Bei Schäden an der Mietsache oder Schäden, die durch eine mangelhafte Mietsache entstehen, stellt sich schnell die Frage, ob Vermieter oder Mieter haften. In diesem Beitrag erfahren Sie, bei welchen Beschädigungen Sie als Vermieter für die Haftung zuständig sind.
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Mieter übernehmen die Haftung für Schäden, die sie selbst verursacht haben.
Als Vermieter müssen Sie die Haftung für nicht-selbst verursachte Schäden sowie für Mängel als Folge von Vernachlässigung Ihrer Pflichten übernehmen.
Vermieter werden meist für Beschädigungen an Gemeinschafts- und Außenräumen verantwortlich gemacht, während Mieter für Beschädigungen in ihren Innenräumen, die der normalen Abnutzung entsprechen, selbst haften müssen.
Achten Sie darauf, sich im Mietvertrag gut gegen alle Eventualitäten abzusichern.
Grundsätzlich gilt, dass Mieter für alle Schäden in der Mietwohnung haften, die sie selbst verursacht haben und die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Umso wichtiger ist es für beide Seiten, beim Ein- und Auszug alle Mängel in einem Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten. Ihre Pflicht als Vermieter ist es, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand an den Mieter zu übergeben und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten.
Diese Schäden muss der Vermieter im Rahmen des normalen Verschleißes beheben – vorausgesetzt, der Mieter meldet sie rechtzeitig:
kleine Beschädigungen in der Fensterfassung
abgenutzter Fußboden
Befestigungsschäden von Nägeln und Dübeln
Abnutzung der sanitären Einrichtungen
verstopfte Rohre
Falls der Mieter fahrlässig oder gar mutwillig für Schäden verantwortlich ist, muss er sie auch beheben. Hier ist es wichtig, entsprechende Regelungen im Mietvertrag festzuhalten. Beschäftigen Sie sich außerdem mit den Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zu Kleinreparaturen.
Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich
Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.
Neben den genannten Regelungen ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Vermieter dann haften, wenn Sie an der Entstehung eines Schadens Schuld sind. Sollten Sie zum Beispiel trotz Meldung eines Schadens durch den Mieter nicht aktiv werden, haften Sie für alle Folgeschäden. Zudem kann der Mieter eine Mietminderung umsetzen, bis der Schaden komplett von Ihnen behoben wird.
Neben den Beschädigungen durch eigenes Verschulden haften Sie auch dann, wenn größere Schäden entstehen, an denen weder Sie noch der Mieter beteiligt sind. Ein Beispiel sind Schäden durch Silvesterraketen, die etwa an den Fenstern oder am Briefkasten häufig entstehen. Beachten Sie, dass Sie als Vermieter für die folgenden Räume zuständig sind:
Ausstattung wie Bodenbeläge oder Tapeten
Gebäudeteile wie Dach, Balkon und Fenster
feste Einrichtungen wie Heizung, Badewanne und Steckdosen
Zugangswege, Keller, Dachboden und Hinterhof
Darüber hinaus haben Sie eine Sorgfaltspflicht, die beinhaltet, dass Sie die Mietsache und die Umgebung, wie zum Beispiel den dazugehörigen Bürgersteig, sicher halten. Sollte etwa ein Mieter vom Dach oder vom Balkon stürzen, weil das Geländer rostig war, haften Sie als Vermieter. Wenn hingegen Kinder das Treppengeländer als Rutsche nutzen und sich verletzen, haften Sie nicht. Die Haftung gilt für solche Schäden, die durch den schlechten Zustand des Grundstücks oder des Mietobjektes entstanden sind. Meistens ist der Mieter bei Schäden in Privaträumen selbst verantwortlich. Im Einzelfall sollten Sie recherchieren, ob es zu Ihrer Situation bereits ein richterliches Urteil gab.
Hinweis: Sie können sich nicht per Mietvertrag von der Haftung befreien.
Du willst keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?
Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen bist du immer auf dem neuesten Stand.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.