Ein Umzug oder eine Preiserhöhung sind häufige Anlässe, den bisherigen Stromanbieter zu kündigen. Dabei müssen Fristen eingehalten und Formalitäten beachtet werden.
Grund für die Kündigung bei einem Stromanbieter kann beispielsweise der Wechsel zu einem preisgünstigeren Versorger oder einem Ökostromanbieter sein. Häufig hängt der Entschluss, den Strom zu kündigen auch mit einem Umzug zusammen, wenn etwa der neue Wohnort nicht im Liefergebiet des bisherigen Anbieters liegt oder der Tarif gewechselt werden muss.
Wer lediglich zu einem anderen Anbieter wechseln will, muss oft gar nicht selber den bisherigen Stromvertrag kündigen. In der Regel genügt es, sich beim neuen Energielieferanten anzumelden. Mit dem Abschluss des neuen Vertrags beauftragen und bevollmächtigen Sie das Unternehmen, bei Ihrem alten Stromanbieter zu kündigen. Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigung der Kündigung des Stromvertrags zum entsprechenden Termin.
Allerdings braucht der neue Stromversorger in der Regel ein paar Wochen Zeit für die Kündigung. Das ist meist kein Problem für Kunden, die noch nie zuvor den Anbieter oder Tarif gewechselt haben und somit noch in der Grundversorgung eines Netzbetreibers sind. Sie können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen Ihren Strom kündigen, sodass keine langen Wartezeiten entstehen. Wer allerdings bereits in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter gewechselt ist, hat einen sogenannten Sondervertrag und ist an die dort festgelegten Fristen gebunden. Falls sich beispielsweise durch einen verpassten Kündigungstermin die Vertragslaufzeit um mehrere Monate verlängern würde, sollten Kunden besser selbst beim bisherigen Stromanbieter kündigen.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
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4 Personen
5 Personen
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Möchte der Anbieter einen höheren Betrag verlangen, ist Eile geboten: Kunden haben das Recht, bei einer Preiserhöhung ihren Stromvertrag vorzeitig zu kündigen. Für eine solche Sonderkündigung räumen die Energieunternehmen in der Regel aber nur eine sehr kurze Frist – meist 14 Tage – ein. Deshalb sollte man auch in diesem Fall selbst die Kündigung an den Stromanbieter schicken. Damit der Wechsel reibungslos verläuft, teilen Sie dem neuen Lieferanten mit, dass Sie bereits selbst den Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt haben.
Wer innerhalb des Liefergebiets seines Stromversorgers umzieht, muss in der Regel einfach nur den Strom an die neue Adresse ummelden. Eine Kündigung des Stromanbieters ist nur notwendig, wenn er Sie am künftigen Wohnsitz nicht mehr beliefern kann oder Sie den Umzug zu einem Wechsel nutzen wollen. Allerdings ermöglicht ein Umzug dem Kunden nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist, ob sich in den AGB des Anbieters eine Klausel findet, die den Umzug als Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung definiert. Sonst sind Sie an die vertraglichen Kündigungs- und Laufzeiten gebunden. Wenn mit einem Umzug innerhalb des Netzgebiets jedoch der Wechsel in einen teureren Tarif notwendig würde, haben Sie wie bei der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Auch in diesem Fall sollten Sie aber dem Stromanbieter selbst kündigen.
Die Kündigung des Stromanbieters muss schriftlich erfolgen – eine E-Mail reicht nicht aus.
Im Schreiben enthalten sein müssen:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Name und Anschrift des Kunden
- Kundennummer und Zählernummer
- das Datum, zu dem gekündigt werden soll
- bei Sonderkündigung: Bezugnahme auf Schreiben über Preiserhöhung oder Vertragsklausel
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
Ganz einfach erstellen Sie das Schreiben zur Kündigung des Stroms mithilfe unseres Musterbriefes: Formular ausfüllen, ausdrucken und per Einschreiben an den Stromversorger schicken – fertig!
Wenn Sie den Strom bei Umzug kündigen, dürfen Sie nicht vergessen, am Auszugstag den Zählerstand abzulesen und dem Versorger mitzuteilen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie den Strom an die neue Adresse ummelden. Die Schlussrechnung sollten Sie genau kontrollieren und nachrechnen: Sind Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Verbrauch und Kilowattstundenpreis korrekt angegeben, stimmt der zu zahlende Betrag? Dazu nehmen Sie am besten die letzte Jahresabrechnung zum Vergleich zur Hand.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Stromanbieter
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Wann sollte ich meinen Stromvertrag kündigen?
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Sie sollten Ihren Stromvertrag kündigen, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, um Geld zu sparen, umweltfreundlichen Strom zu beziehen oder aufgrund eines Umzugs, bei dem Ihr aktueller Anbieter nicht mehr in der Lage ist, Sie zu versorgen.
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Muss ich den Stromvertrag selbst kündigen, wenn ich zu einem neuen Anbieter wechseln möchte?
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Bei einem einfachen Anbieterwechsel ist es oft ausreichend, sich beim neuen Anbieter anzumelden, der dann die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt. In den meisten Fällen ist dies unkompliziert.
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Welche Fristen gelten für die Kündigung meines Stromvertrags?
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Kunden in der Grundversorgung können in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Bei Sonderverträgen gelten die vertraglich festgelegten Fristen. Bei Preiserhöhungen haben Kunden normalerweise 14 Tage Zeit für eine Sonderkündigung.
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