Fahrrad ins Haus tragen verboten?


Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Viele Radler nehmen ihr Fahrrad lieber mit in die Wohnung, um es vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen. Doch ist das erlaubt?


Schutz vor Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstähle zählen in Großstädten mit jährlich etwa 300.000 bei der Polizei angezeigten Fällen bereits zu den „Alltagsdelikten“. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Auch gute Schlösser können von professionellen Tätern schnell geknackt werden. Daher sind viele Biker dazu übergegangen, ihr Fahrrad mit in die Wohnung zu tragen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

 


placeholder

Fahrrad parkt auf dem Balkon

In Großstädten sind teure Carbonbikes nicht nur auf der Straße, sondern häufig auch auf Balkonen zu sehen. Aus Sicherheitsgründen tragen die Bewohner ihre Fahrräder lieber in die Wohnung, als sie auf dem Hof anzuschließen. Viele Häuser haben zudem nicht mal einen Fahrradständer oder -keller. 

Verschmutzungen im Treppenhaus

Doch der Transport eines sperrigen Fahrrades durch das Treppenhaus verursacht nicht nur große Mühen, sondern auch schnell mal Verschmutzungen an Wänden und Aufzug, was Eigentümern in der Regel nicht gefällt. 

Hausordnung verbietet Transport durch Hausflur

Eine Eigentumsgemeinschaft fasste auf ihrer Versammlung einen Mehrheitsbeschluss, der den Eigentümern die Mitnahme des Fahrrades in ihre Wohnung verbot. Dafür sollte das Abstellen von Fahrrädern im gemeinschaftlichen Fahrradraum, im eigenen Kellerraum sowie auf dem Stellplatz in der Tiefgarage explizit erlaubt sein. Anlass für diesen Beschluss waren Verschmutzungen und Beschädigungen im Treppenhaus und Aufzug durch den Fahrradtransport. 

Eigentümer will sein teures Fahrrad nicht im Fahrradkeller abstellen

Ein Wohnungseigentümer wollte sein teures Fahrrad (Wert circa 3000 Euro) jedoch nicht in den Fahrradkeller stellen, da es dort schon zu Diebstählen gekommen war. Außerdem dürften auch Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen mit in die Wohnung genommen werden, weshalb das Fahrrad-Transportverbot nicht einzusehen sei. Es würde mit diesem Verbot ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vorliegen. Er erhob aus diesem Grund Anfechtungsklage gegen den gefassten Beschluss.   

Das Urteil: Transport in die Wohnung darf untersagt werden

Der Beschluss ist wirksam. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf in ihrer Hausordnung eine Klausel aufnehmen, die den Eigentümern die Mitnahme eines Fahrrades in die Wohnung untersagt, denn ein solcher Beschluss liege innerhalb des Ermessensspielraumes einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Dieser Beschluss schränke den Wohnungseigentümer auch nicht in unzulässiger Weise in seiner Wohnungsnutzung ein, denn es gehöre nicht zum Kern einer Wohnungsnutzung, das Fahrrad mitnehmen zu dürfen. Auch liege kein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, denn Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen werden auch in und an der Wohnung selbst bereits benötigt. Der Fahrradfahrer könne sein Velo ausreichend gegen Diebstahl sichern und versichern.  

Landgericht München, Urteil vom 23.11.2017, AZ: 36 S 3100/17 WEG


Selbst inserieren oder Makler vergleichen

  • In nur 5 Minuten Anzeige schalten & gezielt den richtigen Mieter oder Käufer finden.   >Anzeige schalten
  • Unverbindlich aus 3 Maklern wählen & professionelle Beratung vor Ort erhalten.   >Makler vergleichen

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren