Wenn der Kaufvertrag abgeschlossen und die Schlüsselübergabe erfolgt ist, sind Sie bereit für den Einzug in Ihre neue Immobilie. Nun haben Sie nur noch eine kurze To-Do-Liste, zu der das Ummelden diverser Daten gehört. Welche das sind, erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Änderungen im Grundbuch übernimmt der Notar für Sie nach Kaufpreiseingang.

  • Denken Sie daran, sich so früh wie möglich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

  • Nutzen Sie unsere Checkliste, um alle Services nach dem Hauskauf umzumelden.

  • Vor dem Einzug in Ihr neues Zuhause steht noch der Umzug. Machen Sie den Vergleich und finden Sie hier seriöse Umzugsfirmen in Ihrer Nähe.

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Wie lasse ich mich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen?

Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, müssen Sie den Kaufpreis fristgerecht überweisen. Dabei ist es üblich, ein Notaranderkonto zu nutzen. Alternativ können Sie den Kaufbetrag auch direkt an den Verkäufer überweisen.

Sobald dieser Ihre Zahlung erhält, veranlasst der Notar die entsprechenden Änderungen im Grundbuch. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern, selbst wenn Sie schon in der Immobilie wohnen. Sobald die Grundbuchänderungen durchgeführt sind, erhalten Sie eine Kopie der entsprechenden Seite im Grundbuchamt und sind danach ganz offiziell der neue Eigentümer des Grundstücks.

Übrigens meldet der Notar die Eigentumsverhältnisse automatisch an das Finanzamt. Ab dem Kaufzeitpunkt müssen Sie daher die Grundsteuer bezahlen und werden dafür die entsprechenden Aufforderungen erhalten.

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Gut zu wissen:

Mehr über den Kaufprozess und die Termine beim Notar erfahren Sie in diesem Beitrag.


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Welche Services muss ich beim Hauskauf ummelden?

Sobald Sie in der neuen Immobilie wohnen, wobei das Einzugsdatum laut Kaufvertrag und nicht das Datum Ihres tatsächlichen Einzugs gilt, müssen Sie sämtliche Betriebskosten des neuen Eigenheims zahlen. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich schon vor Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Verkäufer die relevanten Unterlagen zeigen lassen. So können Sie rechtzeitig abschätzen, wie hoch die Betriebsausgaben monatlich oder jährlich sein werden.

Die folgenden Anbieter sollten Sie kontaktieren, um den Wechsel des Wohnorts zu melden und künftig die Rechnungen für Nebenkosten zu erhalten:

  • Versicherungen

  • Telefon und Internet

  • Gas, Strom und Wasser

  • Weitere Services wie Schornsteinfeger und Wartung der Heizungsanlage

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Tipp:

In dem Zuge ist zusätzlich ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Gegebenenfalls ist Ihr aktueller Strom- oder Internetanbieter an neuem Wohnort nicht verfügbar. Dann müssen Sie den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. In vielen Fällen profitieren Sie dabei von günstigeren Neukundentarifen, daher kann ein Anbieterwechsel durchaus von Vorteil sein.

Denken Sie auch daran, Ihre neue Adresse bei allen anderen wichtigen Services und Einrichtungen wie etwa bei der Krankenversicherung, Banken, dem Zeitungsanbieter oder auch Vereinen, in welchen Sie möglicherweise Mitglied sind, anzugeben.

Oft ist es sinnvoll, für die Übergangszeit einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen, denn viele Menschen erinnern sich nicht an alle Stellen, die ihre Adresse haben. Nutzen Sie die Checkliste am Ende des Artikels, um möglichst alle Services früh umzumelden.

Wo melde ich meine neue Adresse?

Nach dem Hauskauf sollten Sie so früh wie möglich Ihre neue Adresse beim zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt melden. Online finden Sie die dafür relevanten Angaben wie die Adresse, die nötigen Unterlagen und die Öffnungszeiten des Bürgeramtes Ihres Wohnortes.

In manchen Städten und Gemeinden gibt es ein Begrüßungsgeld, das Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren soll, sich zeitnah umzumelden. Denn obwohl es gegen das Gesetz verstößt, eine neue Adresse nicht zu melden, ist die Dunkelziffer in Deutschland recht hoch.

Nach der Adressmeldung sollten Sie unter anderem im neuen Finanzamt nach einer Steuernummer und eventuellen Änderungen fragen. Ihr Arbeitgeber und alle anderen wichtigen Behörden sollten ebenfalls so schnell wie möglich die neue Adresse erhalten. Denken Sie zudem daran, so früh wie möglich Ihren Namen am Klingelschild der neuen Immobilie anzubringen, damit der Umzug komplett ist.

Checkliste zum Ummelden

Nutzen Sie zur Übersicht diese Checkliste, damit Sie das Ummelden beim Hauskauf nicht vergessen:

  • Behörden und Ämter

    • Einwohnermeldeamt

    • Finanzamt

    • Arbeitsamt

    • Sozialamt

    • Familienkasse

    • Bafög-Amt

    • Kindergarten/Kindertagesstätte/Schule

    • Kfz-Zulassungsstelle

  • Versicherungen

    • Krankenkasse

    • Hausratsversicherung

    • Kfz-Versicherung

    • Haftpflichtversicherung

    • Unfallversicherung

    • Lebensversicherung und weitere Anbieter

  • Banken

    • Girokonto

    • Sparbücher

    • Depots

    • Kreditkartenanbieter

  • Versorgungsanbieter

    • Strom

    • Wasser

    • Gas

    • Müllentsorgung

  • Kommunikation

    • Telefon und Internet

    • Mobiltelefonanbieter

    • Kabelanbieter

    • GEZ-Beiträge

  • Sonstiges

    • Arbeitgeber

    • Uni oder Hochschule

    • Kirche

    • Vereine und Mitgliedschaften

    • Zeitungen, Zeitschriften und andere Abonnements

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