Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss ein monatliches Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft (WEG) zahlen. Neben dem Kaufpreis ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor. Was das genau ist, welche Posten hineingehören, wie hoch es ist – alles Wissenswerte rund um das Hausgeld erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Das Hausgeld bezeichnet alle nicht umlagefähigen Kosten, die von Wohnungseigentümer:innnen über monatliche Vorschüsse entrichtet wird.
Es setzt sich aus Verwaltungskosten, Pflegekosten und der Instandhaltung des Gesamteigentums zusammen. Einmal jährlich wird das Hausgeld mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
Kaufpreis und Hausgeld sind wichtige Kostenfaktoren beim Wohnungskauf: Checken Sie vorab das Hausgeld und überprüfen Sie den Kaufpreis mit der Immobilienwertung von ImmoScout24.
Als Hausgeld werden die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer:innen an die Verwaltung der Wohnanlage zahlen müssen. Mit diesen Vorschüssen werden die Kosten der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums bestritten.
Jährlich findet eine genaue Abrechnung statt, daher ist die Hausgeldabrechnung als eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer zu sehen. Es ist übrigens gleich, ob Sie in der Wohnung leben, sie vermieten oder leer stehen lassen – das Hausgeld fällt auf jeden Fall an.
Mieter:innen eines Hauses oder einer Wohnung sowie Hauskäufer, die selbst in der Immobilie wohnen, betrifft der Hausgeldcheck nicht. Sie müssen letztendlich nur die Nebenkostenabrechnung genauer unter die Lupe nehmen und kontrollieren.
Beim Kauf einer Wohnung sollten Sie als künftige:r Eigentümer:in nicht nur die Höhe des zu zahlenden Hausgelds erfragen, sondern auch einen Blick in die Wirtschaftspläne und Versammlungsprotokolle der Eigentümergemeinschaft der vergangenen Jahre werfen. Erst dann wissen Sie, welche Instandhaltungsarbeiten vorgenommen wurden, ob es einen Sanierungsrückstau gibt und was in nächster Zeit zu erwarten ist.
Für alle veranschlagten Kosten plus Rücklage muss jährlich von der Hausverwaltung ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden, der von der Eigentümerversammlung in einfacher Mehrheit beschlossen werden muss. Der Plan enthält folgende Angaben:
- geplante Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- zu leistende Beiträge für die Instandhaltungsrücklage
- Höhe der erwarteten Nebenkosten
Gibt es Beanstandungen am Wirtschaftsplan bezüglich der Höhe des Hausgeldes oder der Instandhaltungsrücklage, kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Dem muss die einfache Mehrheit der Eigentümer:innen zustimmen.
Gegenüber Hausbesitzer:innen sind Sie mit einer Eigentumswohnung an die wirtschaftlichen Entscheidungen einer Eigentümergemeinschaft gebunden und somit weniger flexibel. Selbst wenn Sie aktuell Kosten einsparen wollen, müssen Sie die Kosten der mehrheitlich beschlossenen Dachsanierung mittragen.
“Hausgeld” bezeichnet alle Kosten, die im Laufe eines Jahres in einem Haus entstehen und nicht auf die Mieter:innen umlegbar sind. Im Gegensatz dazu können die umlagefähigen Kosten – also Heiz- und Stromkosten, Kosten der Müllentsorgung usw. – auf den:die Mieter:in umgelegt werden.
Nicht-umlagefähige Kosten sind vom:von der Eigentümer:in zu zahlen sind und beinhalten:
Verwaltungskosten: Dienstleistung der Hausverwaltung, Kosten für die Kontoführung der Hausverwaltung u.a.
Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.
Diese Kosten aus den Bereichen Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung können im Rahmen des Hausgeldes anfallen:
- Fallen Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum an?
- Fallen Kosten für Pflege und Wartung von Fahrstuhl, Schwimmbad und Tiefgarage an?
