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Du hast ein WG-Zimmer zu vermieten? Dann stehen nun einige Aufgaben bevor, um die du dich als Vermieter:in kümmern musst. Der Mietvertrag muss alle wichtigen Angaben enthalten, die Miete für das WG-Zimmer muss korrekt ermittelt und die passende Mietpartei gefunden werden. Wir zeigen dir, worauf du für eine erfolgreiche Vermietung deines WG-Zimmers achten musst.
Bestimme den Mietpreis auf Grundlage des örtlichen Mietspiegels.
Mit einem ansprechenden Inserat findest du mehr geeignete Interessent:innen.
Du solltest stets die Zahlungsfähigkeit von Interessent:innen prüfen.
Achte darauf, dass alle wichtigen Aspekte wie beispielsweise die Neuvermietung eines WG-Zimmers, Kündigungsfristen und Mietkaution im Mietvertrag geregelt sind.
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- WG-Zimmer vermieten: Darauf musst du achten
- Tipp 1: Passt der Grundriss der Wohnung für eine WG?
- Tipp 2: Wie unterschiedlich groß sind die WG-Zimmer?
- Tipp 3: Was ist der richtige Mietpreis für ein WG-Zimmer?
- Tipp 4: Auf welche Weise solltest du die WG vermieten?
- Tipp 5: Welche Details im Mietvertrag sind wichtig?
- Tipp 6: WG-Zimmer inserieren: Was gehört in das Inserat?
- Checkliste für die Vermietung eines WG-Zimmers
Nicht nur für Studierende, sondern auch für viele Menschen, die mitten im Berufsleben stehen, ist die Wohngemeinschaft (WG) heute attraktiv. In Ballungsräumen sind die Mieten für Ein-Personen-Wohnungen nämlich oft unerschwinglich. Bei der Vermietung einer Wohnung mit mehreren WG-Zimmern gibt es für dich als Vermieter:in einige zusätzliche Punkte zu beachten.
Der Grundriss der Wohnung spielt eine Rolle, ob du deine Wohnung als WG vermieten kannst. Die einzelnen WG-Zimmer sollten getrennt voneinander vom Flur aus erreichbar sein, um Durchgangszimmer zu vermeiden. Das ist ein Hauptkriterium, denn ansonsten mangelt es an genügend Privatsphäre für die einzelnen Bewohner:innen.
Wenn es Durchgangszimmer gibt, dann prüfe, ob sich dieses zumindest als Gemeinschaftsraum nutzen lässt – zum Beispiel als Wohnzimmer.
Wenn du WG-Zimmer vermieten willst, muss überdies die Raumaufteilung stimmig sein. Und das bedeutet, dass die einzelnen (also die persönlich genutzten) Räume in etwa gleich groß sind.
Ein paar Quadratmeter Unterschied bei der Zimmergröße sind völlig normal und werden in der Regel von allen Mieter:innen akzeptiert.
Damit einhergehend entstehen aber auch unterschiedliche Mietpreise für die WG-Zimmer und die Nebenkosten müssen unter den einzelnen Mietparteien aufgeteilt werden. Da der Verbrauch an Strom, Gas und Warmwasser nicht zwingend mit der Größe des WG-Zimmers, sondern vielmehr vom individuellen Verhalten abhängig ist, bietet sich eine Nebenkostenbeteiligung in gleicher Höhe an.
Konkret: Wer ein 20 Quadratmeter großes Zimmer in einer WG bewohnt, verursacht potenziell mehr Heizkosten als der:die Mitbewohner:in mit dem 13 Quadratmeter großen Zimmer. Es kann jedoch sein, dass die Mietpartei in dem 13 Quadratmeter-Zimmer viel häufiger duscht und kocht.
Wichtig ist, dass du derartige Absprachen und Regelungen zu den Nebenkosten nicht nur im Mietvertrag festhältst. Mache am besten direkt beim Besichtigungstermin klar, wie die einzelnen WG-Bewohner:innen die Nebenkosten zahlen sollen. Du kannst hier auch festlegen, dass alle Mieter:innen gesamtschuldnerisch für die Mietzahlung inklusive Nebenkosten haften (mehr dazu bei Tipp 4).
