Laut Gesetz ist die Maklerprovision immer verhandelbar, obwohl es in jedem Bundesland für den Verkauf von Immobilien empfohlene Sätze für die Courtage gibt. Hier erfährst du, wie hoch die Provision beim Verkauf und Vermieten von Immobilien normalerweise ist, wann du die Courtage festlegen solltest und mit welchen Argumenten du die Maklerprovision am besten reduzieren kannst – und so bares Geld sparst.
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Beim Immobilienverkauf tragen Verkäufer:innen mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Seriöse Makler:innen halten sich an die Provisionsteilung.
Bei der Vermietung von Immobilien gilt das Bestellerprinzip. Hier tragen meist Vermieter:innen die Maklerprovision.
Trotz der empfohlenen Provisionen ist die Maklerprovision immer verhandelbar, bestimmte Argumente verhelfen dir zum Verhandlungserfolg.
Die Höhe der Provision sollte unbedingt im Maklervertrag festgehalten sein.
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- Wie hoch ist die Maklerprovision normalerweise?
- Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision
- Wann sollte man die Maklercourtage verhandeln?
- Wie kann ich die Maklerprovision am besten verhandeln?
- Fazit: Maklerprovision verhandeln – was muss ich wissen?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Maklerprovision verhandeln
Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien wird eine Maklerprovision fällig, wenn du dich entscheidest, die Hilfe eines Profis in Anspruch zu nehmen.
Das ist vor allem für Immobilienverkäufer:innen, die selbst wenig Erfahrung auf dem Markt haben und sich Zeit und Mühe sparen möchten, eine gute Option. Grundsätzlich kann die Maklerprovision frei verhandelt werden.
Wenn du deine Immobilie verkaufst, wird die Provision prozentual anhand des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises berechnet. Dabei gelten die marktüblichen Sätze des jeweiligen Bundeslands.
Tabelle: Maklerprovision in den einzelnen Bundesländern
Bundesland | Maklerprovision insgesamt |
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 7,14 % oder 4,76-5,95 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Quelle: immoverkauf24, Juni 2024
Seit Dezember 2020 ist ein neues Gesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft, das den Umgang mit der Maklerprovision regelt. Demnach muss der:die Auftraggeber:in bei einer erfolgreichen Vermittlung und bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags mindestens 50 Prozent der Provision übernehmen.
Käufer:innen müssen einem höheren Anteil oder gar einer Übernahme der gesamten Provision beim Kauf nicht mehr zustimmen. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt zu bringen.
Das Gesetz zu Provisionsteilung verfehlt sein Ziel nicht, wenn es befolgt wird. Auf der Jagd nach einem lukrativen Geschäft haben Makler:innen auch schon Rückzahlungsvereinbarungen mit den Verkäufer:innen getroffen. Ein Teil des Geldes fließt nach erfolgreicher Transaktion entweder direkt oder über vermeintliche Tippgeber zurück an den:die Verkäufer:in. Diese gängige Praxis wird gesetzlich nicht sanktioniert, oft kann man den Makler:innen auch nichts nachweisen.
Bei Mietobjekten sind Tricksereien bei der Maklerprovision nicht gegeben. Hier gilt gemäß den gesetzlichen Regelungen das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Person, die den:die Makler:in beauftragt – meistens der:die Vermieter:in – dafür zuständig ist, die Provision zu bezahlen. Diese beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19 Prozent, also 2,38 Kaltmieten. Auch hier gibt es Verhandlungsspielraum.
Wichtig ist, dass du die Höhe der Maklercourtage schriftlich mit dem:der Makler:in vereinbarst – ob als Mieter:in oder Vermieter:in, als Käufer:in oder Verkäufer:in. Meistens haben sogar beide Parteien einen Vertrag mit dem:der Makler:in. Nach dem neuen Gesetz ist ein schriftlicher Maklervertrag bei privaten Immobilienverkäufen verpflichtend.
Grundsätzlich kann die Maklerprovision frei verhandelt werden, denn die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verkaufst du zum Beispiel eine attraktive Immobilie mit hoher Nachfrage, bist du in einer guten Ausgangslage für Provisionsverhandlungen.
Dabei sind die zu erbringenden Maklerleistungen zu betrachten: Hat der:die Makler:in leichtes Spiel mit einer Online-Anzeige und einer Massenbesichtigung oder muss er:sie viele Behördengänge für dich erledigen, ein Wertgutachten durchführen und nimmt sich Zeit für die Interessent:innen bei Einzelbesichtigungen?
Unser Tipp: Hol dir am besten Angebote von verschiedenen Maklerbüros ein.