- Fahlen Zahlungen zur Instandhaltungsrückstellung an?
- Fallen Kosten für Vorratskäufe an?
- Fallen Verwaltungskosten an?
- Fallen Kosten für die Durchführung von Eigentümerversammlungen an?
- Fallen Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat an?
- Fallen Kosten für die externe Überprüfung der Jahresabrechnung an?
- Fallen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten für Prozesse der Eigentümergemeinschaft an?
- Fallen Kosten für eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums an?
Wer seine Eigentumswohnung selbst bewohnen möchte, sollte sich auch einen Überblick verschaffen über die Nebenkosten, die für den laufenden Betrieb einer Immobilie anfallen. Hinzu kommen Kosten, die weder über das Hausgeld noch über die Nebenkosten erfasst sind.
- Stromkosten für die Wohnung selbst
- Kosten für privaten Internet- und Telefonanschluss (allgemein anfallende Kosten für Kabel-TV oder Antenne fließen in der Regel in das Hausgeld ein)
- Rundfunkgebühren
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Die Höhe des Hausgeldes bei Eigentumswohnungen regelt der Wirtschaftsplan, der einmal jährlich die ungefähren Kosten, inklusive Instandhaltung und Zuführung der Instandhaltungsrücklage zusammenstellt. Häufig liegt das Hausgeld 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die die Mieter:innen zahlen müssen.
Abhängig ist die Höhe des Hausgeldes von folgenden Faktoren:
- geplante Instandhaltungsarbeiten und baulichen Veränderungen
- Ausstattung der Wohnanlage mit beispielsweise Aufzug und Schwimmbad
- Alter der Wohnanlage
Die Instandhaltungsrücklage muss einzeln aufgeführt sein, ihre Höhe richtet sich nach dem Alter und Zustand der Anlage. Gemäß der II. Berechnungsverordnung § 28 gelten folgende Werte pro Jahr als angemessen:
- für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 7,10 Euro je Quadratmeter
- für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurückliegt, höchstens 9 Euro je Quadratmeter
- für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 Euro je Quadratmeter
Je neuer eine Wohnanlage ist, desto weniger Rücklagen müssen gebildet werden. Je älter das Objekt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass aufwändige Baumaßnahmen anstehen. In den ersten fünf bis zehn Jahren sind größere Renovierungsmaßnahmen eher nicht zu erwarten.
Darüber hinaus fließen Merkmale wie Ausstattung und Einrichtung in die Kalkulation mit ein. Gemeinschafts-Schwimmbäder und Aufzüge verursachen höhere Instandhaltungskosten als Gebäude ohne solche Einrichtungen.
Viele Faktoren bestimmen über die Höhe des Hausgeldes. Daher ist es schwer, absolute Zahlen zu nennen. Die vorhandene Datenlage ist bereits recht alt. Nach einer Studie von 2005 lag das Hausgeld zwischen 2,60 Euro und 4,53 Euro pro Quadratmeter im Schnitt. Das Statistische Bundesamt ermittelte 2018 Instandhaltungsrücklagen zwischen monatlich 0,59 und 1,04 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen die Verwaltungskosten, die ganz unterschiedlich ausfallen können.
Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung können durchschnittlich mit Hausgeld in Höhe zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung kann ein monatlicher Betrag von deutlich über 300 Euro entstehen. Wenn Sie eine Baufinanzierung anfragen, sollten Sie bei der Festlegung der monatlichen Kreditrate das Hausgeld im Hinterkopf behalten, denn beides muss in den Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten passen.
Der:die Hausverwalter:in legt der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) jährlich einen Wirtschaftsplan vor. Er führt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben auf. Daraus ermittelt er die Höhe des Hausgeldes.