Um herauszufinden, wie hoch die Miete für die Wohnung und damit der WG-Zimmer ausfallen soll, lohnt sich der Blick in den örtlichen Mietspiegel. Hier findest du aktuelle Angaben zum Mietpreisniveau, in der sich deine Wohnung befindet. Du kannst dich alternativ auch daran orientieren, welche Mietpreise die anderen Wohnungen im Gebäude oder ähnliche Objekte in der Umgebung erzielen.
Um den Mietpreis berechnen, musst du den passenden Mietpreis pro Quadratmeter mit der Quadratmeterzahl deiner Wohnung multiplizieren. Willst du nun die Miethöhe für eine:n WG-Bewohner:in ermitteln, kannst du wie folgt vorgehen:
Was? | Rechnung | Ergebnis |
---|---|---|
Kaltmiete der Wohnung | 75 m² × 14,50 € | 1.087,50 € |
Kaltmiete von WG-Zimmer I | 13 m² × 14,50 € | 188,50 € |
Kaltmiete von WG-Zimmer II | 20 m² × 14,50 € | 290,00 € |
Kaltmiete von WG-Zimmer III | 18 m² × 14,50 € | 261,00 € |
Kaltmiete für Gemeinschaftsflächen (Flur, Küche, Bad) | 24 m² × 14,50 € ÷ 3 | 116,00 € |
Die Kaltmiete für die Gemeinschaftsflächen beträgt 348 Euro und wird auf alle drei WG-Bewohner:innen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Folgende Kaltmiete ergeben sich aus dieser Beispielrechnung:
- Kaltmiete von WG-Zimmer I: 188,50 € + 116,00 € = 304,50 €
- Kaltmiete von WG-Zimmer II: 290,00 € + 116,00 € = 406,00 €
- Kaltmiete von WG-Zimmer II: 261,00 € + 116,00 € = 377,00 €
Zuzüglich zur Kaltmiete würden noch die Nebenkosten hinzukommen. Lägen diese beispielsweise bei 150 Euro im Monat und werden diese gleich aufgeteilt, wird pro WG-Zimmer folgende Warmmiete fällig:
- Warmmiete von WG-Zimmer I: 304,50 € + 50,00 € = 354,50 €
- Warmmiete von WG-Zimmer II: 406,00 € + 50,00 € = 456,00 €
- Warmmiete von WG-Zimmer II: 377,00 € + 50,00 € = 427,00 €
Das ist ein extrem wichtiger Punkt. Um dir darüber im Klaren zu sein, musst du zunächst wissen, wo die hauptsächlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Vermietung liegen.
Wenn du alle Mieter:innen zu Hauptmieter:innen machst, dann haften sie alle gemeinsam, sollte eine:r seine Miete nicht bezahlen. Auch andere Schäden lassen sich so besser regeln, weil du als Vermieter:in bei diesem Vertragsverhältnis die Möglichkeit hast, den Schadensbetrag im Notfall beim solventesten Mitglied der WG einzuklagen.
Eine weitere Option ist es, alle Mieter:innen einzeln mit einem Vertrag auszustatten. In dem Vertrag regelst du, dass ein Recht auf die Mitnutzung der gemeinschaftlichen Räume besteht, also auf Küche, Bad, WC und Flur. Was die Heiz- und Nebenkosten angeht: Die musst du anteilsmäßig auf die Bewohner:innen umrechnen, und zwar jedes Jahr aufs Neue. Außerdem musst du mit jeder einzelnen Mietpartei Wohnungsübergaben organisieren und durchführen.
Du kannst dir Zeit- und Arbeitsaufwand sparen, indem du eine:n Hauptmieter:in benennst, der die anderen WG-Zimmer untervermietet. Wird ein Zimmer frei, sorgt der:die Hauptmieter:in selbst für die Neuvermietung. Ein Mitspracherecht bei der Untervermietung kannst du dir als Vermieter:in zwar im Mietvertrag sichern, allerdings darfst du mögliche Nachmieter:innen nicht aus bloßer Willkür ablehnen.
