Ein einziges Kostenangebot vor Sanierung ausreichend?
Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.
Instandsetzungsarbeiten sind meistens teuer und ein Vergleich von Angeboten lohnt. Reicht die Vorlage eines Kostenangebotes?
Wohnungseigentümer planen Sanierung
Bei älteren Gebäuden werden in regelmäßigen Abständen Instandsetzungsmaßnahmen auch größeren Umganges notwendig. Im Fall einer Dacherneuerung oder Fassadensanierung werden dann schnell fünfstellige Beträge von den Handwerksfirmen zur Ausführung der Arbeiten aufgerufen.
Verwalter legt den Wohnungseigentümern nur ein Kostenangebot vor
Im konkreten Fall plante eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausführung aufwändiger Sanierungsarbeiten, u. a. die Sanierung einer Dachterrasse.
Zur Wohnungseigentümerversammlung legte der Verwalter den Eigentümern lediglich ein Kostenangebot einer Baufirma zur Beschlussfassung vor.
Beschluss gefasst und später angefochten
Die Wohnungseigentümer fassten über die Auftragsvergabe des vorliegenden Kostenvoranschlages einen Mehrheitsbeschluss.
Wohnungseigentümer geht gegen den Beschluss vor
Ein Wohnungseigentümer war hiermit nicht einverstanden und focht den Beschluss an.
Im Anfechtungsverfahren stellte das Gericht fest, dass zur Vergabe größerer Instandsetzungsaufträge in der Regel drei Vergleichsangebote vom Verwalter einzuholen und der WEG zur Entscheidung vorzulegen sind. Ein Beschluss über die Vergabe (größerer) Instandsetzung stellt daher einen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung dar, wenn dieser auf lediglich einem Kostenangebot beruht.
Wer trägt die Prozesskosten?
Da der Verwalter pflichtwidrig handelte, hat er auch die Kosten des Anfechtungsverfahrens zu tragen.
TIPP: Damit Kostenangebote überhaupt vergleichbar sind, sollte entweder eine Ausschreibung erfolgen oder anhand des ersten Kostenangebotes, das vorliegt, eine „Blankette“ gefertigt werden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.02.20018, AZ: 85 S 98/16
Selbst inserieren oder Makler vergleichen
- In nur 5 Minuten Anzeige schalten & gezielt den richtigen Mieter oder Käufer finden. >Anzeige schalten
- Unverbindlich aus 3 Maklern wählen & professionelle Beratung vor Ort erhalten. >Makler vergleichen
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren
Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.
Aktuelle Rechtsthemen und Urteile:
- Der Hund muss weg! Oder?
- Wie viel Balkon ist Wohnfläche?
- Versehentlich Hauptwasserleitung angebohrt - wer haftet?
- Mietschulden: Eigenmächtige Räumung durch Vermieter
- Wer zahlt neuen Silikonfugen im Bad?
- 500 Euro Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder?
- Defekt an der Einbauküche: Wer haftet?
- WEG: Erneute Einsicht in Jahresabrechnung?