Die Restaurierung bezieht sich im Gegensatz zur Sanierung nur auf die technische und bauliche Wiederherstellung eines Gebäudes.
Ziel der Restaurierung ist es, die ursprüngliche Gebrauchsfähigkeit wieder herzustellen, ohne dabei die originale Substanz zu zerstören. Die Restaurierung zielt jedoch nicht darauf ab, das Gebäude in den Originalzustand zurückzuführen. Mitunter bestehen rechtliche Restriktionen im Hinblick auf die Restaurierung eines Gebäudes. Dies betrifft insbesondere denkmalgeschützte Gebäude. Da Denkmalschutz Ländersache ist, können die jeweiligen Bestimmungen jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Fällt ein Gebäude unter den Denkmalschutz, darf die Restaurierung nur mit historischen Baumaterialien erfolgen. Zum Beispiel darf ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus nicht mit modernen Zementvarianten restauriert werden. Die ursprüngliche Bauweise muss gewahrt werden, indem auf historische Baumaterialien zurückgegriffen wird. Werden die baurechtlichen Bestimmungen bei der Restaurierung eingehalten, können die finanziellen Aufwendungen teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
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Die Restaurierung unterliegt vor allem bei historischen Gebäuden Restriktionen, die aus dem Denkmalschutz resultieren. Die Bauwerke sollen als Zeitzeugen vergangener Kulturen und Lebensweisen dauerhaft erhalten werden. Wer denkmalgeschütztes Eigentum besitzt, hat sich beim Kauf dazu verpflichtet, diese Bauwerke zu bewahren. Das kann eine hohe finanzielle Belastung für den Eigentümer darstellen und enorme Einschränkungen im Eigentumsrecht bedeuten. So darf bei der Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude in der Regel nicht modernisiert werden. Aber es gibt Ausnahmen. Wird beispielsweise aus Altersgründen oder aufgrund einer körperlichen Behinderung ein Treppenlift benötigt, dann sind der Umbau und der Einbau einer modernen Einrichtung gestattet.
Wer sich für die Restaurierung eines Gebäudes entscheidet, kann unter Umständen von finanziellen Vorteilen profitieren. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können der Kauf und die Restaurierung steuerlich geltend werden. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit der zuständigen Behörde der Gemeinde oder des Kreises abgestimmt werden. Gerade für Kapitalanleger kann eine solche Investition in eine Immobilie interessant sein. Aber auch der Selbstnutzer hat finanzielle Vorteile. Je höher sein Steuersatz ist, desto mehr Steuern kann er über die Abschreibung von Restaurierungsmaßnahmen sparen.
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