Eigentlich veraltet wird der Begriff „umbauter Raum“ umgangssprachlich noch häufig verwendet. Lesen Sie in diesem Artikel, für wen der Wert umbauter Raum wichtig ist und wie der umbaute Raum berechnet wird.
- Die Maße des umbauten Raumes werden bspw. von Architekten oder Sachverständigen für die Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Baugenehmigungen und Verkehrswertgutachten benötigt.
- Bauherren müssen bei Errichtung eines Neubaus den umbauten Raum im Bauantrag festschreiben.
- Die Größe des umbauten Raumes wird mit der Formel Länge x Breite x Höhe berechnet.
- Die Kosten für einen umbauten Raum belaufen sich in der Regel zwischen 280-450 Euro.
Der Begriff Umbauter Raum (UR) beschreibt ein veraltetes Maß für den heute geltenden Brutto-Rauminhalt (BRI). Die Begriffe umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt unterscheiden sich durch die jeweilige Berechnungsgrundlage, die in der DIN 277 festgelegt ist.
Da der umbaute Raum sowie der Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern berechnet werden, spricht man bei der Berechnung auch von einer Kubatur.
Architekten, Bauplanungsämter und Sachverständige gebrauchen die Maße Umbauter Raum und/oder Brutto-Rauminhalt synonym für Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Baugenehmigungen und Verkehrswertgutachten (z.B. für die Ermittlung des Beleihungswertes). Doch der umbaute Raum ist auch für Immobilien- und Grundstücksbesitzer sowie für Bauherren von Bedeutung. Im Bauantrag muss vor der Errichtung eines Neubaus der umbaute Raum im Bauantrag festgeschrieben werden.
Mit dem Umbauten Raum wird das Volumen eines Bauobjektes benannt, welches sich aus den Maßen Länge x Breite x Höhe des Rohbaus ergibt. Für die Höhe gelten nur Vollgeschosse als anrechnungsfähig. Genau definiert ist auch, welche Teile des jeweiligen Objektes zusätzlich als umbaut gelten und welche nach der Regelung nicht eingeschlossen sind. Die genauen Berechnungsregeln sind der alten DIN 277 aus dem Jahr 1950 zu entnehmen. Die neue DIN 277 definiert den Brutto-Rauminhalt.
- nicht ausgebaute Dachgeschosse werden nicht mitgerechnet
- ausgebaute Dachgeschosse werden ohne Dacheindeckung angerechnet
- für den Verputz wird fertig verputzen Immobilien zwei Prozent abgezogen
- weichen die Geschossgrundrisse voneinander ab, müssen sie separat ermittelt werden
- Höhe von unterkellerten Gebäuden ist ab der Oberkante des Kellerfußbodens zu messen
- Höhe von nicht unterkellerten Gebäuden ist ab der Geländeoberfläche zu messen
- Eingangsüberdachungen
- Außentreppen
- Dachgauben
- Schornsteinköpfe
- Dachüberstände für nicht voll umschlossene Bereiche
Nach DIN 277 aus dem Jahr 1950 wurden des Weiteren weder Pfahlgründungen, Balkon- und Terrassenbrüstungen noch Gruben und Kanäle berücksichtigt.
Im Internet finden sich für die Ermittlung des umbauten Raumes zahlreiche Rechner. Die Anzahl der Kubikmeter ist mithilfe der Formel Länge x Breite x Höhe jedoch ganz einfach selbst zu berechnen:
Geschoss | Formel | Berechnung in m | Berechnung in m³ |
Kellergeschoss | L x B x H | 12 x 13 x 2,5 | 390 |
Erdgeschoss | L x B x H | 12 x 13 x 3 | 486 |
Dachgeschoss (ausgebaut*) |
L x B x H ÷ 2 | 12 x 13 x 2,6 ÷ 2 | 202,8 |
*Für ausgebaute Dachgeschosse wird das Volumen noch einmal durch Zwei geteilt. Für nicht ausgebaute Dachgeschosse gilt die Formel: (Länge x Breite x Höhe ÷ 2) ÷3
Das Gebäude in diesem Beispiel hat einen umbauten Raum von 1078,8 m3.
Mithilfe des berechneten umbauten Raumes lässt sich dann der Wert der Immobilie ermitteln. Dafür wird zunächst der Gebäudewert berechnet:
Gebäudewert = umbauter Raum x Normalherstellungskosten + Baunebenkosten
Anschließend werden Abschreibungen vom Gebäudewert abgezogen und der Sachwert unter Berücksichtigung des Marktanpassungsfaktors abgeleitet.
Die Kosten mit denen beim Neubau gerechnet werden muss, können nicht pauschal angesetzt werden. Je nach Typ des Hauses, Ausstattung und Technik (ohne Baunebenkosten) variieren die Baukosten des umbauten Raumes erheblich. Üblich sind Preise zwischen 280 Euro und 450 Euro mit gewissem Einsparpotential, beispielsweise durch Eigenleistungen.
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