Das Thema "kontaktloser Immobilienkauf" beschäftigt viele Kaufsuchende. Seit der Corona-Krise tut sich in diesem Bereich viel. Was geht schon digital - und was nicht?
Die Corona-Krise brachte eine völlig ungewohnte Situation mit sich: Wohnungsbesichtigungen waren plötzlich gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich. Aber auch unabhängig von der Corona-Pandemie sind manchmal ungewöhnliche Maßnahmen erforderlich, weil eine Besichtigung vor Ort schlicht nicht möglich ist.
Hier schaffen digitale Angebote Abhilfe, zum Beispiel das digitale Exposé und die kontaktlose Besichtigung. Statt mit ein paar Fotos und Grundrissen lässt sich so die Immobilienbesichtigung auch in 3-D durchführen. Anbietende können solche besonderen Angebote bei ImmoScout24 mit einem Hinweis kennzeichnen: Interessierte sehen dann gleich, ob eine Videobesichtigung verfügbar ist, und können gezielt danach suchen. Der Hinweis ist für Anbietende kostenlos und wird entsprechend häufig genutzt.
Die sogenannte 360-Grad-Besichtigung ist ein vorab durchfotografierter Rundgang durch die Räume. Dabei kommen spezielle Kameras zum Einsatz, die einen Rundumblick ermöglichen. Die Kaufinteressierten können in den digital nachgebildeten Zimmern bestimmte Punkte ansteuern und sich mithilfe von Mausbewegungen frei umschauen. So etwas wirkt auf einem großen Monitor oder auf dem TV schon richtig gut.
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Noch besser wird es, wenn der Rundgang einen VR-Modus bietet. Kausuchende, die eine Virtual-Reality-Brille besitzen, können sich dann tatsächlich so fühlen, als würden sie in den Räumen stehen. Sie müssen einfach den Kopf bewegen und können sich die Wohnung in Ruhe ansehen. Sogar ein "Spaziergang" im Garten ist möglich, wenn Bilder davon vorliegen. VR kann den Spaßfaktor bei der Besichtigung von Häusern oder Wohnungen deutlich heben.
Einen Schritt weiter geht die Videobesichtigung des Hauses. Dafür verabreden der:die Makler:in mit den Kaufinteressierten einen Termin und überträgt mit dem Smartphone oder Tablet eine Begehung der Räume. Die Kaufinteressierten sehen sich alles live auf ihrem Gerät an. Dabei sind auch Unterhaltungen möglich, es können Rückfragen beantwortet oder bestimmte Bereiche in den Räumen auf Wunsch gesondert besichtigt werden. In einer repräsentativen Umfrage unter 1003 Personen hat ImmoScout24 Anfang April 2020 ermittelt, dass rund 60 Prozent der Befragten eine Videobesichtigung als echte Alternative zur Livebesichtigung empfinden: Für 50 Prozent dient sie dem ersten Eindruck, 10,5 Prozent würden auf deren Basis sogar eine Kaufentscheidung treffen.
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Abgesehen von der Besichtigung, verändert sich auch einiges in anderen Bereichen rund um den Immobilienerwerb. Hierzu gehört:
- Die Bewertung von Immobilien für die Baufinanzierung konnte zeitweise aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden. Anfang April 2020 erlaubte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darum auch die Videowertermittlung – ohne Abschläge.
- Die notarielle Beurkundung von Immobiliengeschäften funktioniert weiterhin nur, wenn die Vertragsparteien persönlich erscheinen. Immerhin ist es aber möglich, eine vertrendende Person zu schicken, die mit einer Vollmacht ausgestattet ist.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.