Für eine reibungslose Abwicklung des Hausverkaufs sind Notar:innen auf die Unterstützung beider Vertragsparteien angewiesen. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente und Papiere. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen für den Notariatstermin beim Hausverkauf erforderlich sind, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.
Du möchtest deine Immobilie verkaufen? Spare jetzt Zeit beim Verkaufsprozess und profitiere von der Expertise regionaler Profis.
Ein Hausverkauf ohne Notar:innen ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Daher ist ein Notariatstermin unumgänglich.
Beide Vertragsparteien müssen den Notar:innen persönliche Informationen wie eine Personalausweiskopie oder die steuerliche Identifikationsnummer übermitteln.
Für die Abwicklung des Hausverkaufs brauchen Notar:innen außerdem einen gültigen Energieausweis, Grundrisspläne sowie aktuelle Auszüge aus dem Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis sowie dem Altlastenverzeichnis.
Notar:innen erfüllen neben der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der Zahlungsabwicklung weitere Aufgaben wie die rechtliche Beratung zu Vertragsinhalten und -klauseln.
Ein Profi erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Lassen Sie sich hier kostenlos passende Makler:innen aus Ihrer Region empfehlen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 311b vor, dass Verträge bei einem Immobilienverkauf notariell beurkundet werden müssen. Hiermit möchte der Gesetzgeber Verkäufer:innen und Käufer:innen nicht nur vor voreiligen Vertragsabschlüssen und Nachteilen schützen.
Bei einem Hausverkauf geht nicht nur die Immobilie, sondern auch das dingliche Recht an am Grundstück auf einen neuen Eigentümer über. Derartige umfangreiche Geschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung, um die Rechtssicherheit des Verkaufsvorgangs zu gewährleisten.
Notar:innen haben beim Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung noch diverse andere Aufgaben. Zu den Aufgaben der Notar:innen gehören unter anderem folgende:
- Überwachung von Eintragungen im Grundbuch hinsichtlich Belastungen oder Rechten Dritter
- Abwicklung der Zahlung der Immobilie durch Erwerber:innen
- Übergabe durch Verkäufer:innen
- Erstellung des Kaufvertrags
- Unabhängige und unparteiische juristische Beratung
- Verwaltung eines Notaranderkontos
Bedenken Sie, dass Sie als Verkäufer:in spätestens bei der Hausübergabe alle Unterlagen zum Hausverkauf an die neuen Eigentümer:innen geben müssen. Dazu gehören auch Versicherungs- und Wartungsverträge, etwaige Garantieurkunden sowie Gebrauchsanleitungen.
Umso wichtiger ist es, alle immobilienbezogenen Unterlagen gut aufzubewahren und rechtzeitig in organisierter Form zusammenzustellen. Schon bei der Besichtigung durch Interessierte ist es sinnvoll, Kopien für sämtliche Unterlagen für den Hausverkauf zu besorgen.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, werden für die Erstellung des Kaufvertrags und den ersten Termin bei dem:der Notar:in zunächst folgende Informationen benötigt:
- Namen und Adressen von Verkäufer:in und Käufer:in
- Art und Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
- der vereinbarte Kaufpreis
- Liste des durch die Käufer:innen zu übernehmenden Inventars
- Termin der Hausübergabe
- Informationen zum:zur Makler:in bezüglich der Provisionszahlung
Die Höhe der Kosten für Notar:innen orientiert sich am vereinbarten Kaufpreis und beträgt im Durchschnitt etwa zwischen 0,8 und 1,5 Prozent. Üblicherweise werden diese aber von Käufer:innen getragen, um Grunderwerbsteuer zu sparen.
Zusätzlich zu diesen grundsätzlichen Informationen sollten bisherige Eigentümer:innen auf eine gute Vorbereitung hinsichtlich der benötigten Unterlagen setzen. Denn nur so können Sie Ihre Immobilie ohne Verzögerungen verkaufen.
Beim Hausverkauf werden die folgenden Unterlagen den Notar:innen durch die Verkäufer:innen ausgehändigt:
- Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist, sofern der:die Notar:in diesen nicht selbst besorgt
- Belege zur Löschung von finanziellen Lasten im Grundbuch (Grundschuld)
- Aktuelle Auskunft über Eintragungen aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Lageplan/Flurkarte)
- Grundrisse und Baupläne der Immobilie sowie Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Im Falle einer ererbten Immobilie: Erbschein, sofern der die Eigentumsübertragung noch nicht im Grundbuch vermerkt ist
- Letzter Grundsteuerbescheid
- Energieausweis
- Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung
- Ursprünglicher Kaufvertrag
- Nachweise über Modernisierungen oder Sanierungen
- Aufstellung der Betriebskosten
- Bei Bedarf eine beurkundete Baugenehmigung
- Gegebenenfalls ein genehmigter Bebauungsplan
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärungen, Wohngeldabrechnungen sowie Jahreswirtschaftspläne und Aufstellungen über die Wohngeldabrechnung und Sanierungsmaßnahmen
Je nach Absprache können für den Notariatstermin weitere oder weniger Unterlagen erforderlich sein. Die Unterlagen, die der:die Notar:in von Käufer:innen einer Immobilie benötigt, sind in der Regel überschaubar. Für den Termin bei dem:der Notar:in ist eine Kopie des Personalausweises sowie die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich. Außerdem benötigt der:die Käufer:in eine Grundschuldbestellungsurkunde, wenn er:sie die Kaufpreiszahlung mithilfe einer Finanzierung vornimmt.
