Müssen Sie Ihre vermieteten Immobilien zwingend versichern? Und welche Versicherungen sind überhaupt sinnvoll? Ob Vermieter:innen zum Abschluss einer Versicherung für ein vermietetes Objekt verpflichtet sind, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem erhalten Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen rund um ein Mietobjekt.
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Vermieter:innen müssen keine Versicherung für das vermietete Objekt abschließen. Sie sollte dies zum Schutz vor finanziellen Schäden allerdings tun.
Das Wohngebäude sollte unbedingt vor Schäden durch verschiedene Einflüsse wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser abgesichert werden, da die Kosten für die Behebung und Herstellung des alten Zustands enorm sein können.
Die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören zu den Betriebskosten und können, sofern im Mietvertrag vereinbart, auf Mieter:innen umgelegt werden.
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Vermieter:innen sind nicht dazu verpflichtet, das Eigentum zu versichern. Allerdings ist eine Versicherung ein optimaler Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Wer sich nicht absichert, muss für entstehende Schäden selbst aufkommen. Kommt es zu einem Brand oder einem zerstörerischen Naturereignis, können die finanziellen Schäden enorm hoch ausfallen. Vermieter:innen, die nicht versichert sind, haben in diesem Fall das Nachsehen.
Zu den wichtigsten Versicherungen gehören eindeutig die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese beiden Versicherungen schützen Vermieter:innen vor hohen finanziellen Forderungen im Schadensfall. Folgende Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
Sturm und Feuer
Leitungswasser und Frost
Explosion und Blitzschlag
Hagel
Weitere vertragliche Zusatzinhalte sind denkbar, kosten jedoch zusätzlich Geld. Hierzu gehören Inhalte zu Elementarschäden wie Überschwemmungen und Hochwasser. Gehört eine Photovoltaikanlage zur Immobilie, kann diese ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Vermieter:innen vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Schäden, die von dem Haus und Grund herrühren, entstehen. Wird beispielsweise der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen und eine Person kommt zu Schaden, könnte die oder der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Diese Ansprüche werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
Neben den beiden wichtigen Hauptversicherungen gibt es noch weitere Versicherungsformen, die ebenfalls in Erwägung zu ziehen sind. Hierzu zählen:
Mietausfallversicherung
Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Es ist möglich, die Versicherungsbeiträge für die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Miete umzulegen. Im Mietvertrag muss dies aber vereinbart sein. Eine Mietausfallversicherung kann unter Umständen umgelegt werden, sofern diese ein Baustein der Gebäudeversicherung ist und im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zu beachten: Versicherungen wie Rechtsschutzversicherung und Privathaftpflicht des Vermieters oder der Vermieterin können nicht umgelegt werden, da sie zum privaten Schutz dienen, was nichts mit dem vermieteten Objekt zu tun hat.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)
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