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Der Hausverkauf ist kein Grund, die Hausratversicherung außerhalb der ordentlichen Frist zu kündigen. Allerdings können Sie die Versicherung auf Ihr neues Wohnhaus übertragen, da sie nur die Wertgegenstände versichert, die Sie ohnehin mitnehmen. Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber, was bei einem Immobilienverkauf mit Ihren Versicherungen geschieht.
- Die Hausratversicherung deckt alle Gegenstände ab, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
- Die Versicherung ist personengebunden und lässt sich beim Hausverkauf an Ihre neue Adresse „mitnehmen“.
- Achten Sie darauf, die Hausratversicherung nicht doppelt zahlen zu müssen.
- Die Gebäudeversicherung hingegen geht auf den neuen Eigentümer über.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Die Hausratversicherung deckt alle bewegbaren Gegenstände in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus ab. Als Faustregel gilt, dass alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, versichert ist. Die beweglichen Objekte sind mit der Hausratversicherung vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt. Aber auch vor Raub und Vandalismus schützt die Versicherung. Außerdem ist es möglich, diese individuell zu ergänzen und Wertgegenstände wie Fahrräder oder teure elektrische Geräte zusätzlich zu versichern.
Die folgenden Schäden sind jedoch nicht versichert:
durch Kinder verursachte Schäden wie etwa die Überflutung des Badezimmers.
Kurzschluss an elektrischen Geräten (es sei denn, dieser löst einen Brand aus)
Diebstahl von Personen, denen Sie den Eintritt ermöglicht haben
Schäden durch Grundwasser
Die Hausratversicherung ist an Ihre Person gebunden, aber nicht an das Haus. Das bedeutet, dass ein Hausverkauf Ihnen keine außerordentliche Kündigungsfrist bietet. Sie können die bestehende Versicherung allerdings auf Ihr neues Gebäude übertragen. Dafür werden die Konditionen neu berechnet, wobei Ihnen ein guter Versicherungsmakler helfen kann. Ihr persönlicher Makler kann Sie an einen Versicherungsmakler weiterleiten. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
Viele Hausbesitzer begehen jedoch den Fehler, für ihr neues Wohnhaus eine neue Hausratversicherung abzuschließen und die bestehende Hausratversicherung für das nun verkaufte, alte Wohnhaus zu vergessen. Bedenken Sie, dass die alte Hausratversicherung nicht an den neuen Eigentümer übergehen kann. Wenn Sie zwei Hausratversicherungen besitzen, müssen Sie auch beide bezahlen. Wählen Sie daher eine dieser Optionen beim Hausverkauf:
Kündigen Sie die bestehende Hausratversicherung (meist beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Abschluss des Versicherungsjahres) und schließen Sie eine neue Versicherung für Ihr neues Wohnhaus ab.
Tragen Sie die bestehende Hausratversicherung auf Ihr neues Wohnhaus um.
Wenn Sie bei Abschluss der Hausratversicherung bereits wissen, dass Sie das Haus irgendwann verkaufen möchten, sollten Sie eine Klausel in den Versicherungsvertrag einbeziehen, die Ihnen im Falle des Verkaufs eine kürzere Kündigungsfrist erlaubt.
Bei privaten Wohnhäusern ist die Gebäudeversicherung besonders wichtig. Diese schützt die festen Bestandteile des Gebäudes vor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel. Außerdem ist es möglich, je nach Region weitere Elementarschäden wie etwa Schäden durch Erdbeben zu versichern. Diese Versicherung geht mit dem Hausverkauf automatisch an den neuen Eigentümer über. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem der neue Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen wird. Beachten Sie, dass Sie den Eigentümerwechsel trotzdem bei der Versicherung melden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Gebäudeversicherung.
Wenn Sie ein Mietobjekt, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzen, haben Sie vermutlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstehen, etwa durch fallende Dachziegeln oder hervorstehende Gehwegplatten. Diese Versicherung ist personengebunden, erlischt also beim Verkauf. Der neue Eigentümer muss sich um eine nahtlos anschließende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kümmern. Bei selbst genutzten Wohnhäusern deckt die private Haftpflichtversicherung derartige Schäden ab. Diese ist an Ihre Person gebunden und lässt sich nicht übertragen, sondern „wandert“ mit Ihnen zu Ihrem neuen Wohnhaus.
Weitere Informationen rund um Versicherungsurkunden beim Hausverkauf finden Sie hier.
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