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Die Haushaltversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Haushalt ab. Nach einem Umzug oder einem Hausverkauf bleibt die Versicherung normalerweise in Ihrem Namen und versichert den Haushalt an Ihrer neuen Adresse. Hier erfahren Sie, welche anderen Möglichkeiten für den Umgang mit Ihrer Haushaltsversicherung Sie im Falle eines Hausverkaufs haben.
- Die Haushaltsversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt vor Schäden.
- Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, können Sie die Haushaltsversicherung entweder umtragen oder von einer außerordentlichen Kündigungsfrist Gebrauch machen.
- Nutzen Sie Ihren Verhandlungsspielraum bei der Versicherung, um im Falle eines Umzugs oder Verkaufs bessere Konditionen zu verhandeln.
- Der Begriff „Haushaltsversicherung“ wird vor allem in Süddeutschland sowie in Österreich als Synonym für „Hausratsversicherung“ verwendet.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Bei der Haushaltversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, die Hausbesitzer gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruch schützt. Sie bezieht sich auf alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung. Es ist empfehlenswert, zusätzlich zur Haushaltsversicherung eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die vor weiteren Schäden schützt.
Die Haushaltsversicherung ist zwar keine Pflicht, aber eine dringliche Empfehlung. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie haben können. Letztendlich sind damit alle Gegenstände in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, finanziell abgesichert. Beispielsweise sind die folgenden Situationen abgedeckt:
- Zerstörung der Gartenmöbel durch Kräfte der Natur (etwa durch einen vom Sturm entwurzelten Baum)
- Schäden durch ein Leck in der Wasserversorgung
- Sachschäden und Vermögensverlust durch Einbruch
- zerstörte Möbel durch Unfälle
Wichtig ist dabei wie immer, dass Sie entstandene Schäden so gut wie möglich dokumentieren und schnell melden. Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen die Haushaltsversicherung nicht einspringt. Normalerweise dürfen Sie aber damit rechnen, dass die Versicherung für entstandene Schäden aufkommt.
Die Haftpflichtversicherung, die in der Haushaltsversicherung enthalten ist, deckt auch Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrrad ausrutschen und dabei das Auto einer anderen Person zerkratzen, springt diese Versicherung ein. Sie ist auch für gemietete Gegenstände und Räume, für Geräte, Schäden an der Umwelt, Schäden bei Verwandten sowie Schäden durch Ihr Haustier zuständig. Je nach Bedarf können Sie die Haftpflichtversicherung anpassen.
Übrigens: Alle festen Gebäudebestandteile werden von der Gebäudeversicherungvor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel etc. geschützt. Darüber können Sie hier mehr lesen.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, bleibt die personengebundene Haushaltsversicherung grundsätzlich bei Ihnen. Das heißt, dass die alte Immobilie nicht mehr von Ihrer Versicherung abgedeckt ist und dass Sie sich um den Übergang der Versicherung zu Ihrem neuen Wohnhaus kümmern müssen.
Normalerweise entscheiden Hausverkäufer sich dazu, die Haushaltsversicherung zur neuen Adresse mitzunehmen. Das bedeutet, dass Sie Ihren vorhandenen Vertrag behalten und die neue Adresse sofort an die Versicherung melden müssen. Die alte Immobilie ist noch für zwei weitere Monate geschützt– auch, wenn die Versicherung bereits für Ihr neues Wohnhaus gültig ist. Es ist keine Kündigung nötig. Wenn Sie nach der Umsiedelung kündigen möchten, haben Sie dafür ab dem Zeitpunkt der behördlichen Ummeldung einen Monat Zeit.
In Süddeutschland und Österreich wird der Begriff „Haushaltsversicherung“ synonym zu „Hausratsversicherung“ verwendet. Im Kern meinen beide Begriffe aber dasselbe.
Da sich die Höhe der Haushaltsversicherung am Wert Ihrer Einrichtungs- und Wertgegenstände orientiert, ändert sie sich auch bei einem Umzug nicht oder nur kaum. Sollten Sie viele neue Möbel und wertvolle Gegenstände nach dem Hausverkauf anschaffen, sollten Sie den Versicherungsvertreter bestellen, um Ihre Beiträge anzupassen.
Alternativ können Sie den alten Versicherungsvertrag auch kündigen. Der Wohnungswechsel bietet Grund zur vorzeitigen Kündigung. Diese erfolgt zum Umzugstermin. Die neue Versicherung bringt Ihnen häufig Ersparnisse und bietet zugleich einen Verhandlungsspielraum. Wenn Sie gut argumentieren, bemüht sich der neue Versicherer, Ihren alten Preis für die Haushaltsversicherung zu unterbieten.
Sie sind sich noch nicht sicher, welche Variante Sie wählen sollen? Dann empfehlen wir Ihnen, Ihren Makler zur Rate zu ziehen. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
Übrigens: Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits eine Haushaltsversicherung besitzt, können Sie ab Kenntnis einen Monat lang die jüngere der beiden Versicherungen kündigen. So vermeiden Sie eine Doppelversicherung des gemeinsamen Haushaltes. Eventuell müssen Sie allerdings den Wert der Versicherung erhöhen.
Neben der Haushaltsversicherung ist auch die Gebäudeversicherung wichtig. Diese geht bei einem Verkauf Ihrer Immobilie automatisch an den neuen Besitzer über. Sie haben allerdings eine Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung.
Der neue Hausbesitzer hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch die bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen und sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden. Eine nahtlose Versicherung ist hier grundsätzlich empfehlenswert.
Weitere Tipps rund um die Versicherungsurkunden beim Hausverkauf haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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