Bei der Baufinanzierung mit einem Darlehen ist es nicht ganz einfach, die benötigte Summe zu berechnen und einzuschätzen. Einige Kosten wie die Unterhaltung oder die Einrichtung der Baustelle lassen sich nur schwer vorhersagen. Wenn Sie Ihren KfW-Kredit nicht abrufen, sondern nur einen Teilbereich in Anspruch nehmen, gelten ähnliche Regeln wie bei den meisten anderen Banken. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren KfW-Kredit nicht vollständig abrufen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Die Möglichkeit besteht einen Teil der Darlehenssumme ungenutzt zurückzugeben. Meistens fordern Banken jedoch eine Nichtabnahmeentschädigung, da ihnen Zinseinnahmen entgehen.
- Die Entschädigung berechnet sich aus der Höhe der Summe und der aktuellen Höhe der Zinsen. Im Ernstfall kann sie mehrere tausend Euro betragen.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ermöglicht seit 1948 günstige Kredite und Zuschüsse von der Sanierungsmaßnahme bis zum Studienkredit. Bei der Baufinanzierung können Sie Ihr Immobiliendarlehen mit einem KfW-Kredit kombinieren, um bestimmte von der KfW geförderte Maßnahmen durchzuführen. So vergibt die KfW Kredite für selbstgenutzte Eigenheime oder energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Genauso wie bei anderen Banken gilt auch hier: Welche Konditionen genau für Sie gelten, erfahren Sie durch Ihren Darlehensvertrag. Grundsätzlich ist es zwar möglich, einen Teil der Darlehenssumme ungenutzt zurückzugeben. Für die Bank bietet dies jedoch einen finanziellen Nachteil, weil ihr dadurch Zinseinnahmen entgehen. In den meisten Fällen wird daher eine Nichtabnahmeentschädigung gefordert, wenn Sie Kredite wie einen KfW-Kredit nicht abrufen.
Die Entschädigung, die Sie der Bank für die Nichtabnahme der ausstehenden Summe zahlen müssen, berechnet sich aus der Höhe der Summe und der aktuellen Höhe der Zinsen. Falls das Zinsniveau gesunken ist, kann die Entschädigung bis zu 20 Prozent der ausstehenden Summe betragen und somit im Ernstfall mehrere tausend Euro hoch sein. Ist das Zinsniveau gestiegen, entsteht der Bank kein Schaden und Sie müssen keinen Ausgleich zahlen. Die Berechnung der Bank zur Nichtabnahmeentschädigung sollten Sie von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Vor dem Termin mit der Bank, bei dem Sie mitteilten möchten, dass Sie Ihren KfW-Kredit nicht vollständig abrufen werden, sollten Sie prüfen, ob Sie den Betrag tatsächlich nicht benötigen. Im schlimmsten Fall kommen noch Kosten auf Sie zu, für die Sie die ausstehende Summe gut einsetzen könnten. Sind Sie sicher, dass Sie den Betrag nicht mehr benötigen, haben Sie unterschiedliche Handlungsoptionen - abhängig von Ihrem Darlehensvertrag.
- Sie zahlen eine Nichtabnahmeentschädigung für die Summe, die Sie nicht in Anspruch nehmen, an die Bank.
- Sie lassen den ausstehenden Betrag als Sondertilgung in die Rückzahlung einfließen. Häufig können Sondertilgungen jedoch erst einige Zeit nach Auszahlung des vollständigen Betrags erfolgen.
- Möglicherweise ist in Ihrem Kreditvertrag vermerkt, dass Sie nur 90 bis 95 Prozent der Kreditsumme in Anspruch nehmen müssen. In diesem Fall können Sie fünf bis zehn Prozent der Kreditsumme kostenfrei zurückgeben.
- Die Bank überlässt Ihnen die ausstehende Summe Ihres KfW-Kredits, die Sie nicht abrufen möchten, zur freien Verfügung und hinterlegt Ihre Immobilie als Sicherheit.
Um zu erfahren, welche Option für Sie in Frage kommt, empfehlen wir Ihnen, Ihren Kreditvertrag genau zu lesen. Auch ein Gespräch mit Finanzierungspartner:innen der KfW, bei denen Sie den Vertrag abgeschlossen haben, ist empfehlenswert.
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