Eine Vermieterin erhöht nach dem Austausch von Rauchwarnmeldern die Miete und begründet das mit erfolgter Modernisierung. Müssen die Mieter:innen darauf eingehen?



F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.



Die Mieter:innen einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Halle an der Saale sollen nach dem Einbau von neuen Rauchwarnmeldern eine erhöhte Miete zahlen. Die Vermieterin macht eine Modernisierungsmieterhöhung um 0,79 Euro monatlich geltend. 

Die Wohnung wurde 2013 erstmalig mit gemieteten Rauchwarnmeldern ausgestattet. 2019 ließ die Vermieterin diese Geräte durch von ihr gekaufte Rauchwarnmelder austauschen. Danach erklärte sie den Einbau der neuen Melder zur Modernisierung. 

Streit um Mieterhöhung durchläuft alle Instanzen

Doch ihre Mieter:innen spielen nicht mit. Sie weigern sich eine erhöhte Miete zu zahlen, nur weil bereits vorhandene Geräte erneuert wurden. Der Streit um die Mieterhöhung landet schließlich vor Gericht und beschäftigt nach und nach alle Instanzen, bis hin zum Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter:innen entscheiden – anders als zuvor Land- und Amtsgericht –, dass die Mieterhöhung nicht rechtens war.

Denn eine Modernisierungsmieterhöhung sei nur unter gewissen Bedingungen möglich; beispielsweise bei baulichen Veränderungen, die den Gebrauchswert des Objekts nachhaltig erhöhen oder die Wohnverhältnisse deutlich verbessern.  

Die erstmalige Ausstattung mit Rauchwarnmeldern stelle zwar eine Erhöhung des Gebrauchswerts und eine Verbesserung der Wohnverhältnisse dar, sodass die Kosten zu einer Mieterhöhung führen können. Die Erneuerung vorhandener Geräte falle allerdings nicht unter Modernisierungsmaßnahmen, wenn sie nicht mit einer technischen Verbesserung oder sonstigen Aufwertung verbunden sind. Der Wechsel von gemieteten zu gekauften Rauchmeldern habe ebenfalls keinerlei Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Wohnung.

Austausch von Rauchwarnmeldern ist keine Modernisierung

Richtig sei zwar, dass die die erstmalige Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern weder zu einer zusätzlichen Belastung der Mieter:innen mit Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt habe. Dennoch dürfe die Vermieterin die Kosten für die Erneuerung der Rauchmelder keinesfalls “ersatzweise” für die 2013 nicht umgelegten Kosten der erstmaligen Installation von Rauchmeldern auf ihre Mieter:innen umlegen.

(BGH-Urteil vom 24. Mai 2023 - VIII ZR 213/21)

CO2-Kostenaufteilung

Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 23.10.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.