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Für die ordentliche Kündigung einer Wohngebäudeversicherung gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist, die normalerweise mindestens drei Monate beträgt. Hier erfahren Sie mehr über die Wohngebäudeversicherung und den Sonderfall Hausverkauf.
- Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung sowohl ordentlich als auch (bei vorliegenden Gründen) außerordentlich kündigen.
- Beim Hausverkauf geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über.
- Der neue Besitzer hat ab Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer eine außerordentliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Zwar ist es in Deutschland keine Pflicht mehr, eine Wohngebäudeversicherung zu haben, jedoch schließen trotzdem fast alle Immobilienbesitzer diese Versicherung ab. Sie schützt vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser. Dabei bezieht sich die Wohngebäudeversicherung nur auf die festen Bestandteile Ihres Gebäudes. Alle beweglichen Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, werden von der Hausratversicherung abgedeckt.
Darüber hinaus ist es möglich, weitere sogenannten Elementarschäden durch Erweiterungen der Wohngebäudeversicherung abzudecken. Dies können je nach Ihrem Wohngebiet zum Beispiel Schäden aus Erdbeben oder Erdrutschen sein. Für diese Erweiterungen sollten Sie mit höheren Kosten der Wohngebäudeversicherung rechnen.
Zunächst einmal sollte ein guter Grund für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung vorliegen. Kündigen Sie nicht, um Geld zu sparen! Die bei einem Schaden entstehenden Kosten zur Reparatur Ihrer Immobilie können enorm sein.
Einen guten Grund zur Kündigung haben Sie, wenn Sie den gleichen Schutz zu besseren Konditionen bei einer anderen Versicherungsgesellschaft erhalten. Falls Sie unzufrieden mit Ihrer Wohngebäudeversicherung sind, ist dies ebenfalls ein Grund zur Kündigung. Und sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen und in eine Mietwohnung umziehen, brauchen Sie zukünftig gar keine Wohngebäudeversicherung mehr.
Sie können die Versicherung entweder ordentlich oder außerordentlich kündigen:
Die ordentliche Kündigung erfolgt normalerweise mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie, dass Sie die vereinbarte Laufzeit spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist beenden müssen, um eine automatische Verlängerung der Wohngebäudeversicherung zu vermeiden.
Die außerordentliche Kündigung können Sie einreichen, wenn der Versicherer den Vertrag ändert oder Ihren Beitrag erhöht, wenn ein Schadensfall vorliegt oder wenn ein Hauseigentümerwechsel ansteht. Die Gebäudeversicherung zu kündigen, weil eine Beitragserhöhung ansteht, ist jedoch nur dann außerordentlich möglich, wenn mit der Erhöhung keine Leistungsverbesserung einhergeht.
Wichtig ist, dass Sie die bestehende Wohngebäudeversicherung erst dann kündigen, wenn Sie bereits eine neue Versicherung haben. So vermeiden Sie Versicherungslücken, die Sie im Schadensfall teuer zu stehen kommen. Außerdem müssen Sie vor der Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung die Zustimmung des Gläubigers, also Ihrer Bank, einholen, falls Ihr Haus noch mit einem Kredit belastet ist.
Für die Wohngebäudeversicherung besteht beim Hausverkauf eine Sonderregelung. Denn diese geht automatisch auf den neuen Besitzer über, da es sich um eine objektgebundene, nicht um eine personengebundene Versicherung handelt. Sie müssen die Versicherung dennoch über den Eigentümerwechsel informieren. Als Stichtag gilt die Eintragung des Hauskäufers als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs. Bis dahin müssen Sie als Verkäufer die Wohngebäudeversicherung bezahlen.
Falls der neue Eigentümer eine andere Versicherung wünscht, kann er die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen. Ab dem Stichtag der Grundbucheintragung hat er vier Wochen Zeit, die bestehende Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. So kann er eine Versicherung finden, die seinen eigenen Vorstellungen entspricht.
Übrigens: Die von Ihnen bereits gezahlten Prämien behält die Versicherung ein. Sie kommen dem neuen Eigentümer zugute. Allerdings ist es möglich, im Kaufvertrag eine Sonderregelung zu treffen. Lesen Sie mehr zur Wohngebäudeversicherung beim Hausverkauf.
Alle anderen Versicherungen bleiben beim Hausverkauf Ihr Eigentum. Achten Sie jedoch darauf, diese auf Ihre neue Adresse umzutragen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Die folgenden Versicherungen gehören dazu:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Mietobjekte und unbebaute Grundstücke
Private Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
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