Ein Besichtigungstermin für eine Immobilie wird immer dann vereinbart, wenn ein Interessent sich ein potentielles Kaufobjekt persönlich ansehen möchte. Da die Darstellungen der Verkäufer einer Immobilie im Verkaufsangebot teilweise unvollständig oder geschönt sein könnten, sollten potentielle Käufer sich ein Objekt immer persönlich, gegebenenfalls sogar im Beisein eines Sachverständigen, ansehen und ausreichend Zeit dafür einplanen.
- Es wird zwischen Massenbesichtigungsterminen und Einzelbesichtigungsterminen unterschieden. Bei Einzelbesichtigungsterminen geht es auch um das persönliche Kennenlernen der potenziellen Käufer.
- Beim Besichtigungstermin sollten auch Fragen zum Werdegang der Immobilie und den Vorbesitzern abgeklärt werden.
- Um mögliche Mängel aufzudecken, lohnt es sich einen sachverständigen Gutachter mitzunehmen zur Besichtigung.
Es gibt zwei Arten von Besichtigungsterminen: den Einzelbesichtigungstermin und den sogenannten Massenbesichtigungstermin. Bei Einzelterminen besichtigt immer nur ein Interessent die Wohnung. Massenbesichtigungstermine sind hingegen meist öffentliche Besichtigungstermine, an denen jeder Interessent ohne vorherige Terminvereinbarung teilnehmen kann.
Während Massenbesichtigungstermine eher die schnelle Durchführung und Kurzinformation im Fokus stehen, beinhalten Einzelbesichtigungen auch das persönliche Kennenlernen der potentiellen Käufer bzw. Verkäufer. Hierbei werden meist ausführlichere Gespräche geführt und die Beantwortung aller relevanten Fragen steht im Vordergrund. Wird der Besichtigungstermin von einem beauftragten Immobilienmakler durchgeführt, sollten Kaufinteressenten in ihrem eigenen Interesse darauf achten, fachkundige Antworten auf ihre Fragen zu erhalten. Wenn der Makler gewisse Fragen nicht beantworten kann, empfiehlt sich die Frage nach dem direkten Kontakt zum Verkäufer des Objektes.
Für Kaufinteressenten ist die Besichtigung eines potentiellen Kaufobjektes wichtig, um die Immobilie vor dem Kauf genau zu überprüfen. Dabei sollte der Interessent beispielsweise auf die bauliche Substanz, mögliche Feuchtigkeit in den Wänden und im Keller, Schimmelbefall, Zustand des Dachstuhls, Dichte der Fenster und Zustand der Heizungsanlage achten. Auch Fragen zum Werdegang der Immobilie und den Vorbesitzern sollten bei dem Besichtigungstermin besprochen werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Werden größere Mängel übersehen, muss nach dem Kauf eventuell mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.
Es ist sinnvoll, die wichtigsten Fragen und Punkte vor dem Besichtigungstermin schriftlich festzuhalten, um während des Termins nichts zu übersehen oder zu vergessen. Generell dürfen alle für den Käufer interessanten Fragen gestellt werden – auch Fragen die eventuelle spätere Umbaumaßnahmen betreffen könnten.
Der Katalog könnte folgende Fragen enthalten:
- Sind Mängel wie beispielweise Schimmel oder ein Ungezieferbefall vorhanden?
- Wurden frühere Mängel bereits beseitigt?
- Ist die Küche im Kaufpreis enthalten?
- Ist das Grundstück mit Lasten oder Beschränkungen wie zum Beispiel Fahr-, Wege- oder Leitungsrechten versehen?
- Gehört ein Parkplatz zur Immobilie oder gibt es öffentliche Parkplätze in der Nähe?
- Wie hoch waren die Betriebskosten der Voreigentümer?
- Befinden sich Kindergärten, Schulen, Lebensmittelgeschäfte und Ärzte in näherer Umgebung?
- Wie ist die Immobilie an die öffentlichen Verkehrsmittel angeschlossen?
- Wurde die Bausubstanz seit dem Bau verändert?
- Wo befinden sich die tragenden Wände?
Kommen nach dem Besichtigungstermin noch weitere Fragen auf, können diese in der Regel entweder in einem zweiten Besichtigungstermin oder telefonisch geklärt werden.
In Anbetracht des finanziellen Risikos, welches mit Kauf einer Immobilie einhergehen kann, lohnt es sich immer, einen sachverständigen Gutachter zu einer zweiten Besichtigung mitzunehmen. Dieser überprüft die Immobilie fachlich auf Mängel und Schäden und erstellt im Anschluss an die Besichtigung ein Gutachten über den Zustand der Immobilie. Hat der Kaufinteressent bereits beim ersten Besichtigungstermin offensichtliche Mängel entdeckt oder waren diese bereits vorher bekannt, sollte stets ein fachkundiger Gutachter eingeschaltet werden, um deren Herkunft und mögliche Auswirkungen auf die Bausubstanz zu überprüfen. Besonders renovierungsbedürftige Häuser sollten immer mit einem Gutachter besichtigt werden. Dieser kann dann beurteilen, wie umfangreich die Renovierungsarbeiten tatsächlich sein werden und in welchem Bereich sich deren Kosten bewegen könnten. Erscheinen der Makler oder Immobilienbesitzer nicht vertrauenswürdig, könnte ein Gutachter dank seiner Fachkenntnis Interessenten vor eventuellen Fehlkäufen bewahren und etwaige versteckte Mängel aufdecken.
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