Familie W. muss Haus und Grundstück in Rangsdorf räumen, obwohl nachweislich einem Gericht ein gravierender Fehler unterlaufen war. Doch die Rechte des Eigentümers wiegen vor dem Gesetz schwerer.



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Ein Haus mit Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf geriet in die Schlagzeilen, weil das Amtsgericht Luckenwalde einen schweren Fehler gemacht hatte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat nun sein abschließendes Urteil gesprochen. 

Familie W., die vor 13 Jahren bei einer Zwangsversteigerung das Land erworben und darauf ein Eigenheim errichtet hatte, muss das Haus räumen. Der Vorsitzende Richter ließ zwar erkennen, dass dem Gericht durchaus bewusst sei, welch schwerwiegende Folgen das Urteil im konkreten Fall habe. Doch die Rechte des Eigentümers würden vor dem Gericht schwerer wiegen. 

Zwangsversteigerung mit katastrophalen Folgen

Was war diesem Urteilsspruch vorausgegangen? Familie W. hatte 2010 das rund 1.000 qm große Grundstück in Rangsdorf bei der Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Versteigert wurde das Bauland, weil der Erbe des Grundstücks – ein deutschstämmiger Manager aus den USA – Schulden bei der Stadt Freiburg hatte.

Familie W. baute ein Haus und nahm dafür bei der Bank 280.000 Euro auf. 2013 meldete sich plötzlich der ursprüngliche Eigentümer und teilte der Familie mit, dass ihn das Amtsgericht Luckenwalde nicht über die Versteigerung informiert habe, obwohl er erreichbar gewesen sei. Er habe es geerbt und stehe seit 1993 im Grundbuch. 

Erbe taucht auf und stellt dreiste Forderungen

Im März 2014 gab das Landgericht Potsdam dem Eigentümer recht. In der Konsequenz gehört ihm nicht nur das Land, sondern auch das Haus, das Familie W. darauf gebaut hat. Die Familie kämpfte in den verschiedenen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, um ihr Grundrecht auf Eigentum – ohne Erfolg.

Währenddessen wurde der Eigentümer immer dreister und verlangte 28.000 Euro Miete von der Familie für die erste Zeit nach dem Einzug. Das Landgericht Potsdam entschied 2020, dass die Summe zu hoch sei; blieb aber grundsätzlich dabei: Familie W. müsse ausziehen. 

Familie W. hofft auf Unterstützung durch das Land

Ende Juni 2023 wurde nun das Urteil vom Brandenburgischen Oberlandesgericht verkündet. Familie W. muss ihr Eigenheim und das Grundstück innerhalb eines Jahres räumen und das Haus auf eigene Kosten abreißen lassen. Darüber hinaus muss sie dem Eigentümer für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung von gut 6.000 Euro zahlen. 

Hinzu kommt noch die Grundschuld von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten. Auch die muss die Familie schnell tilgen. Unterm Strich muss das Grundstück so übergeben werden, wie es vor dem Zuschlag bei der Versteigerung war. Eine Revision wurde ausgeschlossen.

Nun hofft Familie auf Unterstützung durch das Land. Schließlich handelte es sich um einen Behördenfehler. Die Brandenburger Justizministerin hat sich bereits eingeschaltet und Hilfe versprochen. 

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