Der Ruhestand in Spanien
Jetzt lesen
Pflegeheime in Spanien unterscheiden sich in einigen Punkten von deutschen Einrichtungen. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem spanischen Pflegeheim sind deutlich niedriger als eine vergleichbare deutsche Einrichtung. In der Regel kann man um die 30% billiger in einem Pflegeheim leben. Es existieren jedoch regionale Unterschiede. Die teuersten Heime befinden sich in Madrid und Barcelona, sowie in manchen Touristenhochburgen. Daher sollte man sich klar darüber sein, welche Gegend und welche Leistungen man braucht, bevor den Schritt von der eigenen Wohnung in Spanien hin zu einem Pflegeheim macht.
Auch im Ausland besteht der Anspruch auf Pflegegeld.
In Spanien gibt es (noch) keine Pflegeversicherung. Deutsche und österreichische Staatsangehörige haben jedoch laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 5. März 1998 ein Recht auf die Zahlung von Pflegegeld in das europäische Ausland. Wer im Ausland einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim benötigt, dem erstatten die Pflegekassen nur den Mindestbetrag. Dieser Mindestbetrag ist die Familienpflege-Vergütung. Anspruch auf Unterstützung mit Pflegehilfsmitteln besteht außerhalb Deutschlands nicht.
Die Einstufung des Pflegegrades wird nach dem Bericht des Gutachters der MDK von der Pflegeversicherung vorgenommen. Dabei wird die Pflegeperson je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einer der drei Pflegestufen zugeordnet. Allerdings exportiert die Pflegeversicherung ins EU-Ausland nur Pflegegeld und keine Sachleistungen, wie sie zum Beispiel von Pflegekräften eines ambulanten Dienstes freier Wahl erbracht werden. Bei Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige selbst kein Geld.