Die Mietkaufwohnung gilt als Alternative zur klassischen Baufinanzierung. Sie wird vor allem dann in Erwägung gezogen, wenn das Eigenkapital zu gering ist oder die Finanzierungskosten zu hoch liegen. Der Mietkauf einer Wohnung lässt sich in zwei Varianten einteilen, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Variante 1 setzt voraus, dass sich Eigentümer und Mieter zum Abschluss des Mietkaufvertrages darüber einig werden, dass die Wohnung nach einer bestimmten Laufzeit gekauft wird. Der Eigentümer, jetzt noch in seiner Eigenschaft als Vermieter, erklärt sich im Umkehrschluss dazu bereit, einen Teil der Mietzahlung auf den späteren Kaufpreis anzurechnen.
Variante 2 hingegen ist zwischen Privatleuten eher weniger verbreitet, dafür finden sich viele derartige Angebote bei genossenschaftlichen Wohnhäusern. Auch hier vereinbaren beide Seiten den späteren Kauf, allerdings räumt der Eigentümer dem Mieter lediglich die Option dazu ein. Eine Anrechnung, zumindest eines gewissen Anteils der Mietzahlungen, gibt es auch bei dieser Variante. Dem Mieter steht es im Gegenzug aber frei, das Angebot zur Mietkaufwohnung auch abzulehnen. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn größere Renovierungen anstehen und den Kaufpreis zusätzlich in die Höhe treiben würden. Andererseits kann die Eigentumswohnung dann nicht mehr den Anforderungen entsprechen, wenn beispielsweise Kinder hinzugekommen sind. Damit bei beiden Varianten ein wirksamer Vertrag geschlossen werden kann, muss der Notar zwingend mit einbezogen werden.
Wie bei anderen Geschäften auch, bei denen es um Grundstücksgeschäfte geht, müssen diese Verträge von einem Notar beglaubigt werden. In Variante 1 wird als Vertrag für die Mietkaufwohnung praktisch ein notarieller Miet- und-Kaufvertrag geschlossen. Der Eigentümer gewährt dem Mietkäufer darin die Stundung des Kaufpreises, dieser muss stattdessen einen regelmäßigen monatlichen Abschlag zahlen. Praktisch gesehen ist das die Miete, die auf diesem Wege gezahlt wird. Variante 2 läuft etwas anders, denn hier wird die Option des Mietkäufers explizit in das Grundbuch eingetragen. Übliche Laufzeiten liegen zwischen 25 und 35 Jahren, was schlicht daran liegt, dass die Eigenkapitalquoten sehr niedrig ausfallen. Daraus ergibt sich weiterhin keine Verpflichtung, die Mietkaufwohnung auch tatsächlich zu übernehmen. Bei vielen Immobilien ist es so geregelt, dass mit Kündigung des Mietvertrages auch parallel die Option am Kauf der Wohnung erlischt.
Beide Varianten führen dazu, dass die so oder so gezahlten Mieten vergleichsweise hoch liegen. Enthalten sind imaginäre Zinsen, die der Eigentümer für die Optionen an der Mietkaufwohnung aufschlägt. Zudem ist es häufig so, dass vergleichbare Wohnungen in der direkten Nachbarschaft preislich interessanter sind. Zudem ist es verbreitet, unter Umständen eine prozentuale Sonderzahlung mit Abschluss des Vertrags zu leisten. Die typischen Vereinbarungen sehen vor, dass diese Zahlung nicht erstattet wird, wenn von der Option oder der Verpflichtung zurückgetreten wird. Hierfür ist mitunter eine Rückabwicklung vorgesehen, die entsprechend teuer sein kann. Der Mietkauf stellt also keine Alternative dar, sondern vielmehr die Möglichkeit, Wohnung und Nachbarschaft näher kennenzulernen. Soll die Wohnung dann dauerhaft zum Domizil werden, kann vom Optionsrecht Gebrauch gemacht werden.
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