Vermieter können für ihre Mietwohnung eine Vielzahl an Versicherungen abschließen. Doch welche sind wirklich wichtig und welche können Vermieter vernachlässigen? Alles was Sie zu Mietwohnung Versicherungen wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.


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Inhaltsverzeichnis:

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Das Wichtigste in Kürze
  • Einige Versicherungen wie die Gebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind sinnvoll, um im Schadensfall nicht selbst als Vermieter zahlen zu müssen.
  • Wer seine Mieter sorgfältig auswählt, kann sich eine Mietausfallversicherung und Vermieter-Rechtsschutzversicherung sparen.
  • Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, überhaupt eine Versicherung rund um die vermietete Immobilie abzuschließen.
  • Typische Betriebskosten wie Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht lassen sich, sofern im Mietvertrag vereinbart, auf den Mieter umlegen.

Welche Versicherungen sind für Vermieter besonders wichtig?

Wer über Eigentum verfügt und dieses ganz oder teilweise vermietet, sollte unbedingt die wichtigsten Versicherungen abschließen. Für einen Vermieter einer Wohnung oder Eigentumswohnung gibt es drei Versicherungsarten, die nicht fehlen sollten. Diese drei Versicherungen sind:

  1. Wohngebäudeversicherung

  2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  3. Private Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung (muss Mieter abschließen)

Die Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können Vermieter abschließen, um ihre Immobilie ordentlich gegen verschiedene Gefahren und Unfallschäden abzusichern. Zusätzlich sollte sich der Vermieter belegen lassen, dass der Mieter sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Es gibt unterschiedliche Ursachen für einen Schaden innerhalb des vermieteten Objektes. Besteht keine entsprechende Versicherung, müssen Mieter die Kosten für die Behebung der Schäden selbst übernehmen. Dieser Punkt kann dazu beitragen, dass der Mieter in eine finanzielle Schieflage gerät, der Vermieter deswegen seine Mietzahlung nicht mehr erhält und möglicherweise hohe Reparaturkosten auf Kosten der Vermieter anstehen.

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Gut zu wissen

Eine private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich keine Pflicht. Jedoch kann der Vermieter bei der Auswahl der Mietinteressenten den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Wenn ein Mieter sich durch eine Individualvereinbarung mit dem Vermieter (in ordentlicher Vertragsform und nicht als Formular) zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, ist dies ein rechtlich gültiger Vorgang.


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Wie sinnvoll ist für Vermieter eine Versicherung gegen Mietausfall?

Eine Mietausfallversicherung ist nur bedingt empfehlenswert, da ein langer Weg vor dem Vermieter liegt, bis er eine finanzielle Entschädigung von der Versicherung bekommt. Die Versicherung zahlt normalerweise bei verschiedenen Vorkommnissen:

  • Mietausfall

  • Schäden durch Mietnomaden

  • Aufräumarbeiten

  • Einlagerungen von Mobiliar

Aber: Wenn eine Wohnung leer steht, gibt es von der Mietausfallversicherung keine Entschädigung. Die Versicherung ist nur dafür da, wenn Mieter die Miete nicht zahlen wollen oder können und die Wohnung in einem nicht bewohnbaren Zustand hinterlassen. Allerdings dauert es länger, bis die Versicherung bezahlt. Denn Vermieter müssen den langen bürokratischen Weg über Abmahnungen, Kündigung und Räumungsklage auf sich nehmen, damit der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung den Schadensbetrag bezahlt.

Dennoch kann die Versicherung sinnvoll sein, da die Kosten für die Renovierung einer Mietnomaden-Wohnung hoch ausfallen können. Auch die ausgefallenen Mieten können einen hohen Betrag ausmachen.

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Tipp

Am besten ist es, wenn sich Vermieter im Vorfeld genau mit den Bewerbern für die Wohnung beschäftigen. Nur wer sorgfältig auswählt und sich genau informiert, kann das Risiko eines Mietnomaden oder eines notorischen Mietprellers minimieren.

Welche Versicherung ist für Vermieter Pflicht?

Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine der Versicherungen abzuschließen. Allerdings ist es sinnvoll und empfehlenswert, sich gegen bestimmte Gefahren abzusichern. Es kann schnell passieren, dass ein Brand, ein Wasserschaden oder ein anderer Schaden entsteht. Ohne Absicherung bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, was gerade auch im Falle eines Brandes enorme finanzielle Auswirkungen hat.

Das Haus muss saniert oder komplett neu aufgebaut werden und die Mieten fallen auch noch während dieser Zeit aus – kurz gesagt: Die Wohngebäudeversicherung ist für Vermieter praktisch unerlässlich. Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Explosion, Hagel, Blitzschlag und Frost sind Vermieter abgesichert. Es könnten auch noch weitere Zusatzbausteine wie Hochwasser und Vandalismus hinzugebucht werden.

Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte nicht fehlen, da sie beispielsweise Schäden durch herabfallende Ziegel (witterungsbedingt) oder durch Schadensersatzforderungen nach einem Unfall übernimmt (z. B. unzureichendes Schneeräumen). Verschiedene Schäden, die von dem Grundstück des Vermieters ausgehen, werden von der Versicherung reguliert. Falls keine Versicherung vorliegt, muss der Vermieter die Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen.

Ist eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung relevant?

Eine Vermieter-Rechtschutzversicherung kann ebenfalls interessant sein. Denn es besteht immer die Gefahr, dass es zu Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter kommt. Streitthemen sind oft Mieterhöhungen oder auch Kautionsrückzahlungen. Ebenfalls kann der Vermieterrechtschutz in folgenden Situationen wichtig sein:

  • Bei Schadenersatzforderungen aufgrund beschädigter Wohnung nach Auszug

  • Kostenerstattung der Kosten des Gerichtsvollziehers bei Zwangsräumung

Vermieter können sich diese Versicherung aber auch sparen, wenn sie im Vorfeld bei der Bewerberauswahl genau hingeschaut haben. Wurde umsichtig ausgewählt, sollte es normalerweise zu keinem Fall für die Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommen.

Welche Versicherung kann der Vermieter auf Mieter umlegen?

Es gibt einige Versicherungen, die zu den typischen Betriebskosten einer Immobilie gehören und auf Mieter umgelegt werden können. Alle gebäudebezogenen Versicherungen sind relevant, sofern sie auch in der Betriebskostenverordnung beziehungsweise im Mietvertrag vereinbart sind. Die im Mietvertrag aufgelisteten Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Falls die Gebäudeversicherung eine Mietausfallabdeckung beinhaltet, ist diese ebenfalls umlagefähig.


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