Sobald die Höhe vertraglich beschlossen ist, lässt sich nur noch in Ausnahmefällen über die Maklerprovision verhandeln. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du nachweisen kannst, dass die Maklerprovision unverhältnismäßig hoch ist, also beispielsweise die gesetzlichen Sätze übersteigt. Mithilfe eines Gesetzesurteils kannst du die Provision dann trotz der bestehenden Vereinbarung auf einen angemessenen Beitrag herabsetzen lassen.
Provisionsverhandlung: Das geht nur, bevor du die Provision bezahlt hast! Einen entrichteten Lohn kannst du laut § 655 des Bundesgesetzbuches (BGB) nicht mehr ändern.
Diese Argumente helfen dir bei der Verhandlung der Maklerprovision:
- Wettbewerb zu konkurrierenden Makler:innen: „Ihr Kollege hat mir ein besseres Angebot gemacht.“
- Beliebte Wohngegenden: Hier lassen sich Immobilien schnell und leicht auf potenzielle Käufer:innen vermitteln, was für Makler:innen auch bei geringerer Courtage sehr interessant und lukrativ ist.
- Hoher Kaufpreis: Bei teuren Objekten – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück – haben Immobilienmakler:innen den gleichen Aufwand, verdienen aber mehr an der Courtage. Selbst wenn diese reduziert wird, machen die Makler:innen einen guten Gewinn.
- Dauer der Vermittlung: Sowohl eine sehr lange Vermittlungsdauer als auch ein schneller Prozess sind gute Gründe dafür, mit dem:der Makler:in eine geringere Maklerprovision zu verhandeln.
- Zusätzliche Dienstleistungen: Professionelle Fotografie, Home Staging oder die Erstellung eines Energieausweises können den Verkaufsprozess beschleunigen und den Verkaufspreis erhöhen. Das wiederum stärkt die Verhandlungsposition für eine reduzierte Maklerprovision.
- Schneller Vertragsabschluss: Wenn der Kaufpreis bereits festgelegt ist und der:die Verkäufer:in alle nötigen Dokumente zusammengesammelt hat, ist ein schneller Verkauf für alle Beteiligten von Interesse.
Auch die Art des Maklerauftrags, Allgemein- oder Alleinauftrag, kann die Höhe der Provision beeinflussen. Wenn du dich zu diesem Thema informierst, erarbeitest du dir eine gute Position, um über die Maklerprovision verhandeln zu können.
Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Marktlage sind essenziell für erfolgreiche Provisionsverhandlungen. Verkäufer sollten sich nicht scheuen, hartnäckig zu verhandeln, um die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.
Die Maklerprovision ist immer verhandelbar, unabhängig davon, ob du eine Immobilie kaufst, verkaufst, mietest oder vermietest. Wichtig ist, dass die Höhe der Provision schriftlich im Maklervertrag festgehalten wird. Bereite dich gut vor, informiere dich über die Marktlage und hole dir Angebote von verschiedenen Makler:innen ein. Nutze die genannten Argumente, um die Provision zu senken und so Geld zu sparen. Denk daran, dass seriöse Makler:innen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und dass du deine Verhandlungsmacht nutzen kannst, um faire Konditionen zu erzielen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Maklerprovision verhandeln
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Ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt?
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Nein, sie ist nicht gesetzlich festgelegt. Dementsprechend kannst du die Maklerprovision verhandeln. Es gibt jedoch empfohlene Sätze in den Bundesländern.
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Kann man die Maklerprovision verhandeln?
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Ja, Maklerprovision verhandeln, das ist grundsätzlich immer möglich, sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien.
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Wie verhandelt man mit einem Makler?
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Argumente wie Wettbewerb, hoher Kaufpreis, beliebte Lage und Dauer der Vermittlung helfen bei der Verhandlung. Angebote von mehreren Makler:innen sollten eingeholt werden.
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Was ist eine übliche Maklerprovision?
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Üblich sind zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises, abhängig vom Bundesland. Bei Vermietung bis zu 2,38 Nettokaltmieten.
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Kann man eine Maklerprovision kürzen?
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Ja, vor Vertragsabschluss ist die Maklerprovision verhandelbar. Nach Zahlung laut § 655 BGB ist sie nicht mehr änderbar, außer bei nachweislich unverhältnismäßiger Höhe.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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Wenn du vorne herein auf seriöse Immobilienmakler:innen setzt, stellst du sicher, dass dein:e Makler:in einem Berufsverband angehört und damit auch einer Qualitätskontrolle unterzogen wird.