Die Konstellation mit einem Hauptmietvertrag hat für dich Vor- und Nachteile. So hast du beispielsweise stets nur eine:n Ansprechpartner:in und eine Haftungsperson, verzichtest dafür jedoch auf die Haftung durch alle Bewohner:innen der WG. Sollte es also Mietrückständen kommen, kannst du dich nur an den:die Hauptmieter:in wenden. Entsprechend sorgfältig sollte hier die Bonitätsprüfung erfolgen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass im Mietvertrag grundlegende, wichtige Angaben gemacht werden. Dazu gehören vor allem folgende Punkte:
- Vollständige Namen aller Mieter:innen und Vermieter:innen
- Exakte Bezeichnung des Mietobjekts (Anschrift, Lage, Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer)
- Höhe der Miete(n) und der Mietkaution
- Beginn des Mietverhältnisses
- Exakte Bezeichnung des Mietobjekts (Anschrift, Lage, Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer)
- Angaben zu Kündigungsfristen
- Angaben zu Mieterhöhungen
Bei der Konstellation mit einzelnen Verträgen (Modell 2) musst du keine besonderen Umstände beachten. Allein du bestimmst, wer einzieht. Du musst lediglich eine Pauschale für die Nebenkosten in alle einzelnen Mietverträge aufnehmen – oder diese Kosten mit allen Mieter:innen getrennt abrechnen.
Bestimmst du alle WG-Mitglieder per Vertrag zu Hauptmieter:innen (Modell 1), kannst du die volle Haftung aller Bewohner:innen dir gegenüber zum Gegenstand im Mietvertrag machen. Alle Namen müssen offiziell im Vertrag auftauchen und jede Vertragspartei muss ihn auch unterzeichnen.
Etwas komplexer ist die Variante mit eine:r Hauptmieter:in (Modell 3). Im Vertrag muss geregelt sein, dass du die Untervermietung ausdrücklich gestattest – den Rest müssen Hauptmieter:in und Untermieter:innen unter sich ausmachen. Du kannst vertraglich vereinbaren, dass du bei der Besetzung ein Mitspracherecht hast.
Um passende Mieter:innen für die WG zu finden, gibt es viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass du alle wichtigen Angaben machst und mit ansprechenden Bildern sowie einer authentischen Beschreibung möglichst viele geeignete Interessent:innen von der WG überzeugst. Wenn du WG-Zimmer inserierst, dürfen folgende Angaben nicht fehlen:
- Grundriss der gesamten Wohnung
- Größe des zu vermietenden WG-Zimmers - Kaltmiete, Höhe der Nebenkosten und ggf. Höhe der Kaution
- Energetische Angaben aus dem Energieausweis
- Anschauliche Beschreibung des WG-Zimmers und der Wohnung
- Ausführliche Beschreibung der Lage und der Infrastruktur
- Angaben dazu, ob es sich um eine reine Zweck-WG handelt oder nicht
In der Anzeige sollte außerdem klar werden, welche Unterlagen und Dokumente du in der Bewerbungsmappe für das inserierte WG-Zimmer erwartest. Dazu zählen beispielsweise die Mietselbstauskunft oder die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Dieses Prozedere beschleunigt nicht nur den Vermietungsprozess, sondern vereinfacht dir auch die Auswahl an geeigneten Interessent:innen. So kannst du noch vor dem ersten Besichtigungstermin festlegen, wer in die engere Auswahl kommt oder wer ausscheidet.
Wenn dich deine Überlegungen dahin gebracht haben, deine Wohnung als WG vermieten zu wollen, dann solltest du folgende Punkte vorab beachten:
✓ Sei dir darüber im Klaren, welches Vermietungsmodell deinen Vorstellungen am ehesten entspricht.
✓ Bestimme den passenden Mietpreis anhand des örtlichen Mietspiegels.
✓ Wie ist die Lage deiner Immobilie?
✓ Nutze ein Muster für den Mietvertrag, um keine wesentlichen Aspekte zu vergessen.
✓ Prüfe die Bonität aller Mieter:innen gründlich, indem du Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Bonitätsauskunft sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einforderst.
✓ Setze eine Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fest – unabhängig vom Mietmodell.
✓ Beim Inserieren eines WG-Zimmers solltest du wichtige Angaben wie die Zimmergröße, den Energieausweis sowie eine detaillierte Lagebeschreibung nicht vergessen.
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