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Der Abschluss einer Eigentumsübertragung, wie etwa beim Hauskauf, ist nicht ganz unkompliziert. Der notarielle Kaufvertrag muss von beiden Kaufparteien unterzeichnet werden, bevor der Notar alle weiteren Maßnahmen zur Eigentumsübertragung einleiten kann. Hier erfahren Sie, welche Schritte nötig sind.
- Der Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument für die Eigentumsübertragung, schließt diesen Prozess aber noch nicht ab.
- Nach der notariellen Beurkundung kümmert sich der Notar darum, alle weiteren Schritte einzuleiten.
- Wesentlich ist die Löschung des alten Eigentümers im Grundbuch und das Eintragen des Käufers als neuer Besitzer.
- Erst nach Eingang des Kaufpreises und im Gegenzug der Schlüsselübergabe an den Käufer ist die Eigentumsübertragung komplett vollzogen.
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Das wichtigste Dokument für die Eigentumsübertragung ist der Kaufvertrag. Dieser ist allerdings nur dann gültig, wenn beide Parteien, also sowohl der Verkäufer als auch der Käufer der Immobilie, den Vertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet haben. Davor gibt es einen Termin zur Besprechung des Vertragsentwurfs, nach dem beide Parteien sich noch beraten lassen können. Sie sollten allerdings auch wissen, dass der Notar Ihnen beiden als neutrale Instanz zur Seite steht und alle Fragen unparteiisch beantworten muss.
Bei der offiziellen Unterzeichnung des Vertrags fasst der Notar alle wichtigen Punkte noch einmal zusammen und stellt sicher, dass die Parteien keine offenen Fragen mehr haben. Mit der Unterschrift des Notars ist der Kaufvertrag gültig. Er schickt dem Käufer und dem Verkäufer eine beglaubigte Kopie des beurkundeten Kaufvertrags zu. Weitere Informationen über den Notartermin finden Sie hier.
Trotz der Möglichkeit, sich entweder vom Makler, vom Notar oder von einem externen Rechtsanwalt beraten zu lassen, sollten Sie sich ein wenig damit auskennen, was in den Kaufvertrag gehört. Dafür haben wir Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Informationen bereitgestellt.
Mit der Unterzeichnung und Beurkundung des Vertrags ist es allerdings noch nicht getan. Als Käufer erhalten Sie noch keinen Schlüssel – es sei denn, Sie haben eine vertragliche Sonderregelung mit dem Verkäufer getroffen – und als Verkäufer erhalten Sie noch nicht direkt den Kaufpreis.
Zunächst einmal muss der Notar nämlich ein paar nötige Schritte vollziehen, die je nach Situation ein paar Wochen dauern können. Es ist allerdings häufig möglich, diesen Prozess zu beschleunigen. Nach diesen Prozessen ist die Eigentumsübertragung tatsächlich abgeschlossen:
Der Notar lässt zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen.
Der Notar fordert den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf, entweder direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto (mehr Informationen dazu hier).
Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang.
Im Grundbuch wird auf Veranlassung des Notars der Eigentümer der Immobilie geändert.
Zuletzt erfolgt die Schlüsselübergabe, womit die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist.
Als Käufer ist es wichtig, neben dem notariellen Kaufvertrag auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde zu erhalten. Um diese Dokumente kümmert sich normalerweise der Notar. Als Käufer sollten Sie jedoch beim Notar nachfragen, um sicherzustellen, dass der Prozess ohne Probleme abläuft.
Sollte es sich um eine besonders hohe Summe handeln oder Sie aus berechtigten Gründen Sicherheitsbedenken haben, können Sie mit einem Notaranderkonto für noch mehr Sicherheit sorgen. Prinzipiell gilt aber, dass Sie erst der Eigentümer und Besitzer der neuen Immobilie sind, wenn Sie den vollen Kaufpreis entrichtet haben und der Verkäufer Ihnen im Gegenzug den Schlüssel übergeben hat. Eventuelle Abweichungen von diesem standardmäßigen Ablauf sollten Sie unbedingt schriftlich und unter Aufsicht des Notars im Kaufvertrag festhalten.
Auch als Verkäufer gilt es, auf die eigene Sicherheit beim Immobilienverkauf zu achten. Daher ist die wichtigste Regel für Sie: Schlüsselübergabe erst nach Geldeingang! Und zwar sollten Sie den vollen Kaufpreis erhalten haben, bevor Sie den Schlüssel aus der Hand geben. Aber auch für Sie ist es natürlich möglich, Sonderregelungen im Kaufvertrag festzuhalten.
Obwohl Ihnen mehrere Berater wie der Notar, der Makler und auf Wunsch auch Rechtsanwälte zur Verfügung stellen, sollten Sie sich als Verkäufer auch darüber bewusst sein, dass es einen Unterschied zwischen Auflassung und Eintragung gibt.
Mit der Auflassung im Grundbuch sind Sie noch immer Besitzer und Eigentümer der Immobilie, kündigen aber sozusagen offiziell an, dass ein Eigentümerwechseln bald stattfinden soll. Nach Eingang des Kaufpreises auf Ihrem Konto sind Sie noch immer Eigentümer, der Käufer ist aber rechtlich gesehen bereits Besitzer der Immobilie. Erst, wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer gelöscht und der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen ist, ist die Eigentumsübertragung gänzlich abgeschlossen.
Weitere Informationen rund um das Grundbuch finden Sie hier.
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