Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Meldeverfahrens in Deutschland und im Bundesmeldegesetz §19 (BMG) verankert. In diesem Beitrag haben wir alle relevanten Informationen zusammengestellt, um dir einen umfassenden Überblick zu verschaffen.


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Das Wichtigste in Kürze
  • Um deinen Hauptwohnsitz umzumelden, benötigst du eine Wohnungsgeberbescheinigung.

  • Als Wohnungsgeber:innen kommen alle Personen infrage, die eine Wohnung zur Nutzung vermieten.

  • Bei der Ausstellung der Vermieterbescheinigung muss eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden.

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Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?


Man sieht ein paar Hände, das einem zweiten paar Hände zusammengeheftete Dokumente übergibt. Im Hintergrund ist ein Tisch mit Kaffee darauf und eine weitere Person zu erahnen.

Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, die vom: von der Vermieter:in oder der Person ausgestellt wird, die dir die Wohnung zur Verfügung stellt. Sie dient als Nachweis für deinen Wohnsitz und wird vom Einwohnermeldeamt verlangt als Nachweis für den Ein- und Auszug von Mieter:innen.

Wer kommt als Wohnungsgeber infrage?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist für alle Personen relevant, die ihren Hauptwohnsitz ändern. Der:die Wohnungsgeber:in ist die Person, die dir die Unterkunft zur Verfügung stellt.

Das können folgende Personen sein:

  • Vermieter:in
  • Hausverwalter:in
  • Makler:in
  • Wenn du Untermieter:in bist, ist der:die Hauptmieter:in die Aussteller:in der Wohnungsgeberbescheinigung.
  • Wenn du Familienmitglied oder Partner:in bist und ohne Mietvertrag dort wohnst, so ist der:die Hauptmieter:in Wohnungsgeber:in.
  • Ziehst du als Eigentümer:in in deine eigenen vier Wände, musst du die Wohnungsgeberbestätigung für dich selbst ausfüllen.

Die korrekte Bezeichnung: Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung

Es besteht häufig Verwirrung zwischen der Wohnungsgeberbestätigung und der Vermieterbescheinigung.

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom:von der Wohnungsgeber:in ausgestellt, während die Vermieterbescheinigung wie auch die Mietgeberbescheinigung normalerweise vom:von der Vermieter:in kommt. Beide bescheinigen, dass eine Person an der bei der Ummeldung angegebenen Adresse wohnt. Darum werden sie in der Regel auch als Synonyme verwendet.

Verwechslungsgefahr besteht auch mit der Vorvermieterbescheinigung. Dabei handelt es sich um eine Art Mieterzeugnis. In diesem Fall bescheinigt der:die Vorvermieter:in vertragsgemäßes Verhalten und zuverlässiges Begleichen von Mietzahlungen. Die Vorvermieterbescheinigung ist hin und wieder Teil der Unterlagen, die ein:e Mietinteressent:in vorweisen muss.

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Die Rechte des Wohnungsgebers, Pflichten und Bußgelder

Neben der Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, hat der:die Wohnungsgeber:in weitere Rechte und Pflichten zu berücksichtigen:

  • Er:sie hat nach Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, Informationen darüber einzuholen, ob eine An- oder Abmeldung erfolgt ist. (§ 19 Abs. 1 Satz 3)
  • Ebenso ist der:die Eigentümer:in der Wohnung verpflichtet, der Meldebehörde Auskunft darüber zu geben, welche Personen aktuell in der Wohnung wohnen oder zuvor dort gewohnt haben.
  • Außerdem sind in diesem Gesetz die Fristen festgelegt, welche Punkte in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein müssen und was untersagt ist.

Untersagt sind beispielsweise Scheinanmeldungen, wie sie in den letzten Jahren häufiger vorkamen, um die Chancen auf Kitaplätze zu erhöhen oder um einen besseren Tarif bei der Autoversicherung zu erhalten. Wer dieses Risiko eingeht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Aber auch schon unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare gehen ins Geld, mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld.

Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung als Vorlage?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist neben dem Personalausweis ein wichtiges Dokument im Meldeverfahren, das für den Umzug benötigt wird.
Um dir den Prozess zu erleichtern, bieten wir die Wohnungsgeberbestätigung als kostenloses PDF-Dokument zum Download an. Dazu musst du nur einige Angaben in die dafür vorgesehenen Felder des elektronischen Formulars eintragen.

Drucke es nach dem Ausfüllen aus, übergebe es deinem Mieter oder sende es elektronisch an das Einwohnermeldeamt.


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Wohnungsgeberbescheinigung: Was muss drinstehen?

Am einfachsten ist es, du orientierst dich bezüglich des Inhalts und der Form der Wohnungsgeberbescheinigung einfach an unserer PDF-Vorlage. Es genügt aber auch, das Formular ganz formlos aufzusetzen. Wichtig ist nur, dass du eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung vorlegst.

Folgendes sollte enthalten sein:

  • Name und Adresse des:der Wohnungsgebers: Wohnungsgeberin
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Adresse der Mietwohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt
  • Handschriftliche Unterschrift des:der Wohnungsgebers:Wohnungsgeberin

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann elektronisch an das Einwohnermeldeamt versandt werden. Dann nennt der:die Vermieter:in dem:der Mieter:in den Zuordnungscode der Bescheinigung, damit das Dokument im Einwohnermeldeamt zugeordnet werden kann. Alternativ kann er:sie dem:der Mieter:in ein ausgedrucktes Exemplar aushändigen.

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Ab- und ummelden: Fristen beim Einwohnermeldeamt einhalten

Beim Umzug musst du bestimmte Fristen beim Einwohnermeldeamt einhalten. Diesen Termin musst du wahrnehmen mit Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung und einem Personalausweis.

Die Ummeldung hat nach § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen.

Die Abmeldung ist nur für Menschen interessant, die ins Ausland ziehen. Innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag des Auszugs muss die Abmeldung erfolgen. Sie darf frühestens eine Woche vor dem Tag des Auszugs vorgenommen werden.

Selbst bei überlaufenen Meldeämtern werden keine Ausnahmen gemacht und Fristüberschreitungen unter Umständen mit Konsequenzen belegt. Wer sich aber innerhalb der Fristen einen online Termin organisiert, hat seine Pflicht erfüllt, selbst wenn der Termin zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.


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FAQ: Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung

Wer muss sich um die Wohnungsgeberbestätigung kümmern?

Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die wohnungsgebende Person (Vermieter:in; Makler:in, Verwalter:in, Hauptmieter:in) zuständig für die Bereitstellung der Wohnungsgeberbestätigung. Der:die neue Mieter:in muss dieses jedoch anfordern und fristgerecht einreichen (§17 BMG).

Wie muss eine Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt sein?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss wahrheitsgemäß, vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Scheinausstellungen, um einen Kitaplatz zu bekommen oder Geld bei der Kfz-Versicherung zu sparen, werden mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung gilt beim Einwohnermeldeamt als Beleg über den Ein- und Auszug von Mieter:innen. Sie ist ein Nachweis über die aktuelle Meldeadresse und muss bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden.

Kann Untermieter Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Er:sie benötigt definitiv ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung. Allerdings wird diese vom:von der Hauptmieter:in ausgestellt.

Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?

Wenn du unsere kostenfreie Vorlage zum Ausdrucken ausfüllst, vergisst du nichts. Notwendige Angaben sind: Name + Adresse des Wohnungsgebers, Einzugs- + Auszugsdatum, Adresse der Mietwohnung, Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt, handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers.

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seit 27.11.2023
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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