eine Verlängerung der Verordnung bis September 2033 beschlossen. 

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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