Denken Sie schon ab dem Zeitpunkt, an dem Sie selbst ein Haus kaufen, an die Unterlagen für einen späteren Hausverkauf. Bewahren Sie alle Dokumente gut auf, legen Sie digitale Kopien an und erstellen Sie Ihr eigenes Hausverkauf Unterlagen PDF, um vorbereitet zu sein.
Die für den Hausverkauf erforderlichen Unterlagen müssen an unterschiedlichen Stellen besorgt werden. Einige sollten Ihnen immer vorliegen, beispielsweise Dokumente zu gebäudebezogenen Versicherungen. Andere Unterlagen müssen Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Ämtern und Behörden anfordern.
Zuständige Stelle | Welche Dokumente und Unterlagen bekomme ich hier? |
Grundbuchamt | Grundbuchauszug, Informationen zur Grundschuld, Nachweise über Wohn- und Nutzungsrechte, Teilungserklärung, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Sanierungsvermerke |
Bauordnungsamt | Baupläne, Beurkundung der Baugenehmigung, Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, Baubeschreibung |
Katasteramt | Lageplan mit Flurkartenauszug, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis |
Bisherige:r Eigentümer:in bzw. Verwaltung | Betriebskostenaufstellung, Rechnungen und Informationen über Sanierungen und Renovierungen, Grundsteuerbescheid, alter Kaufvertrag |
Zugelassene Aussteller:innen (z. B. Schornsteinfeger:in) |
Energieausweis (Bedarfausweis oder Verbrauchsausweis) |
Ist ein:e Makler:in beauftragt worden, wird er:sie sich in vielen Fällen um das Organisieren einiger der erforderlichen Unterlagen für den Hausverkauf kümmern. So sparen Sie sich als Verkäufer:in viel Zeit und Mühe. Beim privaten Hausverkauf müssen Sie sich selbst um alle Unterlagen kümmern. Überlegen Sie daher gut, ob Sie ihr Haus mit oder ohne Makler:in verkaufen wollen.
Unterschätzen Sie den Aufwand nicht, Unterlagen für den Hausverkauf zu organisieren. Die Dokumente für den:die Notar:in sind überschaubar, aber auch für den.die Käufer:in muss einiges bereitgestellt werden. Die Unterlagen rechtzeitig bei der Hand zu haben, sind Grundvoraussetzung für das Gelingen des Hausverkaufs und kann auch von Makler:innen übernommen werden. Falls Sie sich selber damit befassen wollen, ist es empfehlenswert, systematisch mit Checkliste möglichst frühzeitig zu beginnen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Unterlagen beim Notartermin
-
Was muss man beim Notartermin mitbringen?
-
Kommt es zum Beurkundungstermin im Notariat, liegen dem:der Notar:in üblicherweise alle relevanten Unterlagen zum Grundstück sowie zur Immobilie vor. Nur auf dieser Basis kann ein Kaufvertragsentwurf erstellt werden. Beide Vertragsparteien müssen jeweils gültige Ausweispapiere sowie ihre Steuer-ID mitbringen. Etwaige Unterlagen zur Darlehensablösung sowie zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung sind ebenfalls mitzubringen. Erfahren Sie mehr im Beitrag Unterlagen für den Notar beim Hausverkauf.
-
Welche Unterlagen brauche ich für den Notartermin beim Hausverkauf?
-
Als Verkäufer:in benötigen Sie neben einer Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Steuer-Identifikationsnummer Unterlagen zum Haus. Dazu zählen aktuelle Auszüge aus dem Grundbuch, Liegenschaftskataster (Flurkarte), Baulastenverzeichnis, Altlastenverzeichnis sowie ein gültiger Energieausweis, Wohnflächenberechnungen, Grundrisse und Baupläne. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung gelingt es, alle wichtigen Unterlagen für den Hausverkauf beim Notariatstermin vorzuweisen.
-
Wie läuft der Notariatstermin beim Hausverkauf ab?
-
Zur Vorbereitung des Beurkundungstermins reichen sowohl Verkäufer:in als auch Käufer:in zuvor alle erforderlichen Papiere sowie Unterlagen beim zuständigen Notariat ein. Diese werden von dem:der Notar:in auf Richtigkeit geprüft, woraufhin der Kaufvertragsentwurf erstellt wird. Beim Beurkundungstermin gehen beide Parteien den Kaufvertrag durch und unterzeichnen ihn anschließend. Je früher alle Unterlagen für den:die Notar:in zum Hausverkauf vorliegen, desto schneller erfolgt die Abwicklung.
-
Welche Dokumente prüft der Notar beim Hauskauf?
-
Der:die zuständige Notar:in prüft bei Immobiliengeschäften persönliche Angaben beider Vertragsparteien sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit aller immobilien- und grundstücksbezogenen Dokumente. Insbesondere die Überprüfung von etwaigen Grundstücksrechten und -belastungen ist zentral, da dadurch möglicherweise der Kaufvertrag nicht zustande kommen könnte (z. B. Vorkaufsrecht). Außerdem prüft der:die Notar:in das Formular zur Grundschuldbestellung, welche die Kaufpreisfinanzierung absichert.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.