Ab wann kannst du dich als Hausbesitzer:in bezeichnen? Wann gehört dir juristisch gesehen die Immobilie? Wichtig beim Eigentumsübergang ist die Eintragung im Grundbuch. Ein Immobilienkaufvertrag allein macht noch keine:n Käufer:in zur Eigentümer:in . Ein Notariat übernimmt die Abwicklung des Vorgangs.
Der Eigentumsübergang einer Immobilie erfolgt mit dem Eintrag ins Grundbuch, der Besitzübergang hingegen mit der Übergabe.
Rechtlich unterscheidet sich das Eigentum von der tatsächlichen Nutzung.
Besitzübergang: Nutzen und Lasten gehen meist mit der Kaufpreiszahlung über.
- Wann erfolgt der Besitzübergang?
- Wann bin ich Besitzer:in und wann Eigentümer:in?
- Wann geht ein Haus in den Besitz über?
- Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum
- Besitzübergang: Ablauf eines Immobilienkaufvertrags
- Stolperfallen beim Besitzübergang und Tipps zur Vermeidung
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Besitzübergang
Der Besitzübergang, also die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Immobilie, sowie der Übergang von Nutzen und Lasten, findet meist zu einem im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt statt. Dieser liegt oft bei Zahlung des vollen Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen Mieteinnahmen und Betriebskosten auf die neuen Besitzer:innen über.
Besitzer:in bist du, wenn du die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Immobilie hast – beispielsweise durch Übergabe der Schlüssel. Eigentümer:in wirst du durch die Eintragung ins Grundbuch. Damit bist du rechtlich und offiziell als Eigentümer:in anerkannt, während der Besitz die praktische Nutzung beschreibt.
Immobilie finanzieren?
BaufiReady! in nur 3 Minuten
Zertifikat und Finanzierungsvorschläge nach Maß – schnell und einfach online.
Der Übergang des Hauses in den Besitz erfolgt durch die Übergabe, die oft durch Schlüsselübergabe symbolisiert wird. Der genaue Zeitpunkt wird im Kaufvertrag festgelegt, häufig mit der Zahlung des Kaufpreises. Ab diesem Moment kannst du als neue:n Besitzer:in das Haus nutzen und bist für dessen Verwaltung verantwortlich.
Im juristischen Sinn beschreibt der Besitz die tatsächliche Kontrolle über eine Immobilie, das Eigentum hingegen das rechtliche Verhältnis. Während der Besitz durch die Übergabe entsteht, erfordert das Eigentum den Eintrag ins Grundbuch, der von einem Notar oder einer Notarin veranlasst wird. Beide Zustände können gleichzeitig bestehen, aber rechtlich unterschiedliche Bedeutung haben.
Wie viel Haus kann ich mir leisten?
Vor dem Immobilienkauf stehen alle Kaufinteressenten vor der Frage: "Wie teuer darf meine Immobilie sein?" Ermittle jetzt kostenlos deinen finanziellen Spielraum.
Nach dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrags wird zunächst der Kaufpreis fällig, der über ein Notaranderkonto abgewickelt wird. Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Eintrag ins Grundbuch veranlasst. Im Anschluss daran erfolgt die Übergabe von Besitz, Nutzen und Lasten, bei der die neue:n Eigentümer:innen die tatsächliche Kontrolle erhalten.
Eine häufige Stolperfalle ist die unklare Regelung zum Zeitpunkt des Besitzübergangs im Kaufvertrag. Achte darauf, dass alle Vereinbarungen zu Versicherungen, Versorgungsverträgen und Mängeln schriftlich festgehalten sind. Lass dich durch einen Notar oder eine:n Fachanwält:in beraten, um teure Missverständnisse zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Besitzübergang
-
Wann bin ich als Käufer:in rechtlich abgesichert?
-
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wirst du rechtlich als Eigentümer:in anerkannt. Ein Kaufvertrag allein verschafft dir noch kein Eigentum.
-
Muss der Besitzübergang immer direkt nach der Kaufpreiszahlung erfolgen?
-
Nein, der genaue Zeitpunkt wird im Kaufvertrag festgelegt. In der Regel fällt er mit der Zahlung des Kaufpreises zusammen, es können aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
-
Wer trägt bis zum Besitzübergang die laufenden Kosten der Immobilie?
-
Bis zum Besitzübergang trägt der:die Verkäufer:in die laufenden Kosten, wie etwa Grundsteuer oder Versicherung. Nach dem Übergang gehen diese auf die neuen Besitzer:innen über.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.