Neue Mieter:innen übernehmen häufig den Stromanbieter. Wenn der:die Mieter:in es jedoch versäumt, die Stromrechnung zu bezahlen, wendet sich der Stromanbieter mit seinen Forderungen an dich als Vermieter:in. Hier erfährst du, ob du die Stromrechnung für den:die Mieter:in bezahlen musst, ob die Nichtanmeldung ein Kündigungsgrund ist und wie du am besten mit dem:der Mieter:in bezüglich Strom und anderer Nebenkosten kommunizierst.
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Du solltest im Mietvertrag eine klare Regelung zur Kostenübernahme der Stromrechnung treffen.
Achte darauf, schon bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand und die Zählernummer zu notieren.
Wenn der:die Mieter:in den Strom nutzt, aber nicht zahlt, wirst zunächst du als Vermieter:in zur Zahlung aufgefordert.
Die Nichtzahlung des Mieters bzw. der Mieterin ist kein Kündigungsgrund, aber du kannst ein Mahnschreiben senden oder den Stromanbieter wechseln, sodass die Mietpartei keinen Strom mehr erhält, bis diese sich nicht selbst anmeldet.
Wichtig ist, schon bei Vertragsabschluss eine eindeutige Regelung zur Übernahme der Stromkosten zu schaffen. Halte in den Klauseln zu Nebenkosten fest, wer die Stromkosten übernimmt. Manchmal werden diese von Mieter:innen als Teil der Betriebskosten gezahlt, normalerweise aber erhält der:die Mieter:in die Stromrechnungen direkt und ist auch selbst für die Kommunikation mit dem Stromanbieter zuständig.
Es gilt, dass Mietende mit einem eigenen Stromzähler für ihre Wohnung automatisch Vertragspartner des Versorgers sind. Ab Mietbeginn müssen sich die Mieter:innen beim Anbieter anmelden. Als Vermieter:in unterstützt du dies, indem du schon bei der Übergabe den Zählerstand protokollierst und auch die Zählernummer festhältst. Weitere Tipps zum Übergabeprotokoll erhältst du hier. Außerdem solltest du direkt nach Einzug den Zählerstand sowie den Namen des neuen Bewohners bzw. der neuen Bewohnerin an den Stromversorger melden, sodass dieser zukünftig direkt mit dem:der Mieter:in abrechnet. So bist du für die Stromversorgung der Mietpartei nicht mehr zuständig.
Wenn du den:die neue:n Mieter:in nicht direkt anmeldest, wirst du weiterhin vom Stromversorger zur Kasse gebeten. Sollte die Mietpartei irgendwann ausziehen und keine Mittel zur Verfügung haben, bleibst du schlimmstenfalls auf den Gesamtkosten der Stromrechnungen sitzen.
Viele Vermieter:innen begehen den Fehler, den:die Mieter:in nur zu einer Anmeldung beim Energieversorger aufzufordern, anstatt selbst die Ummeldung vorzunehmen. Wenn Mieter:innen dieser Aufforderung nicht nachkommen, gehen die Stromrechnungen weiterhin an dich. Jedoch hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden, dass Vermieter:innen nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben müssen, denn laut § 2 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung muss die Person, welche die Steckdosen nutzt, den Strom auch bezahlen. Dies liegt daran, dass automatisch ein sogenannter Strombelieferungsvertrag zwischen den beiden Parteien entsteht.
Das Problem liegt jedoch darin, dass du als Vermieter:in zunächst einmal in der Haftung stehst und eine Beweispflicht hast. Solltest du beim Übergabeprotokoll die Notierung des Zählerstandes vergessen haben, ist es wichtig, dies so schnell wie möglich nachzuholen. Ab Zeitpunkt der Beweislage darfst du dann Forderungen wie Stromkosten von der Kaution abziehen. Diese muss der:die Mieter:in wieder auffüllen, aber dieser Pflicht kommen Mieter:innen nicht immer nach.
Wenn der:die Mieter:in deiner mehrfachen Aufforderung zur Anmeldung bzw. zur Zahlung der Stromrechnungen nicht nachkommt, bleibt dir nur übrig, die Kosten selbst zu übernehmen oder den Vertrag mit dem Stromunternehmen zu kündigen. In letzterem Fall drehst du der Mietpartei den Strom ab, was meist der effektivste Weg ist, diese zu einer Anmeldung beim Versorger zu bewegen.
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Die Nichtanmeldung oder Nichtzahlung der Stromkostenübernahme ist kein Kündigungsgrund. Wenn die Mietpartei jedoch mit ihren Zahlungen in Höhe von zwei Monatsmieten oder mehr in Verzug ist, darfst du eine Kündigung aussprechen. Du kannst die Stromkosten entsprechend auf Monatsmieten umrechnen, jedoch wird es vermutlich eine Weile dauern, bis der nötige Betrag erreicht ist.
Stattdessen ist folgendes Vorgehen sinnvoller:
Einen Mahnbescheid vom Stromversorger beantragen oder einen Rechtsbeistand ein offizielles Schreiben aufsetzen zu lassen.
Sollte auch diese Warnung nicht helfen, dem:der Mieter:in den Strom abdrehen – vorausgesetzt, dass dieser laut Mietvertrag zur Anmeldung und Kostenübernahme verpflichtet ist.
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