Dein:e Vermieter:in hat ein sogenanntes Besuchs- oder Besichtigungsrecht für die von ihm oder ihr vermieteten Wohnungen. Dafür gelten aber sehr klare Regeln.

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Darf sich ein:e Vermieter:in Zutritt zu einer vernieteten Wohnung verschaffen? Ja, er oder sie darf. Dafür gelten aber recht enge Grenzen. Der Besuch muss rechtzeitig angekündigt werden. Und ohne Zustimmung der Mieter:innen darf die Wohnung nicht besichtigt werden.

Rechte für Vermieter:innen

Grundsätzlich sind Vermieter:innen nicht dazu berechtigt, das Mietobjekt zu betreten. Oder anders ausgedrückt: Sie dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn der Mieter oder die Mieterin dem zustimmt.

Das Besuchs- oder Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch der Vermieter:innen. Als Mieter:in musst du deinem Vermieter den Zutritt – in engen Grenzen – im Prinzip gestatten. Verweigerst du das, kann der Vermieter oder die Vermieterin die Besichtigung vor Gericht durchsetzen.




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Besichtigungen in vermieteter Wohnung

Sollte dein:e Vermieter:in Besichtigung in der Mietwohnung durchführen, ist ihm das grundsätzlich erlaubt. Obergrenzen für Besuche sind nicht in Gesetzen festgeschrieben. Das Landgericht Frankfurt urteilte 2002, dass es ausreiche, wenn eine Besichtigung für Kaufinteressierte dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten stattfinde.

Besuch nur mit Zustimmung und Ankündigung

Wenn dein:e Vermieter:in das Besuchsrecht ausüben will, muss er oder sie Zustimmung einholen und den Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen.

Ein Besuch ohne Ankündigung gilt in der Rechtsprechung als unzumutbar, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug – zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch.

Es müssen die ortsüblichen Besuchszeiten eingehalten werden. Sie liegen in der Regel zwischen 10 und 13 Uhr sowie 15 und 19 Uhr an Werktagen, Besuche an Wochenenden sind nach Absprache mit dem Mieter aber ebenfalls möglich.

Bei berufstätigen Mieter:innen gelten auch Besuchs- beziehungsweise Besichtigungstermine nach Feierabend, also etwa von 19 bis 21 Uhr, als zumutbar. Wenn Mieter:innen einen Termin ablehnen, sollte man einen Alternativtermin nennen.

Klauseln im Mietvertrag, die es Vermieter:innen gestatten, die Wohnung jederzeit zu besichtigen, sind übrigens unwirksam.

Zweitschlüssel für Vermieter:in?

Dein:e Vermieter:in darf keinen Zweitschlüssel zurückbehalten, der einen – womöglich unangekündigten – Zutritt ermöglicht. Das wäre der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Gemäß dem Deutschen Mieterbund gilt das auch für Keller-, Briefkasten- und Garagenschlüssel.

Die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte im Mietvertrag, im Wohnungsübergabeprotokoll oder in einem speziellen Schlüsselübergabeprotokoll vermerkt werden. Die genaue Anzahl muss dann vom Mieter auch beim Auszug zurückgegeben werden.

Weil Vermieter:innen keine Schlüssel "in Reserve" behalten, musst du selbst abhanden gekommene Schlüssel ersetzen oder die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Auch kannst du schadensersatzpflichtig sein, wenn das Schloss aufgrund des Verlustes ausgetauscht werden muss.

Hier ist aber die Schuldfrage entscheidend – und ob ein Missbrauch möglich ist: Ist der Schlüssel beispielsweise in einen tiefen Fluss gefallen, muss deshalb nicht das Schloss oder bei Mehrfamilienhäusern die Schließanlage ausgetauscht werden. Es reicht, den verlorenen Schlüssel zu ersetzen.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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FAQs

Dürfen Vermieter:in einfach so die Wohnung betreten?

Nein, das dürfen Sie nicht und es entspräche dem Tatbestand des Hausfriedensbruch. Jedoch haben Vermieter:in ein Besuchsrecht. Der Besuch muss aber mindestens 24 Stunden vorher schriftlich angekündigt werden .

Muss ich Wohnungsbesichtigungen in meiner Mietwohnung zulassen?

Ja, sowohl potentielle Nachmietert:in als auch Käufer:innen musst du nach Ankündighung in die Mietwohnung lassen.

Dürfen Vermieter:innen einen Zweitschlüssel behalten?

Nein, das dürfen Sie nicht. Das gilt nicht nur für Wohnungsschlüssel, sondenr auch für Keller- oder Briefkastenschlüssel.    

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