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Beim Hausverkauf geht die Gebäudeversicherungsprämie automatisch auf den:die neue:n Eigentümer:in über. In der Regel haben Sie als Verkäufer:in die Prämie zum Verkaufszeitpunkt schon gezahlt. Hier erfahren Sie, wie Sie als Verkäufer:in dennoch einen Teil der Prämie zurückerhalten können und worauf Sie noch achten müssen, um die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf zu behalten.


Mann sitzt an Schreibtisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist beim Eigentümer:innenwechsel in der Regel nicht notwendig.
  • Die Gebäudeversicherungsprämie bleibt grundsätzlich beim Versicherer und kommt laut §95 VVG dem:der neue:n Eigentümer:in zugute.
  • Sie können mit dem:der Käufer:in vereinbaren, dass diese:r Ihnen nach dem Hauskauf einen Teil der Versicherungsprämie erstattet.
  • Ein:e gute:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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  • Was ist die Gebäudeversicherung?

    Die Gebäudeversicherung oder Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer:innen. Insbesondere dann, wenn Sie Ihre Immobilie als Renditeobjekt nutzen und sie vermieten, sollten Sie diese Versicherung abschließen. Beim Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung auf den:die neue:n Besitzer:in über.

    Die folgenden Risiken werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt, für Haupt- und Nebengebäude der Immobilie:

    • Schäden durch Brand
    • Schäden durch Leitungswasser
    • Schäden durch Hagel und Sturm
    • Schäden durch Blitzschlag

    Schaden durch Leitungswasser an Decke

    Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf?

    Normalerweise geht die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf auf den:die Käufer:in über. Die Versicherung ist laut §95 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht personengebunden, sondern sie bezieht sich auf das Haus selbst. Das bedeutet, dass mit der Eintragung des:der neuen Eigentümers:in im Grundbuch die Gebäudeversicherung automatisch auf diese:n übergeht. Über den Eigentümer:innenwechsel im Zuge des Hauskaufs muss der Versicherer jedoch frühzeitig informiert werden.

    Sollte der Eigentümer:innenwechsel gemäß §95 VVG nicht rechtzeitig angemeldet werden, können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie für den Schadensfall verlieren. Fragen Sie daher rechtzeitig bei der Versicherung nach, innerhalb welcher Frist Sie den Hausverkauf für die Übertragung der Gebäudeversicherung anzeigen müssen.

    Außerdem hat der:die neue Eigentümer:in ab dem Stichtag der Grundbucheintragung auch die Möglichkeit, von einem außerordentlichen Kündigungsrecht der Wohnungsgebäudeversicherung Gebrauch zu machen. Innerhalb von vier Wochen nach dem Eigentümerwechsel kann er:sie die Gebäudeversicherung wechseln.

    Die folgenden Argumente sprechen dafür, eine bestehende Gebäudeversicherung nicht zu unternehmen:

    • Alter Vertrag, der nicht mehr zeitgemäß ist
    • Andere Anbieter:innen bieten ein besseres Preis-Leistungsverhältnis
    • Nicht alle Eventualitäten unterliegen dem Versicherungsschutz
    tipp
    Tipps zur Kündigung der Gebäudeversicherung

    Viele neue Eigentümer:innen informieren sich gründlich über die bestehende Wohngebäudeversicherung der Immobilie und finden bessere Angebote. Mehr rund um die Kündigung der Gebäudeversicherung lesen Sie hier.

    Gebäudeversicherung: Ist eine Erstattung der Prämie beim Hausverkauf möglich?

    Als Verkäufer:in haben Sie die Gebäudeversicherungsprämie für das Versicherungsjahr zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Regel schon gezahlt. Möchten Sie den Wert der Prämie der Versicherung erstattet bekommen, raten wir Ihnen, dies mit dem:der Käufer:in der Immobilie zu verhandeln. So können Sie beispielsweise den Kaufpreis um den Wert der Gebäudeversicherungsprämie erhöhen. Dies akzeptieren viele Käufer:innen, da sie für die Finanzierung ihres Immobilienkredites bei der Bank belegen müssen, dass eine Wohngebäudeversicherung besteht.


    Käufer und Verkäuferin unterhalten sich

    Alternativ können Sie mit dem:der Käufer:in aushandeln, dass diese:r Ihnen die Prämie zurückzahlt oder bereits vor dem Stichtag die Zahlungen an die Versicherung für Sie übernimmt. Lassen Sie sich von einem:einer Steuerberater:in oder einem:einer Makler:in ausführlich dazu beraten, um bei der Wohngebäudeversicherung ein gutes Geschäft zu machen. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler:innen in Ihrer Region.

    Worauf muss ich als Verkäufer:in bei der Gebäudeversicherung achten?

    Als Verkäufer:in sollten Sie beim Hausverkauf die Gebäudeversicherung gut im Blick behalten, um durchgehenden Versicherungsschutz zu bieten. Die folgende Checkliste fasst noch einmal alle wichtigen Punkte für Sie zusammen:

    • Informieren Sie den Versicherer frühzeitig über den Eigentümer:innenwechsel der Immobilie.
    • Die Wohngebäudeversicherung geht erst mit Eintrag des:der neuen Eigentümers:in im Grundbuch auf diese:n über; der Abschluss des Kaufvertrags oder die Überweisung der Kaufsumme sind nicht ausschlaggebend.
    • Ein formloses Schreiben ist für die Veräußerungsanzeige ausreichend. Achten Sie darauf, die Adresse der Immobilie, die Nummer Ihrer Versicherung und die Daten des:der neuen Eigentümers:in anzugeben.
    • Käufer:innen dürfen das Vertragsverhältnis mit der Wohngebäudeversicherung nach dem Hauskauf auf Wunsch beenden. Dafür müssen Sie als Verkäufer:in nichts weiter tun.
    • Während des laufenden Versicherungsjahr sind sowohl Sie als auch der:die Käufer:in zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet. Einigen Sie sich daher schriftlich darüber, wer ab dem Hauskauf wie viel der Wohngebäudeversicherung bezahlt.
    • In den folgenden Versicherungsjahren zahlt der:die neue Eigentümer:in die Versicherungsprämie für die Wohngebäudeversicherung komplett.
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