Wer umzieht, kann in vielen Fällen seinen gewohnten Stromlieferungsvertrag behalten. Wichtig ist aber, sich fristgerecht umzumelden und die Stromzähler in der alten und neuen Wohnung abzulesen.

Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich. Im Idealfall sind die meisten davon mit Vorfreude verbunden, etwa auf die neue Wohnung oder den großen Garten. Auf Gutes und Bewährtes möchte man aber auch beim Wechsel nicht verzichten. Das gilt für die Wohnungseinrichtung – aber auch für die Energieversorgung. Wer mit seinem Energieversorger zufrieden ist, möchte auch weiterhin vom ihm mit Strom beliefert werden. In vielen Fällen ist das problemlos möglich.

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Umzug den bestehenden Stromvertrag behalten, aber rechtzeitig ummelden und Zählerstände in alter und neuer Wohnung notieren.

  • Informiere den Stromversorger frühzeitig über den Umzug, teile neue Adresse, Zählernummer und Umzugsdatum mit, um die Stromversorgung ohne Unterbrechung sicherzustellen.

  • Vor dem Umzug Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen, Werte notieren und dem Versorger mitteilen, um genaue Abrechnungen sicherzustellen.

  • Überwache den Stromverbrauch nach dem Umzug regelmäßig, behalte die Zählerstände im Auge und ergreife bei Bedarf Stromsparmaßnahmen.

Der Strom zieht einfach mit um

Voraussetzung dafür, den Strom „mitzunehmen“ ist natürlich, dass der bisherige Versorger auch am neuen Wohnsitz liefert. Bei einem Umzug innerhalb des bisherigen Wohnorts dürfte das ohnehin der Fall sein. Aber auch in einem anderen Kreis oder Bundesland kann die gewohnte Stromversorgung möglich sein, wenn das Unternehmen in der entsprechenden Region oder bundesweit liefert. Möglich ist allerdings, dass ein bestimmter Tarif nur regional angeboten wird und sich deshalb die Konditionen am neuen Wohnort ändern. Klären Sie diese Fragen vorab mit Ihrem Versorger.


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Fristgerecht ummelden


Nehmen Sie Ihren Stromtarif einfach mit ins neue Zuhause.

Damit der Strom auch nach dem Wohnungswechsel problemlos und ohne Unterbrechung weitergeliefert werden kann, sind ein paar Formalien zu beachten. Informieren Sie ihren Stromversorger mindestens sechs, besser acht Wochen vor dem geplanten Umzug über den Wohnungswechsel und teilen ihm neue Lieferanschrift, neue Zählernummer, Name des Vermieters und den Tag der Wohnungsübernahme mit. Die meisten Energieversorger bieten Onlineformulare an, mit dem sich die Ummeldung schnell und komfortabel erledigen lässt. Die fristgerechte Ummeldung ist deshalb besonders wichtig, weil Sie sonst nach dem Umzug automatisch Strom nach dem Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters erhalten.

Zählerstände ablesen


Teilen Sie den Umzug Ihrem Stromanbieter mit. Das geht ganz einfach online oder per Telefon.

Am Umzugstag lesen Sie in der alten Wohnung den Endzählerstand ab, notieren und übermitteln ihn an den Stromversorger. Den Anfangszählerstand in der neuen Wohnung notieren Sie bei der Wohnungsübergabe. Beide Zählerstände können Sie den meisten Versorgern online übermitteln – oder über eine Zählerstandskarte, die Ihnen zugeschickt wurde. Wenn möglich, sollte bei den Ablesungen ein Zeuge dabei sein, der den jeweiligen Stromverbrauchsstand bestätigen kann, für den Fall, dass von Vor- oder Nachmieter abweichende Angaben vorliegen sollten.

Rechnung und Stromverbrauch überprüfen

Bewahren Sie die notierten Zählerstandswerte gut auf, um später die Schlussabrechnung für den alten und die erste Abrechnung für den neuen Wohnsitz zu überprüfen. Nach einem Wohnungswechsel empfiehlt sich außerdem ein regelmäßiger Blick auf den Stromzähler, am besten einmal im Monat. So behalten Sie Ihre Energiekosten auch unter den veränderten Wohnverhältnissen im Blick und können einem eventuell erhöhten Verbrauch rechtzeitig mit Stromsparmaßnahmen begegnen.

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