Bei einem Vermieterverein handelt es sich um einen Verein, dessen zentraler Zweck die Interessenvertretung von Vermietern und Verpächtern ist. Grundsätzlich ist unter einem Verein ein Zusammenschluss von Personen zu verstehen, der auf Dauer angelegt ist und auf die Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks ausgerichtet ist. Dabei darf der Vereinszweck laut § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sein. Weitere Merkmale eines Vereins sind die körperliche Verfassung, das Führen eines Gesamtnamens und das Auftreten nach außen als Gesamteinheit.
Die Organe eines Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Das Bestehen des Vereins ist unabhängig vom Mitgliederwechsel. Die Mitgliedschaft in einem Vermieterverein ist zumeist mit einem Jahresbeitrag verbunden. Wer Mitglied in einem Vermieterverein wird, kann auf unterschiedliche Leistungen zurückgreifen. So stehen Vermietervereine ihren Mitgliedern in allen Rechtsfragen rund um das Grundstücks-, Miet- und Eigentumsrecht beratend zur Seite, unterstützen bei Problemen mit Mietnomaden und Mietprellern und helfen bei der Anwaltssuche.
Vermietervereine richten sich vor allem an Vermieter, Eigentümer und Verwalter von Immobilien. Neben einer umfassenden miet- und eigentumsbezogenen Unterstützung erhalten die Mitglieder fundierte und praxisorientierte Ratschläge von Experten. Darüber hinaus bieten Vermietervereine ihren Mitgliedern in der Regel auch einen kostenfreien oder stark ermäßigten Zugriff auf rechtliche Informationen und aktuelle Verordnungen. Auch Vordrucke für die wesentlichen Vorgänge im Rahmen der Vermietung wie Mietvertragsformulare und Musterschreiben zum Mietrecht werden von Vermietervereinen zur Verfügung gestellt. Einige Vermietervereine haben zudem ein Netzwerk an Partnern – in der Regel handelt es sich hierbei um Fachanwälte – aufgebaut. Bei spezifischen Problemen können Mitglieder über eine Geschäftsstellensuche einen Partneranwalt in der Nähe finden, der auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert ist.
In puncto Mietrecht sind Vermieter ständig mit Änderungen der Rechtslage konfrontiert. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Neuregelungen zumeist auch auf bestehende Mietverhältnisse auswirken. Selbst erfahrene Vermieter können angesichts der Flut an neuen Verordnungen und Gesetzen die Orientierung verlieren. Die Mietrechtsexperten der Vermietervereine unterstützen ihre Mitglieder daher bei allen Fragen zu Mietvertrag, Mietrückstand, Mietminderung und -erhöhung, Kaution, Eigenbedarfskündigung, Betriebskostenabrechnung und Schönheitsreparaturen.
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