Landesmittel: Bauen in Schleswig-Holstein
Bauen im Norden: Schleswig-Holstein fördert Bauherren und Modernisierer
Die regionale Förderung des Landes Schleswig-Holstein umfasst Baudarlehen für Haushalte mit mindestens einem Kind und für Schwerbehinderte. Außerdem wird der Bau und Ausbau von energieeffizientem Wohnraum gefördert.
Soziale Wohnraumförderung: Das Land Schleswig-Holstein gewährt Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind sowie Schwerbehinderten zinsgünstige Darlehen für selbst genutzte Immobilien. Für die regionale Förderung gelten Einkommensgrenzen, die von der Größe der Familie und dem Wohnort abhängen. Fördergeld gibt es für Neubauten und den Kauf von Einfamilienhäusern oder Wohnungen. Außerdem stehen Fördertöpfe für den behindertengerechten Umbau zur Verfügung. Kinderreiche Familien und Schwerbehinderte erhalten Zusatzdarlehen. Eine gute Energiebilanz wird mit einem besonders vorteilhaften Zinssatz belohnt.
Wohnraumförderung: Beim Hausbau und bei der Modernisierung fördert Schleswig-Holstein die Verbesserung des energetischen Zustands. Die regionale Förderung bietet je nach Gemeinde zinsgünstige Darlehen von 36.000 bis 70.000 Euro. Je nachdem, ob der Standard KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder jener der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 erreicht wird, variiert der Nominalzinssatz.
Modernisierungszuschuss: In einigen Städten und Gemeinden bezuschusst das Land energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung mit 1.000 Euro, wenn das Investitionsvolumen bei mindestens 12.000 Euro liegt.
Modernisierungszuschuss: In einigen Städten und Gemeinden bezuschusst das Land den Abbau von Barrieren mit 1.000 Euro, wenn das Investitionsvolumen der Modernisierung mindestens 12.000 Euro beträgt.
Mehr Informationen über die regionale Förderung in Schleswig-Holstein bekommen Sie hier:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. 0431 / 9905 -0
Internet: www.ib-sh.de
Das interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank finden Sie hier:
finanzass.ib-sh.de
Stand: November 2013