Der Ruhestand in Spanien
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Sie können in einem anderen Mitgliedstaat der Union Ihren Ruhestand verbringen und haben dort die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
Die Formalitäten hängen von den der Aufenthaltsdauer ab:
Die Rente wird auch im Ausland gezahlt.
Sie wird Ihnen in Ihrem Aufenthaltsland ausgezahlt. Sollten Sie erst während Ihres Auslandsaufenthaltes Rentner werden, müssen Sie einen Antrag beim lokalen Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Ihr Altersversorgungssystem Leistungen der Gesundheitsfürsorge umfasst, haben Sie als Ruhegeldempfänger auch in dem Land, in dem Sie wohnen, Anspruch auf diese Leistungen. Allerdings dürfen Sie vor dem Wohnsitzwechsel nicht versäumen, Ihren Umzug der Rentenkasse zu melden und sich bei Ihrer Krankenkasse das Formblatt E 121 zu besorgen, das Sie dann bei der Krankenkasse in Ihrem Gastland abgeben.