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres stellt die Hausverwaltung die tatsächlich entstandenen Kosten den Vorauszahlungen gegenüber. Im Rahmen der WEG-Abrechnung teilt er:sie den Eigentümer:innen mit, ob das Hausgeld die Kosten decken konnte. War es zu hoch, bekommen die Eigentümer:innen eine Rückzahlung. War es zu niedrig, wird eine zusätzliche Zahlung fällig.
Ergibt die Hausgeldabrechnung starke Abweichungen der tatsächlich angefallenen Kosten vom Wirtschaftsplan, erfolgt häufig eine Anpassung des Wirtschaftsplans und der monatlich zu zahlenden Vorschüsse.
Üblicherweise werden Hausgeld und Instandhaltungsrücklage nach Miteigentumsanteil verteilt, es sei denn, die Wohnungseigentümer:innen haben etwas anderes beschlossen. Die Aufteilung der Wohnanlage in Miteigentumsanteile ist festgehalten in einer Trennungserklärung. Meistens handelt es sich um einen rechnerischen Bruchteil des Gesamteigentums.
Beispiel: Ein Haus mit vier gleich großen Wohnungen
Alle Parteien tragen jeweils ¼ vom gesamten Hausgeld.
Die Kostenverteilung über Miteigentumsanteile ist nicht festgeschrieben. So kann die Eigentümergemeinschaft auch andere Verteilerschlüssel festlegen und die Kosten etwa nach Personenanzahl im Haushalt oder Verbrauch verteilen.
Der:die Verwalter:in ist verpflichtet, alle Posten transparent aufzulisten, sowohl im Wirtschaftsplan als auch in der Abrechnung. So kann jeder für sich nachvollziehen, ob alles stimmt. Sollten Fehler auffallen, kann dies spätestens in der jährlichen Eigentümerversammlung zur Sprache gebracht werden. In dem Fall wird die Hausverwaltung nicht entlastet und die Abrechnung einer Korrektur unterzogen.
Wer eine Wohnung kauft, ist zwangsläufig Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Was das bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, lesen Sie im Ratgeber Wohnungseigentümergemeinschaft.
Auf was muss ich achten, wenn ich eine Hausgeldabrechnung überprüfe? Diese Frage beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber WEG-Abrechnung und nennen Ihnen Fehler, die immer wieder vorkommen.
FAQ: Häufige Fragen zum Hausgeld
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Was versteht man unter Hausgeld?
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Das Hausgeld umfasst alle nicht umlagefähigen Kosten wie die Gebühren für die Hausverwaltung und Instandhaltungskosten. Diese Kosten trägt der:die Wohnungseigentümer:in.
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Wie hoch darf das Hausgeld sein?
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Wie hoch das Hausgeld ist, bestimmen ganz unterschiedliche Faktoren. Ältere Gebäude genauso wie Gebäude mit Aufzügen oder Schwimmbädern verursachen hohe Kosten. Die obere Grenze wird nach statistischen Auswertungen durchschnittlich bei 4,50 Euro pro Quadratmeter gesehen. Diese Einschätzung beruht auf älteren Daten.
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Was ist im Hausgeld mit drin?
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Die Dienstleistungen der Hausverwaltung inklusive Kontoführungsgebühren des WEG-Kontos, Instandhaltungsrücklagen für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage – das alles steckt im Hausgeld und wird von den Eigentümer:innen bezahlt.
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Wie viel Hausgeld pro Monat?
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Das Hausgeld ist ganz grob geschätzt 20 bis 30 Prozent höher als die Nebenkosten des:der Mieter:in. Es bewegt sich Studien zufolge zwischen 3 Euro bis 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Bei 70 Quadratmetern also 315 Euro pro Monat im Durchschnitt. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
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Wie wird das Hausgeld auf die Miteigentümer aufgeteilt?
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Der häufig genutzte Verteilerschlüssel bei der Hausgeldabrechnung ist der Miteigentumsanteil, der in der Trennungserklärung der Immobilie festgelegt wird. Es handelt sich hierbei um den rechnerischen Bruchteil des Gesamteigentums.
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