Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist für viele Paare ein großer Schritt – auch ohne Trauschein. Doch Vorsicht: Im Gegensatz zu verheirateten Paaren sind unverheiratete Paare rechtlich nicht automatisch abgesichert. Ein Immobilienkauf kann dann zur Herausforderung werden, wenn man sich über die rechtlichen Konsequenzen nicht im Klaren ist. Damit du und dein:e Partner: in gut abgesichert seid, gibt es einiges zu beachten.
Ein Immobilienkauf für unverheiratete Paare birgt rechtliche Risiken, die durch klare vertragliche Regelungen gemindert werden können.
Ein Partnerschaftsvertrag ist ein wirksames Mittel, um Eigentumsverhältnisse und finanzielle Beiträge festzulegen.
Ohne vertragliche Regelung besteht für den Partner bzw. die Partnerin im Trennungsfall kein Anspruch auf das Eigentum des anderen.
- Hauskauf und Güterstand – Das müssen Unverheiratete wissen
- Der Partnerschaftsvertrag – Schutz für beide Partner:innen
- Rechte an der Immobilie – Hat mein:e Lebensgefährt:in Anspruch auf mein Haus?
- Absicherung bei Unverheirateten – Was ist möglich?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf ohne Partnerschaftsvertrag
Der Güterstand regelt, wem Vermögenswerte wie Immobilien gehören und was mit diesen Vermögenswerten bei einer Trennung oder einem Todesfall geschieht. Für unverheiratete Paare ist der Güterstand nicht automatisch geregelt, wie es bei Ehepaaren der Fall ist. Unverheiratete Paare haben keinen gesetzlich definierten Güterstand wie Ehepaare. Ohne speziellen Vertrag gehört jedem Partner das, was er oder sie gekauft oder in die Immobilie eingebracht hat. Gemeinsame Käufe oder finanzielle Beiträge sollten immer dokumentiert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Beim Güterstand geht es um das gesamte Vermögen, das während einer Partnerschaft erworben wird, darunter Immobilien, finanzielle Investitionen, aber auch gemeinsame Schulden. Ohne spezielle Regelung gibt es keine automatische gemeinsame Vermögensaufteilung, wie es in der Ehe der Fall wäre. Unverheiratete Paare sollten individuell entscheiden, ob sie sich vertraglich absichern möchten. Ein Partnerschaftsvertrag kann helfen, festzulegen, wie Vermögenswerte verteilt werden und wer welche Anteile an einer Immobilie besitzt. Dies verhindert mögliche Streitigkeiten im Falle einer Trennung.
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Ein Partnerschaftsvertrag bietet unverheirateten Paaren Rechtssicherheit. Er regelt unter anderem die Eigentumsverhältnisse an Immobilien, die Verteilung der laufenden Kosten und die Vorgehensweise im Falle einer Trennung oder im Todesfall eines Partners. Das Aufsetzen eines solchen Vertrags schützt beide Seiten und vermeidet langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.
Hinweis: Wer als unverheiratetes Paar eine Immobilie kauft und diese zu unterschiedlichen Teilen bezahlt, sollte sich vertraglich gut absichern. Informiere dich, wie du am besten vorgehst, um im Falle einer Trennung nicht ohne Mittel und ohne Haus dazustehen.
Ohne eine vertragliche Regelung hat dein:e Lebensgefährte:in keinen gesetzlichen Anspruch auf deine Immobilie. Das Eigentum bleibt bei der Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Gemeinsame Beiträge zur Immobilie sollten deshalb klar dokumentiert und vertraglich geregelt werden, um Streitfälle zu vermeiden.
Mit dem Kauf einer Immobilie müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, vor allem wenn ihr die Immobilie gemeinsam kauft. Es gibt einiges, das du bei der Grundbucheintragung beachten solltest, besonders wenn mehrere Personen als Eigentümer:innen eingetragen sind.
Auch ohne Ehe gibt es Möglichkeiten, den Partner abzusichern. Eintragungen ins Grundbuch, der Abschluss eines gemeinsamen Kredits, das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags oder eines Testaments sind bewährte Maßnahmen, um den Partner zu schützen. Es empfiehlt sich, bei größeren Investitionen wie einer Immobilie klare Vereinbarungen zu treffen, um im Falle von Trennung oder Tod für Sicherheit zu sorgen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hauskauf ohne Partnerschaftsvertrag
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Warum ist ein Partnerschaftsvertrag beim Immobilienkauf sinnvoll?
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Ein Partnerschaftsvertrag regelt Eigentumsverhältnisse und vermeidet Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners.
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Gehört meinem Partner die Hälfte der Immobilie, wenn wir nicht verheiratet sind?
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Nein, das Eigentum gehört der Person, die im Grundbuch eingetragen ist, es sei denn, es gibt eine anderslautende vertragliche Vereinbarung.
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Wie kann ich meinen Partner absichern, wenn wir nicht verheiratet sind?
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Mögliche Maßnahmen sind Eintragungen ins Grundbuch, der Abschluss eines Partnerschaftsvertrags, gemeinsamer Kredit oder die Erstellung eines Testaments.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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