Wird eine Immobilie neu errichtet, ist die Ausstellung eines Energieausweises Pflicht. Diese Regelung besteht in Deutschland seit 2002, wird seit 2014 stichprobenartig kontrolliert und ist Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes. Nachfolgend erläutern wir dir, was du als Vermieter:in zum Energieausweis für Neubauimmobilien wissen musst.
Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?
Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.
Der Energieausweis muss unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt und dem:der Eigentümer:in übergeben werden.
In der Regel erstellt der:die Architekt:in den Energieausweis und reicht ihn zusammen mit dem Bauantrag bei der Behörde ein.
Bei einer Neubauimmobilie ist der Energiebedarfsausweis (nicht der Energieverbrauchsausweis) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für den Bedarfsausweis können je nach Aufwand bis zu 500 Euro betragen.
Der Energieausweis ist Pflicht bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern. Geh auf Nummer sicher und bestelle jetzt deinen Energieausweis in nur wenigen Schritten.
Für private Vermieter:innen & Nachmietersuchende
Die Energieausweis-Pflicht bei Neubauten ist eindeutig in
§ 80 Absatz 1 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Demnach hat der:die Bauherr:in dafür Sorge zu tragen, dass:
- der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt wird.
- falls er nicht Eigentümer:in ist, der Energieausweis dem:der Besitzer:in übergeben wird.
Zudem muss der Energieausweis die tatsächlichen energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes aufweisen. Haben sich während der Bauausführung Änderungen ergeben mit Auswirkungen auf die Energieeffizienz, so müssen diese im Energieausweis berücksichtigt werden. Achte darauf, dass der:die Architekt:in oder Planer:in deiner Immobilie dir den erforderlichen Ausweis oder eine Kopie übergibt.
Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?
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Der Energieausweis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Welche Behörde das in deinem Fall ist, kannst du der jeweiligen Landesbauordnung entnehmen. Die Energieausweis-Pflicht bei Neubauten besteht seit 2002, seit 2014 werden Stichproben durchgeführt. Da die Gültigkeit auf 10 Jahre begrenzt ist, solltest du den Energieausweis regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen.
Bestandsgebäude können ebenfalls unter die Energieausweis-Pflicht fallen, und zwar dann, wenn sie umfassend saniert, modernisiert oder umgebaut wurden (§ 80 Absatz 2 GEG). Die energetische Gesamtbilanzierung nach GEG und ein Energieausweis sind dann erforderlich, so wie das auch bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus der Fall ist.
Außerdem fallen Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut worden sind, unter die Energiebedarfsausweis-Pflicht. Davon ausgenommen sind Gebäude von vor 1977, wenn die Bauausführung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllt oder spätere Sanierungen dieses Niveau erreichen.
Immer, wenn ein Nutzerwechsel stattfindet, ist die Vorlage eines Energieausweises nach GEG § 80, Absatz 3 gesetzlich vorgeschrieben, ganz unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt. Der Energieausweis bei der Vermietung ist ein Beispiel dafür.
Wenn du also ein Haus oder eine Wohnung vermietest, verpachtest oder auch verkaufst, ist der Energieausweis erforderlich. Damit sollen potenzielle Mieter:innen oder Käufer:innen über die energetischen Kennwerte der Immobilie informiert werden. Ist die Immobilie bereits vermietet, ist ein Energieausweis nicht notwendig, deine Mieter:innen haben keinen Anspruch auf Einsichtnahme.
Es ist für Vermieter:innen Pflicht, spätestens beim Besichtigungstermin einen Energieausweis gegenüber Mietinteressent:innen vorzulegen. Liegt zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung ein Energieausweis vor, müssen gewisse Angaben auch im Inserat erwähnt werden (§ 87 GEG, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen).
Es ist sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Angaben enthält:
- Art des Energieausweises – Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
- wesentlicher Energieträger für die Heizanlage des Gebäudes
- Baujahr des Wohngebäudes
- Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes
Bei einem Neubau brauchst du dir in der Regel keine Sorgen um deine Energieeffizienzklasse zu machen. Allerdings bist du verpflichtet, die Werte des Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf deinen Interessent:innen mitzuteilen. Mehr erfährst du in unserem gleichnamigen Beitrag.
