Reservierung einer Kaufimmobilie
Warum der Notarstempel so wichtig ist
Auf dem überhitzten Immobilienmarkt treffen Käufer auf Preistreiber, Zeitdruck und missverständliche Vertragsklauseln in Bauträgerverträgen. Wie sich Interessenten darauf vorbereiten können, zeigt das Magazin „Finanztest“.
3.000 Euro überwiesen zwei Berliner an einen Bauträger. Mit der Summe wollte sich das Paar bereits vor Beginn der Bauphase ein Reihenhaus sichern, wie Stiftung Warentest im Magazin „Finanztest“ berichtet. Ein Jahr später, im Zuge der notariellen Beurkundung, verlangte der Bauträger plötzlich gut 60.000 Euro mehr als zuvor vereinbart – wegen „unerwarteter Kostensteigerungen“. Die Interessenten verzichteten auf das Angebot und suchten weiter nach einem bezahlbaren Objekt.
Weil die Reservierung einer Immobilie nicht bindend ist, darf der Eigentümer vom Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen.
Geplatzte Zusagen, nachträgliche Preiserhöhungen: Solche Vorgehen sind auf dem heiß umkämpften Wohnimmobilienmarkt nicht selten. Der Grund: Reservierungen sind laut „Finanztest“ nicht bindend, so lange sie nicht den Stempel des Notars tragen. Wenn der Käufer also den Kaufvertrag nicht sofort abschließen kann, sollte er sich im Vorfeld trotzdem um eine Beurkundung kümmern. Nur so verwandeln sich Vereinbarungen auch in Verpflichtungen für den Bauträger – und natürlich auch für den Käufer.
Bei begehrten Immobilienprojekten heißt es: Schnell entscheiden! Experten raten, sich im Vorfeld der ersten Besichtigung mit den Fakten vertraut zu machen. So geht beim Konkurrenzkampf mit anderen Interessenten keine unnötige (Bedenk-)Zeit verloren. Potenzielle Käufer sollten zudem rechtzeitig mit Banken oder Kreditvermittlern klären, wie hoch ihre Kreditsumme und der Kaufpreis maximal ausfallen dürfen.
Es lohnt sich, die Verträge mit Bauträgern gründlich prüfen zu lassen. Wer die unvorteilhaften Klauseln kennt, ist besser vorbereitet oder kann im Notfall von einem Kauf zurücktreten. Beispiel: Ein Bauträger verpflichtet sich, das Haus bis zu einem festgesetzten Datum „bezugsfertig“ zu bauen. Das heißt jedoch noch lange nicht, dass die Arbeiten komplett abgeschlossen sein müssen – weder innen, noch außen. Den Bewohnern ist dann nur zumutbar, die Innenräume zu nutzen.