Förderprogramm Stadtumbau Ost
Das Ziel des Programms:
Stadtkerne in Ostdeutschland sollen mit Leben erfüllt werden. Damit unterstützt die Bundesregierung Wohneigentumsbildung in Stadtkernbereichen. Immerhin standen dafür von 2002 bis 2012 rund 2,7 Milliarden. Euro zur Verfügung, die Hälfte geben die Länder noch einmal dazu.
Immobilienkäufer erhalten acht Jahresraten in Höhe von je 1.500 Euro. Für jedes Kind, das noch Kindergeld erhält, bekommen Bezugsberechtigte noch einmal 300 Euro jährlich hinzu. Das sind für eine Familie mit zwei Kindern immerhin 16.800 Euro, die zuzüglich zu anderen Förderungen bezogen werden können.
Förderung und Investition müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Investitionen in eine Stadtimmobilie müssen also höher sein als die Förderbeträge. Antragsteller dürfen keine Steuervorteile nach § 10 f Einkommensteuergesetz beim Finanzamt geltend gemacht haben.
- Das Gebäude muss vor 1949 gebaut worden sein.
- Ausnahme: Bauten mit den Entstehungsjahren 1949 bis 1959 werden gefördert, wenn sie teilweise oder ganz unter Denkmalschutz stehen.
- Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten müssen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter betragen.
- Die Bauarbeiten dürfen nicht dem Stadtentwicklungskonzept der jeweiligen Kommune zuwiderlaufen.
- Die Anträge müssen im Bundesland des Antragstellers gestellt, die individuellen Bedingungen dort erfragt werden.
Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg
www.ilb.de, Tel. 0331 / 660 13 22
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
www.lfi-mv.de, Tel. 0385/636 30
Sachsen: Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de, Tel. 01803 / 66 44 66 (Preis 0,09 Euro je Minute für Anrufe aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro Preis je Minute für Anrufe aus den Mobilfunknetzen.)
Sachsen-Anhalt Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt
www.lfi-lsa.de, Tel. 0391 / 589 17 66
Thüringen: Thüringer Aufbaubank
www.aufbaubank.de, Tel. 0361 / 744 71 19