Hast du eine Immobilie neu errichtet, benötigst du für deinen Neubau einen Bedarfsausweis.
Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis können bis zu 500 Euro und in einzelnen Fällen sogar mehr betragen. Ein Energieverbrauchsausweis hingegen liegt in der Erstellung unter 100 Euro. Dieser Preisunterschied kommt durch den erheblich höheren Arbeits- und Zeitaufwand zustande.
Die Kosten für den Energieausweis trägt der:die Vermieter:in. Sie dürfen nicht auf den:die Vermieter:in abgewälzt werden.
Wann du einen Energieverbrauchsausweis und wann du einen Energiebedarfsausweis sonst noch benötigst, erfährst du in dem Beitrag Energieausweis-Pflicht bei der Vermietung.
Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?
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Wird ein Neubau errichtet, ist der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. In der Regel erstellt der:die mit der Planung Beauftragte den Energieausweis. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den:die Architekt:in des Gebäudes.
Sollte die Neubauimmobilie vor der 2014 errichtet worden sein, muss der:die Eigentümer:in den Energieausweis spätestens im Falle des Verkaufs oder einer Vermietung in Auftrag geben. Du kannst deinen Energieausweis online bei ImmoScout24 beantragen.
Neben anderen Anbietern im Internet kannst du auch Vertreter baubezogener Berufe direkt ansprechen. Bauingenieur:innen, Architekt:innen oder Handwerker:innen mit entsprechender Qualifikation verfügen über die Ausstellungsberechtigung eines Energieausweises. Diese Berechtigung ist grundsätzlich an die Qualifikationsanforderungen geknüpft, die durch das Gebäudeenergiegesetz in § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise vorgegeben werden.
Gemäß der EnEv 2014 § 27 droht bei einem Neubau ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn der Energieausweis nicht vorliegt oder falsche Angaben enthält. Die Strafe kann sowohl gegen den Aussteller des Energieausweises als auch gegen den Immobilienbesitzer verhängt werden.
Von Behörden werden stichprobenartig Kontrollen zu den Energieausweisen vorgenommen. So wird nicht nur die Qualität kontrolliert, sondern auch gesichert. Damit die Kontrolle reibungslos vonstattengehen kann, bekommen alle Energieausweise seit 2014 eine Registriernummer. Der Aussteller des Energieausweises ist verantwortlich für das Eintragen der Registriernummer sowie der Übersendung einer Kopie an die entsprechenden Behörden.
Sollte trotz bestehender Energieausweispflicht kein Energieausweis vorliegen, beispielsweise im Fall einer Vermietung, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
FAQ: Häufige Fragen zum Energieausweis für Neubauten
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Ist ein Energieausweis bei Neubau Pflicht?
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Ja, der Energieausweis beim Neubau ist verpflichtend. In der Regel kümmern sich Bauherr:innen oder Architekt:innen darum, dass er erstellt und bei der Fertigstellung dem:der Eigentümer:in übergeben wird.
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Welcher Energieausweis bei Neubauten?
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Bei Neubauten ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, ganz konkret der Energiebedarfsausweis.
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Was kostet ein Energieausweis für Neubau?
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Bei einem Energieausweis für eine Neubauimmobilie musst du mit bis zu 500 Euro und mehr rechnen. Es handelt sich hierbei um den Energiebedarfsausweis, der deutlich aufwendiger ist als der Energieverbrauchsausweis.
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Welcher Energieausweis ist für Neubauten seit 2002 verpflichtend?
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Seit 2002 ist der Verbrauchsausweis verpflichtend. Erst seit dem 1. Oktober 2007 besteht für Neubauten die Bedarfsausweis-Pflicht.
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Wer erstellt Energieausweis für Neubau?
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In der Regel ist es der:diejenige, welche:r die Planung des Gebäudes vorgenommen hat. Üblicherweise handelt es sich hierbei um den:die Architekt:in.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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